Mitteilungen / Bekanntmachungen des Landkreises
Pressemitteilung 383/2025
Kreis passt Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest an
Reaktion auf das aktuelle Infektionsgeschehen
Marburg-Biedenkopf – Mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis Marburg-Biedenkopf auf die aktuelle Geflügelpest-Situation. Da seit Anfang November keine positiven Fälle im Landkreis nachgewiesen werden konnten, passt die zuständige Veterinärbehörde des Kreises die Sicherheitsmaßnahmen an und lockert einige der bisher geltenden Vorgaben. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 6. Dezember 2025, in Kraft.
Die Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen wird gelockert und das Verbot des Verbringens von Geflügel aus dem Landkreis wird aufgehoben. Gleichzeitig bleiben aber die Anordnungen zum Verbot von Veranstaltungen (Ausstellungen, Börsen u.ä.), zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe sowie zu den einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen
„Das Friedrich-Löffler-Institut stuft in Deutschland das Risiko jedoch weiterhin als hoch ein. Wir haben das Ausbruchsgeschehen in den vergangenen Wochen genau beobachtet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir einige Schutzmaßnahmen mit Augenmaß unter unter sorgfältiger Abwägung der Risiken anpassen können. Denn diese Maßnahmen und Einschränkungen müssen verhältnismäßig sein“, erläutert Amtstierarzt Dirk Behnke. Die neue Allgemeinverfügung, die die bisher gültige Verfügung und ersetzt, werde dieser Verpflichtung gerecht.
Die neue Allgemeinverfügung sieht eine Aufstallpflicht nur noch für Geflügelhaltungen mit mehr als 1.000 Tieren vor.
Überregionale Börsen und Märkte oder Geflügelschauen, bei denen Geflügel und gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Kreis Marburg-Biedenkopf auch weiterhin verboten. Ausstellungen, bei denen lediglich Tiere aus dem Kreisgebiet ausgestellt werden, dürfen weiterhin nach Genehmigung durch das Veterinäramt Marburg-Biedenkopf stattfinden.
Für die Abgabe von Geflügel im sogenannten Reisegewerbe gelten die Auflagen, dass Geflügel nur abgegeben werden darf, wenn es höchstens vier Tage vor der Abgabe klinisch-tierärztlich und im Fall von Enten und Gänsen virologisch mit negativem Ergebnis auf den Erreger der Geflügelpest getestet worden ist.
Auch die Anordnung der Bio-Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen bleibt mit der neuen Allgemeinverfügung bestehen.
Die neue Allgemeinverfügung ist wiederum solange gültig, bis eine neue Allgemeinverfügung in Kraft tritt, längstens jedoch für einen Geltungszeitraum von sechs Monaten.
Die Allgemeinverfügung ist online unter www.marburg-biedenkopf.de einsehbar.
Allgemeinverfügung des Landkreises zur Geflügelpest
Aufgrund der amtlichen Feststellung des HPAI H5N1-Ausbruchs (Geflügelpest) im Landkreis Marburg-Biedenkopf ergeht folgende Allgemeinverfügung (bitte auf das Bild klicken):
Weitere Hinweise:
Das Hessische Landwirtschaftsministerium gibt Hinweise unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest.
Wer einen toten Vogel findet, kann dies bei der Veterinärbehörde des Landkreises unter der Telefonnummer
Pressemitteilung 335/2025
Kreis gibt Hinweise zum Schutz vor Geflügelpest
Tote Kraniche und andere Wasservögel melden und nicht berühren / Labor findet Hinweise auf Infektion – Bestätigung steht noch aus
Marburg-Biedenkopf – Nach dem Fund mehrerer toter Kraniche im Landkreis MarburgBiedenkopf hat das zuständige Landeslabor in Gießen bei drei der toten Tiere Hinweise auf eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus gefunden. Eine endgültige Bestätigung durch das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht indes noch aus. Um weitergehende Maßnahmen auf den Weg bringen zu können, ist eine Bestätigung des Virus-Nachweises durch das FLI erforderlich. Der Kreis empfiehlt, tote Tiere zu melden und nicht zu berühren.
Die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf beobachtet die aktuelle Entwicklung genau, bereitet weitere Schritte vor und stimmt sie mit benachbarten Landkreisen und dem hessischen Landwirtschaftsministerium ab, um bei einer Bestätigung durch das FLI umgehend aktiv werden zu können. Bundesweit, auch in Mittelhessen, kommt es derzeit zu einem Sterben von Kranichen und bestimmten Wasservogelarten, die mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert sind. Insgesamt haben die Fachleute der Veterinärbehörde bisher neun Tote Tiere geborgen.
Der Geflügelpesterreger gilt zwar für einige Vogelarten als hochansteckend, es besteht aber keine Gefahr für Menschen. Wer einen toten Vogel entdeckt, sollte diesen dennoch nicht berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren. Betroffen sein können neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Tieren verhindert werden. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde zu beachten.
Das Veterinäramt weist Geflügelhaltungen auf die strikte Einhaltung der sogenannten BioSicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung hin. Dabei geht es darum, Kontakte zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden.
Das Hessische Landwirtschaftsministerium gibt Hinweise unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest.
