Begrüßung zum Volkstrauertag 17. November 2024
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Nie wieder Krieg!
Unter dem Eindruck der schrecklichen Erfahrungen zweier Weltkriege mit vielen Millionen Opfern war dies über Generationen hinweg das fundamentale Ziel europäischer Einigungsbemühungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass Sie alle der Einladung zum heutigen Gedenktag, dem Volkstrauertag, gefolgt sind.
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir in diesem Jahr am Volkstrauertag der Opfer von Krieg und Gewalt gedenken, tun wir dies in sehr, sehr dunklen Zeiten. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar ‘22 und dem beispiellosen Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober ‘23 und den sich anschließenden Vergeltungsmaßnahmen, sehen wir, dass Krieg schon wieder als Mittel der Politik oder auch aus Hass auf andere Menschen, im letzteren Fall Hass auf Jüdinnen und Juden, eingesetzt wird. „Nie wieder“ heißt nicht nur, sich an die Vergangenheit zu erinnern, sondern bedeutet vielmehr auch, dem Hass heute entschlossener denn je entgegenzutreten. Auch bei uns in Deutschland. Oder gerade bei uns in Deutschland, besonders vor dem Hintergrund unserer Geschichte.
Durch unser Gedenken am Volkstrauertag wollen wir an die weltweiten Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft erinnern, wollen wir die Erinnerung an die Schrecken des Krieges wachhalten und somit Kriegen und Gewaltherrschaften aktiv entgegentreten.
Seit wann gibt es den Volkstrauertag in Deutschland eigentlich?
Der Volkstrauertag wurde auf Vorschlag des 1919 gegründeten Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die vielen Kriegstoten des Ersten Weltkrieges eingeführt. Dieser Tag sollte ein Zeichen der Solidarität mit den Hinterbliebenen der Gefallenen und Kriegstoten aussenden.
In der Weimarer Zeit jedoch verlor die Trauer um die Gefallenen ihre gesellschaftlich verbindende Wirkung. Dies lag an der seinerzeit umstrittenen Deutung des Ersten Weltkrieges. Die politischen Kräfte, die am Volkstrauertag vorrangig den Kampf der deutschen Soldaten heroisierten, wurden immer stärker. Nach ihrer Machtübernahme schrieb die nationalsozialistische Regierung diese Deutung 1934 sogar gesetzlich fest: Der Volkstrauertag wurde auf den 16. März gelegt und zum staatlichen „Heldengedenktag“ umbenannt. Er sollte alle Deutschen in der Trauer vereinen. Aber alle, die aus politischen oder sogenannten rassischen Gründen nicht zur „NS-Volksgemeinschaft“ zählten, wurden aus dem Gedenken verbannt: wie beispielsweise die gefallenen jüdischen Weltkriegssoldaten.
Für die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs wurde die Wehrmacht zuständig. Der Heldengedenktag wurde bis 1945 von der Wehrmacht und der NSDAP ausgerichtet. Die Richtlinien über Inhalt und Ausführung erließ damals der Reichspropagandaminister.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Volkstrauertag in Westdeutschland auf Betreiben des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge VDK im Jahre 1952 wieder als Tag der „nationalen Trauer“ eingeführt, in deutlicher Abgrenzung zum nationalsozialistischen Heldengedenken. Er ist durch Landesgesetze geschützt und liegt auf dem Sonntag, zwei Wochen vor dem ersten Advent. Seit 1945 wird am Volkstrauertag aller Opfer des Krieges gedacht. So treten neben die toten Soldaten auch Frauen, Kinder und Männer, die in den besetzten Ländern und in Deutschland zu Opfern von Krieg, Gewalt und NS-Verfolgung wurden. Von Anfang an riefen die Bundespräsidenten dazu auf, auch an die Opfer der Diktatur zu erinnern, an Menschen, die aus politischen, religiösen oder sogenannten rassischen Gründen verfolgt worden waren. Gleichzeitig ist der Volkstrauertag auch eine Ermahnung zur Versöhnung, Verständigung und Frieden. 2018 stand das besondere Gedenken an den Ausgang des Ersten Weltkriegs mit seinen rd. 17 Mio. Toten, in den vergangenen Jahren die Erinnerung an den Beginn und das Ende des Zweiten Weltkriegs mit seinen rund 80 Mio. Toten sowie an den Vernichtungskrieg in Osteuropa im Mittelpunkt. In diesem Jahr ist zugleich das Gedenken an die vielen Toten und Opfer der Kriege in der Ukraine, im Gazastreifen und im gesamten Nahen Osten von besonderer Dringlichkeit an diesem Trauertag.
