Mitteilungen / Bekanntmachungen des Landkreises
04.10.2022
„Kinder und Jugendbeteiligung in der Kommune erfolgreich gestalten“ 1.November 2022
18:00 bis 20:00 Uhr
Programm
18:00 Uhr:
Begrüßung (Landrat Jens Womelsdorf)
18:15 Uhr:
Impulsvortrag von Prof. Dr. Roland Roth mit Möglichkeit zum Austausch
„Warum Kinder- und Jugendbeteiligung für Kommunen unverzichtbar ist!“
19:00 Uhr:
Beispiele aus der Praxis
· Kreisjugendparlament Marburg-Biedenkopf
· „Walk of Future“, Junge Entwicklung fördern e.V. Cölbe
· Graffiti-Projekt der Jugendpflege Lohra
19:30 Uhr:
Moderierte Abschlussdiskussion
20:00 Uhr:
Ende der Veranstaltung
Als Keynote-Speaker konnte Prof. Dr. Roland Roth gewonnen werden. Roland Roth ist Politikwissenschaftlicher und emeritierter Professor der Hochschule Magdeburg-Stendal. Roth gehört zu den Gründern des Komitees für Grundrechte und Demokratie. Er ist Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat von Attac und Vorstandsmitglied des Vereins für Protest und Bewegungsforschung e.V. Seit vielen Jahren forscht er zur Demokratieentwicklung und Bürgerbeteiligung. Zusammen mit Prof. Waldemar Stange ist er Autor der Broschüre „Starke Kinder- und Jugendparlamente – kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale“ , die im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt wurde.
Wir möchten mit dieser Veranstaltung kommunale Entscheidungsträger:innen ansprechen, egal ob sie hauptamtlich in der Kommunalverwaltungen arbeiten oder ehrenamtlich in den kommunalen Parlamenten die Geschicke ihrer Kommune lenken und würden uns freuen, wenn wir damit einen konkreten Anstoß für eine nachhaltige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geben können.
Angesprochen sind selbstverständlich auch Fachkräfte und freiwillig Engagierte der Jugendarbeit, um ihre Erfahrungen einzubringen.
Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung per Mail an buergerbeteiligung@marburg-biedenkopf.de
gebeten.
Der Einwahllink zur digitalen Veranstaltung im Konferenz-Tool Webex wird Ihnen ca. zwei Tage vor der Veranstaltung zugesendet. Für eine spontane Teilnahme wird der Link zusätzlich auf der Beteiligungsplattform www.mein-marburg- biedenkopf.de veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Projektgruppe Jugendpartizipation des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Das Projekt „Jugend stärken – Beteiligung fördern“ wird unter Federführung des Landkreises Marburg-Biedenkopf (FD Bürgerbeteiligung und Ehrenamtsförderung und FD Jugendförderung) gemeinsam mit Vertreter:innen des Kreisjugendrings, des Fachausschuss Jugendförderung und der LEADER- Regionen Marburger Land sowie Burgwald- Ederbergland umgesetzt.
Ruth Glörfeld
Fachdienstleitung Bürgerbeteiligung und Ehrenamtsförderung
27.07.2022
Kreis untersagt Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen
Allgemeinverfügung soll Austrocknung von Gewässern verhindern
Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt mit einer Allgemeinverfügung bis auf weiteres die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen (sogenannte oberirdische Gewässer). Denn wegen der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen fehlenden Niederschläge haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt.
Diese Regelung gilt auch für die Wasserentnahme durch Eigentümer von Grundstücken, die an oberirdische Gewässer angrenzen. Auch Personen, die für die Nutzung dieser Grundstücke berechtigt sind (Anlieger), sind von dieser Regelung betroffen. Die Nichtbeachtung der Untersagungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Entnahmeverbot gilt nicht für Personen, die eine ausdrückliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums zur Wasserentnahme besitzen.
