Fachbereich IV
Verkauf von Brennholz
HVO-Hinterland Brennholzverkauf
Sehr geehrte Damen und Herren,
bislang wurde der Brennholzverkauf an die Bevölkerung innerhalb der Kommunen unterschiedlich durchgeführt. Im Rahmen der Gründung der Holzvermarktungsorganisation „Holzvermarktung im Hinterland“ soll die Vermarktung des Brennholzes in Zukunft nun einheitlich erfolgen.
Demnach wird es zukünftig keine individuelle Brennholzbereitstellung (Wunschmenge) mehr geben, sondern der Revierleiter wird Brennholzpolter bereitstellen, die von den Bürgern käuflich erworben werden können. Menge und Anzahl der bereitgestellten Polter werden dann auf Erfahrungswerten des jeweiligen Revierleiters basieren.
Die Brennholzbestellungen werden zukünftig, direkt bei der HVO-Hinterland (Tel. 06461/704-410 oder 06461/704-411, hvo-hinterland@biedenkopf.de ) aufgegeben.
Verkauf von Brennholz
vom 10.09.2020
Die Stadt Gladenbach bietet zurzeit Brennholz zum Verkauf an.
Eine detaillierte Losliste inkl. Lagerorten können Sie unter "Aktuelles" finden. Das Holz kann vor dem Kauf gerne besichtigt werden.
Bekanntmachung der
der Bodenrichtwerte
für den Bereich der Stadt Gladenbach
der Gutachterausschuss für Immobilienwerte hat die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag 01.01.2020 ermittelt.
Bis 2018 wurden die neu ermittelten Bodenrichtwerte (BRW) entsprechend der Hessischen Durchführungsverordnung zum BauGB § 14 (6) bei den Kommunen öffentlich ausgelegt.
Mit dem Inkrafttreten der Hessischen Ausführungsverordnung zum BauGB (BauGB-AV) ab dem 01.12.2018 ändert sich die Verfahrensweise.
In § 17 BauGB-AV ist geregelt, dass die Bodenrichtwerte landesweit zentral in Form einer digitalen Bodenrichtwertkarte über öffentlich zugängige Netze zu veröffentlichen sind.
Zuständig für die Veröffentlichung ist die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) in Wiesbaden.
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2018 sind bereits im Internet unter www.boris.hessen.de für die Öffentlichkeit einsehbar.
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2020 können über den gleichen Link voraussichtlich ab Juni 2020 eingesehen werden. Gleichzeitig werden an dieser Stelle zusätzliche wichtige Informationen über die Bodenrichtwerte zur Verfügung gestellt.