Wer einen toten Vogel findet, kann dies bei der Veterinärbehörde des Landkreises unter der Telefonnummer
Pressemitteilung 190/2025
Schutzmaßnahmen gegen die „Afrikanische Schweinepest“
Kreis baut Desinfektionsschleuse auf und richtet Sammelstelle ein
Marburg-Biedenkopf – Nach dem Nachweis der „Afrikanischen Schweinepest“ bei mindestens einem Wildschwein im Sauerland laufen auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf Schutzmaßnahmen an. Im Auftrag des Landes Hessen sind entlang der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen speziell ausgebildete Suchhunde im Einsatz, um Kadaver von verendeten Wildschweinen zu finden. Gleichzeitig haben Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes und der Veterinärbehörde des Kreises – ebenfalls im Auftrag des Landes – am Dienstag an der Kläranlage in Biedenkopf Wallau eine Kadaversammelstelle und eine Desinfektionsstraße für Fahrzeuge aufgebaut.
„Wir haben in Marburg-Biedenkopf noch keinen Fall und sind hier jetzt vorbeugend aktiv, weil wir möglichst früh wissen möchten, ob die Tierseuche auch schon hier über die Landesgrenze nach Hessen gelangt ist. So können wir bei Bedarf auch frühzeitig entsprechende Schutzmaßnahmen in die Wege leiten“, sagte Amtstierarzt Dirk Behnke von der Veterinärbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Wenn die Suchhunde einen Wildschweinkadaver finden, werden Proben genommen, der Kadaver geborgen und zur Sammelstelle gebracht. Diese Proben kommen zunächst ins Landeslabor nach Gießen. Sollte hier der Erreger der Tierseuche nachgewiesen werden, findet eine zweite Untersuchung zur Absicherung im Friedrich-Löffler-Institut statt. Wenn die Fachleute dort den Erregernachweis bestätigen, gilt die „Afrikanische Schweinepest“ offiziell und amtlich als nachgewiesen.
„Die Fahrzeuge der Hunde- und Bergungsteams müssen dann desinfiziert werden. Dazu dient die spezielle Anlage, die wir jetzt in Wallau aufgebaut haben“, erklärt Dirk Behnke. „Die Fahrzeuge fahren durch eine Wanne und werden mit Desinfektionsmittel bespritzt. So soll verhindert werden, dass sich die Erreger über die Fahrzeuge weiter ausbreiten können“, erläutert der Amtstierarzt das geplante Vorgehen. Für die Hundeführer und Mitglieder der Bergungsteams hätten die Einsatzkräfte zudem mobile Duschen aufgebaut. Auch die Hunde, die Kontakt zu einem potenziell infizierten Wildschwein-Kadaver hatten, müssten hier geduscht werden.
„Hier macht sich jetzt bezahlt, dass der Landkreis Marburg-Biedenkopf bereits früh angefangen hat, sich auf diese Tierseuche vorzubereiten. Die Desinfektionsanlage und das technische Zubehör haben wir bereits vor längerer Zeit beschafft und in unserem Katastrophenschutz-Zentrallager bereitgehalten. Einsatzkräfte der Feuerwehr und des DRK haben den Umgang damit auch regelmäßig trainiert, so dass der Aufbau jetzt zügig abgelaufen ist“, sagte Landrat Jens Womelsdorf, der sich vor Ort in Wallau ein Bild von den Arbeiten machte. Auch organisatorisch hätten sich Kreis und Kommunen auf die Tierseuche vorbereitet, so sei beispielsweise die Kläranlage in Wallau ein bereits vorab vorgeplanter Ort dafür.
Am vergangenen Samstag war bei einem toten Wildschwein, das im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe, rund 20 Kilometer von der Kreisgrenze zu Marburg-Biedenkopf entfernt, der Erreger der „Afrikanischen Schweinepest“ festgestellt worden.
Für Menschen und andere Tiere ist das Virus, das die „Afrikanische Schweinepest“ auslöst, ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine verläuft die Infektion jedoch fast immer tödlich. Als Hauptübertragungsquelle der „Afrikanischen Schweinepest“ sehen Fachleute neben dem direkten Kontakt zu infizierten Wildschweinen auch das Verhalten von Menschen an: Über Kleidung, Schuhe, Autoreifen oder auch über ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann der Erreger übertragen und verbreitet werden.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind aktuell 18.163 Hausschweine in 260 schweinehaltenden Betrieben registriert. Die Veterinärbehörde fordert alle schweinehaltenden Betriebe auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und bei Bedarf nachzubessern.
Wer im Wald ein totes Wildschwein meldet, sollte umgehend die Veterinärbehörde des Kreises informieren. Telefon:
Die Schutzmaßnahmen, die bei einem Ausbruch der „Afrikanischen Schweinepest“ ergriffen werden, sind auf der Website des Landes Hessen unter www.schweinepest.hessen.de beschrieben. Weitere Informationen auch beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unter www.bmel.de.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf FD Fachdienst Partizipation, Ehrenamt und Sport informiert
Befragung zur Sportentwicklungsplanung
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erarbeitet derzeit ein Sportentwicklungskonzept, dass die zukünftige Planung und Förderung des Sports in der Region nachhaltig gestalten soll. Dabei ist dem Landkreis die Meinung der Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig!
Ihre Meinung zählt!
Der Landkreis lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich ein, sich an der Online-Befragung zur Sportentwicklungsplanung zu beteiligen. Teilen Sie bitte mit, wie Sie die aktuellen Sportangebote nutzen, welche Wünsche und Bedürfnisse Sie haben und wo Sie Verbesserungsbedarf sehen.
Zur Befragung: Online-Dialog Sportentwicklungsplanung | Mein-Marburg-Biedenkopf
Die Ergebnisse fließen direkt in die zukünftige Planung ein – machen Sie mit und gestalten Sie den Sport in unserer Region aktiv mit!
Ihr Fachdienst Partizipation, Ehrenamt und Sport des Landkreises Marburg Biedenkopf




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