Mit der Allgemeinverfügung möchte der Kreis verhindern, dass die Gewässer austrocknen und Umwelt und Natur weiter Schaden nehmen. Denn die anhaltende Trockenheit und die seit Wochen fehlenden Niederschläge haben für sehr niedrige Wasserstände in Bächen, Flüssen und Seen gesorgt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisherigen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird, darunter auch die Tier- und Pflanzenwelt. Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verstärkt diese Gefahr erheblich. Die Untersagung bezweckt ferner, vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser sowie das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten.
Grundlage der Allgemeinverfügung des Kreises als Untere Wasserbehörde ist das Wasserhaushaltsgesetz.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises unter www.lkmb.de abrufbar. Sie findet sich unter der Rubrik „Politik & Gremien“, Unterpunkt „Öffentliche Bekanntmachungen“.
vom 17.03.2022
Schlachttier- und Fleischuntersuchung:
Zuständigkeitsregelung für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 wurde die Zuständigkeit für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung für einen Teil Ihrer Stadtteile neu geregelt.
Der nachfolgenden Auflistung kann die entsprechenden Zuständigkeiten entnommen werden:
vom 11.03.2022
vom 16.02.2022
Vorschlag zur Verleihung des Sozialpreises des Landkreises Marburg-
Biedenkopf
vom 16.02.2022
Öffentliche Bekanntmachung über die Anmeldung
der Schulanfänger in den Grundschulen
des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Vor dem Hintergrund der vergangenen Hochwasserereignisse in Teilen Deutschlands weist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf darauf hin, dass insbesondere das nicht nur zeitweise Lagern und Abstellen von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, im Uferbereich von Gewässern verboten ist. Ebenso dürfen in diesem Bereich keine baulichen Anlagen, wie z. B. Mauern, Wälle oder Zäune, errichtet werden. Innerhalb von Ortslagen ist der Uferrandstreifen in Hessen seit dem 5. Juni 2018 auf eine Breite von fünf Metern ab der Gewässeroberkante festgelegt, außerorts sind bereits seit dem 1. Januar 1990 zehn Meter von diesen Verboten erfasst. Nur bei Beachtung dieser Regeln können Uferrandstreifen ihre wichtige Funktion erfüllen und zu einem sicheren Wasserabfluss beitragen. Damit wird einem Aufstau von Gewässern, insbesondere an Brücken und Durchlässen durch angeschwemmtes Treibgut, vorgebeugt.
Die genannten Verbote gelten darüber hinaus auch in festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Diese Bereiche werden zur Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht. Zudem ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren gesetzlich verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser entsprechend anzupassen. Hinweise zum Objektschutz und zur baulichen Vorsorge sowie nützliche Checklisten gibt die Hochwasserschutzfibel, die beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat abgerufen bzw. kostenlos bestellt werden kann (www.bmi.bund.de – Suche: Hochwasserschutzfibel).
Landkreis Marburg-Biedenkopf
vom 13.12.2021
► Der Landkreis Marburg-Biedenkopf sucht weiterhin Wohnraum für
geflüchtete Menschen (
)
vom 29.11.2021
► Schreiben des Herrn Marian Zachow, Erster Kreisbeigeordneter, an alle
Bürgermeister des Lankreises betreffend des Sofortprogramms „Ideen
finden InnenStadt" (
)
vom 18.11.2021
► Zensus 2022 – Wir fragen nach für unseren Landkreis Marburg-Biedenkopf (
)
► Der Landkreis Marburg-Biedenkopf sucht zur Durchführung der Zensus-
Erhebungen im Kreisgebiet, mit Ausnahme des Gebietes der
Universitätsstadt Marburg, bereits jetzt
Erhebungsbeauftragte (m/w/d) für den Zensus 2022 (
)
vom 18.11.2021
Pressemitteilung 705/2021
► Kreis gewinnt beim Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune 2021“ (
)
vom 01.11.2021
Radverkehrsplanung
► Der Radverkehrsentwicklungsplan des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Neue Radwegebeschilderung
Es gibt eine neue Radwegebeschilderung die von Seiten des Landkreises Marburg-Biedenkopf beauftragt wurde.
