Vereine und Institutionen unserer Stadt

An die Vorsitzenden der Vereine und Institutionen in Gladenbach und den Stadtteilen
Das von uns geführte Vereinsregister ist teilweise nicht mehr auf dem aktuellen Stand, da es in den vergangenen Monaten oftmals Veränderungen im Vorstand der verschiedenen Vereine und Institutionen gegeben hat, die uns nicht mitgeteilt wurden.
Um das Vereinsregister und die Homepage auf den aktuellsten Stand zu bringen, möchten wir Sie daher dringend bitten uns mitzuteilen, wer der oder die aktuelle Vorsitzende bzw. Ansprechpartner/in Ihres Vereins oder Ihrer Institution ist.
Warum?
Mit einem aktuellen Vereinsregister, inklusive Ihrer E-Mail-Adressen, können wir Informationen über Zuschüsse, Vereinshilfen und Weiterbildungsangebote für die Vereinsarbeit etc. von Landes- oder Kreisseite viel schneller und gezielter an Sie, die Vereine, weitergeben. Die Erfahrung hat leider gezeigt, dass das lediglich passive Einstellen der Hilfen für Vereine und Institutionen im Amtsblatt oder auf der Homepage nicht zu positiven Auswirkungen (gerade in finanzieller Hinsicht) für die Vereine geführt hat. Die Information sind nur sehr spärlich beim eigentlichen Empfänger angekommen. Das würden wir gerne ändern. Aber dazu benötigen wir Ihre Mithilfe.
Sie können sich auf der Homepage der Stadt Gladenbach unter www.gladenbach.de unter der Rubrik „Vereine und Institutionen“, einen Überblick verschaffen, welcher Stand uns aktuell vorliegt.
Änderungen können Sie Frau Lisa Becker per E-Mail: magistrat@gladenbach.de oder per Telefon: 06462/201-0 mitteilen, sowie über unser Kontaktformular hier.
Wir bedanken uns im Voraus für ihre Mithilfe.
Peter Kremer
Bürgermeister
Energiekostenhilfe zur Stärkung der hessischen Vereine
im Rahmen des Hilfspakets "Hessen steht zusammen" können Vereine in Hessen im Zeitraum vom 01.03.2023 bis 31.05.2024 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen.
Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen können unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.
Vereine können den Antrag ab sofort online über folgende Adresse stellen:
https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe
Der zuständige Geschäftsbereich kann der Richtlinie unter Punkt 2 "Antragsverfahren" entnommen werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Energiekostenhilfe für Vereine finden sich unter https://antrag.hessen.de/hcc/fm/sites/00042/FAQs.pdf
Weitere Informationen zum Hilfspaket "Hessen steht zusammen" finden sich unter https://hessen.de/handeln/presse/hessen-steht-zusammen
Förderrichtlinie (Stand: 01.02.2023)
Kontakt und Anfragen:
Regionalbeauftragter der Landesregierung
Akademie für den Ländlichen Raum Hessen
Schladenweg 39, 34560 Fritzlar
Telefon: 0151/44251950
E-Mail: rainer.schauermann@llh.hessen.de
Internet: www.alr.hessen.de www.landhatzukunft.hessen.de
Ehrenbrief des Landes Hessen
Gladenbach, 17. August 2022
Den Ehrenbrief des Landes Hessen können Bürgerinnen und Bürger erhalten, die in der kommunalen Selbstverwaltung, in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens 12 Jahre nach dem 09. Mai 1945 ehrenamtlich tätig waren und dieser Auszeichnung würdig sind.
Die vorgeschlagene Person sollte möglichst von dem Vorschlag nichts wissen, die Auszeichnung sollte möglichst eine Überraschung sein.
Der Antrag, der Landkreis Marburg-Biedenkopf gestellt werden muss, kann hier downgeloadet werden.
Peter Kremer
Bürgermeister