Fachbereich II
26.11.2025
Aktuelle Informationen bzgl. Sperrmüllabfuhr
Seit dem 01.04.2025 wird beim Sperrmüll zwischen Holzsperrmüll und Restsperrmüll unterschieden. Im Einzelnen sind folgende Punkte zu beachten:
- Holzsperrmüll, z.B. Möbel, die aus 100 % Holz (Beschläge sind kein Problem) bestehen und Restsperrmüll müssen separat nebeneinander bereitgestellt werden. Das Einzelstück darf max. 50 kg schwer, 2 m lang und 1 m breit sein.
- Die Holzsammlung bezieht sich nur auf Sperrmüllholz. Hölzer aus dem Außenbereich (z. B. Zäune, Sichtschutz, Gartenhütten, Schaukeln) und Hölzer, die mit dem Gebäude fest verbunden waren (z. B. Decken-/Wandverkleidung, Wohnungstüren, Fenster) werden weiterhin nicht mitgenommen.
- Holzsperrmüll und Restsperrmüll werden am gleichen Tag abgeholt. Es werden nicht zwei separate Abfuhrtermine organisiert. Im Regelfall wird eine der Müllsorten, z. B. der Restsperrmüll, zuerst abgeholt. Taggleich, zu einem späteren Zeitpunkt, wird dann der Holzsperrmüll abgeholt. Bitte lassen Sie die Stapel also unbedingt stehen, dies ist die normale Vorgehensweise.
- Achten Sie bitte darauf, den Sperrmüll erst am Vorabend der Einsammlung an den Straßenrand vor Ihrem Grundstück zu stellen.
- Bitte achten Sie darauf, den Sperrmüll an einer gut zu erreichenden Stelle bereitzustellen. Hierfür eignet sich der zur Fahrbahn liegende Rand des Gehwegs. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, nutzen Sie bitte den äußersten Fahrbahnrand, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen.
- Sollte es nicht möglich sein, den Sperrmüll wie obenstehend beschrieben bereitzustellen (beispielsweise aus Platzgründen), klären Sie bitte den abweichenden Bereitstellungsort im Vorfeld mit dem MZV ab.
- Kontaktdaten: per Mail: info@mzv-biedenkopf.de
und Telefon:
06465 9269-0. - Sollte ihr Grundstück für das Abfuhrfahrzeug bekannterweise nicht anfahrbar sein, so stellen Sie den Sperrmüll bitte am Bereitstellungsort Ihrer Tonnen bereit.
- Sollten Sie ein Nachbarschaftsgefäß für Restmüll nutzen, so ist der Sperrmüll an dem Grundstück anzumelden und bereitzustellen, an dem auch das Restmüllgefäß gemeldet ist.

Unser Beispielbild zeigt eine ordnungsgemäße Trennung von Holz- und Restsperrmüll.
Erreichbarkeit des Wahlamtes der Stadt Gladenbach
in der Zeit vom 24.12.2025 bis 05.01.2026
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen bzw. die Abholung von Vordrucken für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 15.03.2026 ist das Wahlamt der Stadt Gladenbach an folgenden Werktagen im Rathaus der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach erreichbar:
| Mittwoch, 24.12.2025 (Heiligabend) bis Sonntag, 28.12.2025 | geschlossen |
| Montag, 29.12.2025 und Dienstag, 30.12.2025 von 08.00 – 12.00 Uhr | geöffnet |
| Mittwoch, 31.12.2025 (Silvester) und Donnerstag, 01.01.2026 | geschlossen |
| Freitag, 02.01.2026 von 08.00 – 12.00 Uhr | geöffnet |
| Samstag, 03.01.2026 und Sonntag, 04.01.2026 | geschlossen |
Ab Montag, 05.01.2026 ist das Wahlamt wieder an den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses zu erreichen.
Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist bis Montag, 05.01.2026 um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Gladenbach möglich.
Telefonische Erreichbarkeit des Wahlamtes:
Gemeindewahlleiter Rüdiger Götze,
Stellv. Gemeindewahlleiter Holger Weiß,
Das Wahlamt der Stadt Gladenbach
Entsorgung von Ast – und Strauchschnittgut
NEU NEU NEU NEU NEU NEU
Durch einen Beschluss der städtischen Gremien kann am bekannten Annahmeplatz „Am Alten Schwimmbad“, OHGV Schutzhütte, Hüttenweg kein Ast- und Strauchschnitt mehr angenommen werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger Ihren Ast- und Strauchschnitt entweder selbst zu kompostieren oder über die Biotonne, die Kompostierungsanlage Cyriaxweimar, das Biomassezentrum Stausebach/Kirchhain oder das Entsorgungszentrum Marburg-Wehrda zu entsorgen.
Alternative Entsorgungsmöglichkeiten:
Kompostierungsanlage Cyriaxweimar
Cyriaxstraße 70
35043 Marburg
Tel.:
Fax:
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 07.30 – 12.30 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag: 07.30 – 12.30 Uhr und 13.00 – 14.30 Uhr
Mittagspause: von 12.30 – 13.00 Uhr ist die Anlage geschlossen!
Letzter Samstag im Monat: 09.00 – 12.00 Uhr
Langer Donnerstag (April bis Oktober): 07.30 – 18.00 Uhr
April, Mai und Oktober samstags: 09.00 – 12.00 Uhr
Nähere Informationen finden Sie unter meg-marburg.de
Biomassezentrum Kirchhain-Stausebach
Kesselwiese
35274 Kirchhain
Tel.:
Fax:
Öffnungszeiten:
Mo.
Di.
Mi.
Do.
Fr.
zweiter und letzter Samstag im Monat
Entsorgungszentrum Marburg -Biedenkopf
Siemensstraße 5
35041 Marburg
Tel.:
Fax:
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
Sa
Nähere Informationen finden Sie unter: www.a-lf.de
Bei Rückfragen, steht Ihnen Frau Pitters, Tel.
Der Magistrat der Stadt Gladenbach
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