Die Wegweiserstandorte kann man unter folgendem Link aufrufen:
► Wegweiserstandorte, Planungskataster
vom 30.09.2021
Pressemitteilung
►Verpflichtender Umtausch für alte Führerscheine in die neue EU
Fahrerlaubnis (
)
vom 16.09.2021
Pressemitteilung 492/2021
►Unternehmen erhalten kostenlos Glasfaser-Anschluss
Bund, Land und Kreis geben 13, 8 Millionen Euro für mehr als
4.400 Standorte (
)
Pressemitteilung 275/2019
Schilder weisen jetzt auf Route der Arbeits- und Industriekultur hin
Informations- du Ankerpunkte machen regionale Geschichte sichtbar
Marburg-Biedenkopf – Mit der Übergabe entsprechender Hinweisschilder ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Route der Arbeits- und Industriekultur gegangen. Die Schilder weisen jetzt darauf hin, wo Standorte der Route entstehen werden. Mit der Route der Arbeits- und Industriekultur, die der Kreis derzeit entwickelt, soll die regionale Arbeits- und Industriegeschichte erlebbar werden.
►Zur kompletten Mitteilung 

Die Zuwanderung, Aufnahme und Integration von Flüchtlingen ist für den Landkreis Marburg-Biedenkopf keine neue Erscheinung. Die Ansiedlung der Hugenotten im 17. Jahrhundert im heutigen Kreisgebiet oder in jüngerer Vergangenheit die Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg, die Anwerbung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Umsiedlern in den 1980er und 1990er Jahren sowie die Aufnahme von Flüchtlingen in den 1990er Jahren waren nicht immer leicht, letztlich aber immer Erfolgsgeschichten und haben zur vielfältigen und guten Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft des Landkreises beigetragen.
Natürlich ist die Aufnahme von Flüchtlingen aufgrund der Entwicklungen in den Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika die aktuelle und wichtige Aufgabe. Neben der Regelaufnahme durch den Landkreis über die Stadt Marburg und die anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden, bestehen seit 2015 in Neustadt, Marburg und Stadtallendorf Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen. Weitere Einrichtungen zur Notaufnahme werden im Landkreis derzeit vorbereitet.
In der kommunalen Aufnahme von Flüchtlingen hat der Landkreis zusammen mit den Städten und Gemeinden das "Modell Marburg-Biedenkopf" zur Unterbringung in Wohnungen und kleinen, dezentralen Gemeinschaftsunterkünften entwickelt. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter betreuen die Flüchtlinge vor Ort. In fast allen Kommunen haben sich Arbeitskreise, Runde Tische oder Vereine mit vielen Freiwilligen gebildet, die die Flüchtlinge ehrenamtlich in vielfältiger Weise unterstützen und begleiten. Die Kommunen unterstützen diese Arbeitskreise, der Landkreis hat in Kooperation mit einem freien Träger die Koordinierungsstelle Flüchtlingsinitiativen eingerichtet und zusammen mit der Stadt Marburg und der Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf ein kreisweites Netzwerk initiiert. Über die Freiwilligenagentur und die Koordinierungsstelle werden Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für die Freiwilligen angeboten.
Der Landkreis finanziert Deutsch-Grundkurse als erste Orientierungshilfe für Flüchtlinge und hat zusammen mit der Agentur für Arbeit in Marburg das Programm VOICE ins Leben gerufen, das die Arbeitsaufnahme, Qualifizierung und Integration der Flüchtlinge ganzheitlich fördert.
Ansprechpartner beim Landkreis Marburg-Biedenkopf:
Zentrale Rufnummer für Asylfragen
06421 405-1919
zentrale E-Mail für Asylfragen
Asylfragen@marburg-biedenkopf.de
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Internet: www.marburg-biedenkopf.de
Claus Schäfer
Büro für Integration
Tel.: 06428 447-2210
E-Mail: stbfi@marburg-biedenkopf.de
Ansprechpartnerin der Koordinierungsstelle Freiwilligeninitiativen:
Nurgül Santur
Integral gGmbH
Tel.: 06421 9854-60
E-Mail: Koordinierungsstelle@integral-online.de