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Bürgersprechstunde

Bürgersprechstunde
Die erste Bürgersprechstunde nach meinem Urlaub findet am 16. Januar 2026 von
10:30 Uhr bis 12:00 Uhr statt
Ich bitte Sie um eine Voranmeldung zur Terminkoordinierung mit den Mitarbeiterinnen im Vorzimmer, um Wartezeiten möglichst zu vermeiden.
Tel.: 201-115 oder 201-114
Vielen Dank
Stilisiertes Logo der Stadt Gladenbach
Logo der Stadt Gladenbach - frei verwendbar für Vereine, Organisationen etc.
Das Logo greift die markante Dachform des Haus des Gastes auf und verbindet sie mit prägenden Symbolen unserer Stadt. Die dargestellte Kirche erinnert an die Martinskirche, das Riesenrad steht für den traditionsreichen Kirschenmarkt, und der Baum verweist auf den Naturpark Lahn-Dill-Bergland, in dem Gladenbach beheimatet ist. Zwei geschwungene Wellen schließlich symbolisieren die beiden Bäder unserer Stadt und runden das Bild harmonisch ab.
Wie vergibt die Stadt Gladenbach Aufträge? Ein Blick hinter die Kulissen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gewerbetreibende vor Ort,
immer wieder erreichen mich Fragen, warum die Stadt Gladenbach bei öffentlichen Aufträgen nicht einfach die heimischen Unternehmen bevorzugt – schließlich zahlen diese ihre Gewerbesteuer hier und stärken unsere lokale Wirtschaft. Dieses Anliegen ist verständlich und zeigt die starke Verbundenheit zur Region. Dennoch möchten wir an dieser Stelle transparent erklären, warum unsere Verwaltung bei der Auftragsvergabe strengen gesetzlichen Vorgaben folgen muss.
Öffentliches Geld – Öffentliche Verantwortung
Wenn die Stadt Gladenbach einen Auftrag vergibt, handelt sie mit Steuergeldern – also mit dem Geld der Allgemeinheit. Auch mit Ihrem Geld. Deshalb gelten hier – im Gegensatz zum privaten Bereich - besondere Regeln:

- Transparenz: Jeder Schritt muss nachvollziehbar sein.
- Es gilt grundsätzlich auch hier das Willkürverbot
- Fairness & Gleichbehandlung: Kein Unternehmen darf bevorzugt oder benachteiligt werden.
- Wettbewerb: Alle Anbieter müssen die gleiche Chance erhalten.
- Wirtschaftlichkeit: Es zählt nicht zwingend der günstigste Preis, sondern das beste Gesamtpaket.
Heimische Betriebe? Sehr gerne – aber es geht nur unter Beachtung der Rechtslage
Unsere örtlichen Unternehmen sind eine tragende Säule unserer Stadt. Natürlich wünschen wir uns, dass sie bei Ausschreibungen und Vergaben zum Zuge kommen. Je öfter, je lieber. Doch die Entscheidung fällt nicht „nach Gefühl“ oder nach den „schönsten blauen Augen“, sondern anhand klar definierter Kriterien – z. B. Preis, Qualität, Erfahrung, Nachhaltigkeit oder Gesamtwirtschaftlichkeit.
Das bedeutet: Ein (lokaler) Betrieb kann den Zuschlag bekommen, wenn sein Angebot das wirtschaftlichste ist – also das beste Verhältnis aus Preis und Leistung bietet. Es muss nicht unbedingt das billigste Angebot sein. Aber eine Bevorzugung allein wegen der gezahlten Gewerbesteuer oder der Ortsnähe wäre unzulässig und könnte zu rech
tlichen Problemen führen.
Wir sind verpflichtet, diese Entscheidungen besonders transparent zu treffen und zu dokumentieren – aus Respekt gegenüber Ihnen, der Öffentlichkeit.
Gemeinsam stark
Wir danken unseren heimischen Betrieben für ihr Engagement und ihre Beiträge zur wirtschaftlichen Stärke Gladenbachs. Und wir freuen uns über jede erfolgreiche lokale Beteiligung an unseren großen oder kleinen Ausschreibungen und Preisanfragen.
Falls Sie als Unternehmer Fragen zur Teilnahme an Vergabeverfahren haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus gerne unterstützend zur Seite.
Herzliche Grüße und vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Peter Kremer
Bürgermeister der Stadt Gladenbach
Gladenbach, 05. August 2025
Geburtstage, Goldene Hochzeiten und andere Jubiläen
Jubiläen und Besuche des Magistrates
Bei welchen Jubiläen besucht der Magistrat denn normalerweise überhaupt - natürlich nur auf Wunsch der oder des Jubilars? Das werde ich immer wieder gefragt. Nun, dies sind Jubiläen zum:
- 80. Geburtstag
- 90. Geburtstag
- 95. Geburtstag
- 100. Geburtstag (danach jedes weitere Folgejahr)
sowie zur
- Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
- Eisernen Hochzeit (65 Jahre)
- Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)
Ob ein Besuch überhaupt gewünscht wird, das klären wir natürlich immer vorher mit den Jubilaren telefonisch oder schriftlich ab. Wir wollen uns ja nicht selbst einladen.
In der Regel, wenn es auch irgendwie geht, komme ich gerne selbst zu den Jubiläen. Ich bin allerdings auch terminlich sehr stark verpflichtet und oftmals auch fremdbestimmt in meinen Terminen, sodass ich mich auch schon mal vertreten lassen muss. Diese Vertretung übernimmt i.d.R. dann der 1. Stadtrat Armin Becker.
Aber vielleicht haben Sie auch einen besonderen Besuchswunsch, wer Sie aus dem Magistrat besuchen kommen und gratulieren soll? Es ist ja ein besonderer Tag für Sie und wir wollen gerne Ihre Besuchswünsche erfüllen, wenn es geht.
In manchen Stadtteilen besucht auch der Ortsvorsteher - manchmal zusammen mit dem Bürgermeister oder dem vertretenden Magistratsmitglied - den Jubilar.
Herzliche Grüße - und bleiben Sie gesund.
Peter Kremer
Ihr Bürgermeister