Man kann das Gedenken, dem der jährliche Volkstrauertag dient, wie bereits erwähnt, nicht auf die gefallenen Soldaten und schon gar nicht auf die gefallenen deutschen Soldaten reduzieren. Es ist daher auch keine Floskel, wenn wir an diesem Tag aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedenken. Sicher, wir können Geschehenes nicht wieder rückgängig machen. Wir können das Geschehene aber erst recht nicht vergessen, nicht ignorieren, relativieren oder umdeuten. Der einzige Weg, der uns bleibt, ist, uns mit aller Kraft im Inneren für Demokratie und Toleranz und im Äußeren für Verständigung und Versöhnung zu engagieren. Unsere Bildungsarbeit und unsere internationale Zusammenarbeit mit den Ländern müssen daher ein elementarer Bestandteil unserer Arbeit und der Aufklärung sein. Dass uns die europäischen Nachbarn und ehemaligen Kriegsgegner die Hand der Versöhnung gereicht haben, ist ein äußerst wertvolles Geschenk, das es unbedingt zu bewahren gilt. Dies erfordert aber auch, dass wir das entstandene Leid, auch das der anderen, niemals vergessen dürfen.
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Im Anschluss an die Begrüßung folgte die Andacht von der Gemeindereferentin der Kath. Kirchengemeinde, Frau Charlotte Meister.
Die Veranstaltung wurde musikalisch begleitet und unterstützt durch den Musikverein Gladenbach unter der Leitung von Herrn Dirigent Michael Werner.
Am Ende der Veranstaltung wurde das Gedenken an die Opfer am Ehrenmal auf dem Friedhof in der Kernstadt gesprochen. Danach wurden noch Kränze am Ehrenmal in Ammenhausen und an der jüdischen Gedenkstätte in der Burgstraße niedergelgt und der Opfer gedacht.
Gladenbach, 22. November 2024
Derzeit geht es in den politischen Gremien um eine mögliche Reaktivierung der Salzbödetalbahn. Dazu hatte es zunächst eine Vorstudie und im Anschluss eine Machbarkeitsstudie gegeben. Die Machbarkeitsstudie wurde am 24. April im voll besetzten Haus des Gastes der Öffentlichkeit vorgestellt. Auch die Presse hatte ausführlich berichtet. Am Ende der Vorstellung wurde aber ausdrücklich vom 1. Beigeordneten des Landkreises gesagt, dass die weiteren Vorgehensweisen nicht die wirtschaftliche und bauleitplanerische Entwicklung in Gladenbach behindern werden.
Nun muss sich die Stadt Gladenbach bekennen, wie der weitere Fortgang sein soll. Will man die Reaktivierung, die aber sicherlich noch mindestens 10-15 brauchen wird, bis das erste Schienenfahrzeug über neue Gleise gleiten kann? Oder verzichtet man angesichts eines relativ gut vorhandenen ÖPNV-Busverkehrs (mit schnellen X-Bus - Linien) auf die Bahn und stellt die wirtschaftliche Entwicklung der lange Zeit brach gelegenen Flächen in den Vordergrund? Ist es zu kurz gedacht, wenn man sich die Chance auf eine vielleicht mögliche Raktivierung entgehen lässt und die wirtschaftliche Entwicklung in den Vordergrund stellt? Wie stellt sich die Umgestaltung des derzeit in Planung befindlichen Busbahnhofs in diesem Zusammenhang dar? Nehmen die Leute weitere Wege zur Bahnstation in Kauf oder wollen sie lieber mehrer Zustiegsmöglichkeiten, wie sie der Busverkehr bietet? Es wird sicherlich keine einfache Entscheidung sein, die die Politiker Gladenbachs fällen müssen. Ob dafür extra ein Beschluss gefasst werden soll, das steht noch nicht fest. Auch konkludentes Handeln ist ja eine Form der "Abstimmung". Dies kann z.B. mit Satzungsbeschlüssen im Bereich der Bauleitplanung geschehen.
Um sich ein Bild machen zu können lohnt vielleicht auch ein Blick in die Präsentation der Machbarkeitsstudie, die wir hier zur Verfügung stellen. Es handelt sich um ein pdf-Dokument. Dazu einfach auf das Bild klicken.
Gladenbach, 25 Juli 2024