Aktuelles
Verteilung der Abfuhrkalender 2025 / Digitale Angebote des MZV
Der Müllabfuhrzweckverband informiert: Verteilung der Abfuhrkalender 2025 / Digitale Angebote des MZV
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet,
die gedruckten Abfuhrkalender 2025 werden aktuell und in den kommenden Wochen durch die Post verteilt.
Wir bitten, bei Erhalt des Kalenders zu überprüfen, ob Sie den korrekten Abfuhrkalender für Ihren Orts- bzw. Stadtteil erhalten haben. Im Rahmen von Abfuhranpassungen kann es immer mal wieder zu einer Verschiebung von Abfuhrtagen kommen. Sehen Sie sich daher im Vorfeld Ihren Abfuhrkalender entsprechend genau an, um keine Abfuhr zu verpassen.
Wahlhelfer gesucht
Haben Sie Interesse bei der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 in einem Wahlvorstand mitzumachen?
Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie.
Ausschreibung Kirschenmarkt 2025
Gesucht werden Geschäfte aller Art*
Auch für den Kirschenmarkt im Jahr 2025 sucht die Stadt Gladenbach wieder Geschäfte aller Art, um den Markt ansprechend bestücken zu können.
Bewerbungen sind bis spätestens 13. Dezember 2024 an die Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach zu richten. Alle bisher eingegangenen Bewerbungen, die entweder bei der Stadtmarketing-Energie-Bäder Gladenbach GmbH oder bei dem Generalpächter Konrad Ruppert eingegangen sind, werden an den Magistrat der Stadt Gladenbach weitergeleitet.
Bewerbungen, welche nach dem vorgenannten Termin bei der Stadt Gladenbach, der Stadtmarketing-Energie-Bäder Gladenbach GmbH oder bei dem Generalpächter Konrad Ruppert eingehen, können im Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Auswahl- und Bewertungskriterien finden Sie auf der Homepage der Stadt Gladenbach
unter folgendem Link:
https://gladenbach.de/kultur-tourismus/kirschenmarkt/bewertungskriterien/
Die Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Platzes. Zulassungen und Absagen erfolgen in Schriftform. Eine Haftung dafür, dass die Veranstaltung tatsächlich und/oder zu dem angegebenen Termin stattfindet, wird nicht übernommen.
* Nur für Autoscooter: Aufgrund des beengten Aufstellungsortes und den damit einhergehenden Erfahrungen des Kirschenmarktes 2017 hat der Magistrat der Stadt Gladenbach bereits 2017 entschieden, dass für das Fahrgeschäft „Autoscooter“ besondere Bewertungsmaßstäbe gelten. Alle Bewerber, welche nicht bereits für den Kirschenmarkt an einem Probeaufbau teilgenommen haben, müssen bereit sein, ihr Fahrgeschäft nach Abstimmung mit der Verwaltung bis zum 31. Januar 2025 an dem vorgesehenen Aufstellungsort zu platzieren. Für einen Probeaufbau ist es notwendig, eine Woche vor dem gewünschten Termin Kontakt zum Ordnungsamt der Stadt Gladenbach aufzunehmen. Bewerber, die nicht bereit sind ihr Fahrgeschäft aufzubauen, bleiben beim Auswahlverfahren unberücksichtigt. Bewerber, die ihr Fahrgeschäft bereits probeweise aufgebaut haben, müssen nicht erneut aufbauen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen für den Aufbau entstehen, nicht übernehmen können.
Des Weiteren müssen alle Bewerber eine zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens gültige Ausführungsgenehmigung vorweisen können.
Magistrat der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach