Fachbereich II
28.04.2026
Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV) informiert: Wohin mit den Altkleidern? – Telefonische Anmeldung zur kostenlosen Abholung ab sofort möglich
Im Verbandsgebiet des MZV Biedenkopf werden aktuell zunehmend Altkleidercontainer von ihren Standflächen abgezogen. Hintergrund ist eine Krise auf dem Altkleidermarkt: Sinkende Erlöse, die schlechte Qualität vieler Textilien und vermüllte Sammelplätze führen dazu, dass sich sowohl gemeinnützige als auch gewerbliche Sammler zunehmend zurückziehen.
Um die Abgabe weiterhin zu ermöglichen, hat der Landkreis gemeinsam mit der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda eine neue Lösung geschaffen. Wiederverwendbare, also noch tragbare und saubere Kleidung kann ab sofort kostenlos über die gemeinnützige Gesellschaft INTEGRAL zur kostenlosen Abholung angemeldet werden. Unter der Telefonnummer 06421/944144 erhalten Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Termin. Die Kleidung sollte in Säcken bereitgestellt, sowie trocken und nicht verschmutzt sein.
Wichtig ist dabei eine Änderung gegenüber früher: Gesammelt werden nur noch tragbare Altkleider. Stark verschmutzte oder zerschlissene Textilien können weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Bei größeren Mengen besteht zudem die Möglichkeit, diese kostenpflichtig im Entsorgungszentrum in Marburg abzugeben.
Ausführliche Annahmebedingungen sowie weitere Informationen zum neuen Abholsystem finden Sie auf der Internetseite des MZV, dort unter der Rubrik „Entsorgung – Altkleider“
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, dieses Angebot zu nutzen und gemeinsam ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit zu setzen.
Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
24.04.2026
Vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes
Änderung des § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
Mit Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes hat sich eine wichtige Änderung im § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) ergeben, über die wir informieren möchten.
Bisher waren alle Veranstalter verpflichtet, den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (z. B. Bratpartie, Vereinsfest, Faschingsfeier) bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Mit der neuen Regelung, die bereits in Kraft getreten ist, entfällt diese Anzeigepflicht für nicht-gewinnorientierte Organisationen und Initiativen. Ziel dieser Änderung ist es, bürokratische Hürden abzubauen und insbesondere ehrenamtliches Engagement zu fördern.
Die neue Regelung betrifft eine Vielzahl von Organisationen und Initiativen. Darunter fallen u. a. Sport- und Kulturvereine, Feuerwehren, Wohltätigkeitsorganisationen, Hilfsorganisationen, Umweltverbände, Stiftungen, Bürger- und Elterninitiativen sowie informelle Zusammenschlüsse.
Nicht-gewinnorientierte Organisationen müssen keine Anzeige mehr für vorübergehende gaststättenrechtliche Tätigkeiten gemäß § 6 HGastG erstatten, somit entfällt auch die Verwaltungsgebühr.
Unabhängig von der Anzeigepflicht gelten weiterhin die allgemeinen Vorschriften, insbesondere zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Verbraucherschutz. Die zuständigen Behörden können im Einzelfall weiterhin Maßnahmen ergreifen, wenn dies erforderlich ist.
Die Erteilung einer Genehmigung zur Sperrung einer Straße oder eines Platzes, wegen einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum, ist weiterhin zu beantragen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Gladenbach gern zur Verfügung. Telefon: 06462-2010, E-Mail: magistrat@gladenbach.de .
03.03.2026
Zum Verkauf – Bieterverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Verkauf steht eine Drehleiter (DLK), die bis zum 28.02.2026 zuverlässig im Einsatzdienst einer Feuerwehr in Hessen stand. Das Fahrzeug befindet sich in einem technisch guten Zustand und wurde regelmäßig gewartet.
Für weitere Informatinen HIER klicken.
Entsorgung von Ast – und Strauchschnittgut
NEU NEU NEU NEU NEU NEU
Durch einen Beschluss der städtischen Gremien kann am bekannten Annahmeplatz „Am Alten Schwimmbad“, OHGV Schutzhütte, Hüttenweg kein Ast- und Strauchschnitt mehr angenommen werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger Ihren Ast- und Strauchschnitt entweder selbst zu kompostieren oder über die Biotonne, die Kompostierungsanlage Cyriaxweimar, das Biomassezentrum Stausebach/Kirchhain oder das Entsorgungszentrum Marburg-Wehrda zu entsorgen.
Alternative Entsorgungsmöglichkeiten:
Kompostierungsanlage Cyriaxweimar
Cyriaxstraße 70
35043 Marburg
Tel.:
Fax:
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 07.30 – 12.30 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag: 07.30 – 12.30 Uhr und 13.00 – 14.30 Uhr
Mittagspause: von 12.30 – 13.00 Uhr ist die Anlage geschlossen!
Letzter Samstag im Monat: 09.00 – 12.00 Uhr
Langer Donnerstag (April bis Oktober): 07.30 – 18.00 Uhr
April, Mai und Oktober samstags: 09.00 – 12.00 Uhr
Nähere Informationen finden Sie unter meg-marburg.de
Biomassezentrum Kirchhain-Stausebach
Kesselwiese
35274 Kirchhain
Tel.:
Fax:
Öffnungszeiten:
Mo.
Di.
Mi.
Do.
Fr.
zweiter und letzter Samstag im Monat
Entsorgungszentrum Marburg -Biedenkopf
Siemensstraße 5
35041 Marburg
Tel.:
Fax:
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
Sa
Nähere Informationen finden Sie unter: www.a-lf.de
Bei Rückfragen, steht Ihnen Frau Pitters, Tel.
Der Magistrat der Stadt Gladenbach
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