Amtliche Bekanntmachungen
01.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach über die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Stadt Gladenbach
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung die von der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf geprüften Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Stadt Gladenbach beschlossen.
Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach dem Magistrat der Stadt Gladenbach per Beschluss Entlastung erteilt.
Die beschlossenen Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Stadt Gladenbach werden im Anschluss an die Bekanntmachung für mindestens ein Jahr im Internet auf der Homepage der Stadt Gladenbach veröffentlicht.
Peter Kremer
Bürgermeister
Jahresabschluss 2022 (ca. 26MB im PDF Format)
Jahresabschluss 2023 (ca. 6 MB im PDF Format)
25.06.2026
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Roland Döhler (SPD), wohnhaft Ostring 23, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgende Bewerberin in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Frau Tanja Herzog, Bergstraße 2a, 35075 Gladenbach.
Frau Herzog (SPD), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 12 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der SP, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Jens Urban (Bürgernah Gladenbach), wohnhaft Ost-West-Ring 1, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgende Bewerberin in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Frau Martina Merte, Zum Donnerberg 14, 35075 Gladenbach.
Frau Merte (Bürgernah Gladenbach), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 11 unter den 15 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags von Bürgernah Gladenbach, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Michael Willms (SPD), wohnhaft Eichendorffstraße 27, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgende Bewerberin in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Frau Franka-Maria Becker, Am Rothenberg 13, 35075 Gladenbach.
Frau Becker (SPD), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 11 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der SPD, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Hans-Hermann Ullrich (CDU), wohnhaft Dilschhäuser Straße 9a, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Tim Flurschütz, Finkenweg 6, 35075 Gladenbach.
Herr Flurschütz (CDU), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 14 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der CDU, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in den Ortsbeirat im Stt. Weidenhausen
Herr Jens Urban (Miteinander für Weidenhausen), wohnhaft Ost-West-Ring 1, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Weidenhausen verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in den Ortsbeirat Gladenbach-Kernstadt nachgerückt ist:
Herr Simon Bitterlich, Weidenhäuser Str. 37, 35075 Gladenbach.
Herr Simon Bitterlich (Miteinander für Weidenhausen), erreichte bei der Wahl zum Ortsbeirat Weidenhausen am 15. März 2026 den Rang 8 unter den 14 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der Bürgerliste Miteinander für Weidenhausen, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach-Weidenhausen“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Armin Becker (SPD), wohnhaft Am Rothenberg 13, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Roland Döhler, Ostring 23, 35075 Gladenbach.
Herr Döhler (SPD), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 10 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der SP, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Markus Baumann (CDU), wohnhaft Marktstraße 29, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Manuel Wiesenäcker, Berliner Straße 11, 35075 Gladenbach.
Herr Wiesenäcker (CDU), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 13 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der CDU, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Frau Doreen Steidl (Bürgernah Gladenbach), wohnhaft Bachseite 7, 35075 Gladenbach, hat auf ihr Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Frank Hartmann, Marburger Straße 2a, 35075 Gladenbach.
Herr Hartmann (Bürgernah Gladenbach), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordneten-versammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 9 unter den 15 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags von Bürgernah Gladenbach, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in den Ortsbeirat im Stt. Gladenbach-Kernstadt
Herr Markus Baumann (CDU), wohnhaft Marktstraße 29, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Gladenbach-Kernstadt verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in den Ortsbeirat Gladenbach-Kernstadt nachgerückt ist:
Herr Dirk Füssmann, Wilhelm-Schwarz-Straße 12, 35075 Gladenbach.
Herr Füssmann (CDU), erreichte bei der Wahl zum Ortsbeirat Gladenbach-Kernstadt am 15. März 2026 den Rang 3 unter den 9 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der CDU, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach-Kernstadt“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Frank Hartmann (Bürgernah Gladenbach), wohnhaft Marburger Straße 2a, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Daniel Ndeiy, Justus-Kilian-Weg 8, 35075 Gladenbach.
Herr Ndeiy (Bürgernah Gladenbach), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordneten-versammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 10 unter den 15 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags von Bürgernah Gladenbach, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
18.06.2026
Einladung Ortsbeiratssitzung
Am Montag, dem 22. Juni 2026, findet um 19:30 Uhr eine Sitzung des Ortsbeirates Römershausen im Dorfgemeinschaftshaus Römershausen statt.
Die Sitzung ist öffentlich. Alle Römershäuserinnen und Römershäuser sowie alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
- Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 27. April 2026
- Verwendung der Ortsbeiratsmittel 2026
- Mitteilungen des Ortsbeirates
- Verschiedenes
Für den Ortsbeirat Römershausen
Marco Steidl
16.06.2026
Einladung
zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
„Interkommunaler Gewerbepark Salzbödetal“
Datum: 23.06.2026
Uhrzeit: 16:30 Uhr
Ort: Bürgerhaus Lohra, Großer Saal, Jahnstraße 10, 35102 Lohra
Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister der Stadt Gladenbach, Herrn Peter Kremer
- Wahl eine/r/s Vorsitzenden der Verbandsversammlung
- Wahl eine/r/s stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung
- Wahl eine/r/s Schriftführ/in/ers
- Genehmigung der letzten Niederschrift
- Kurzbericht zum Jahresabschluss 2025
- Bericht des Geschäftsführers
- Verschiedenes
gez. Peter Kremer
Bürgermeioster der Stadt Gladenbach
11.06.2026
Bekanntmachung des Wahltages sowie des Tages einer etwaigen Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
der Stadt Gladenbach am 01.11.2026
1. In der Stadt Gladenbach mit 12.504 Einwohnern (Stand 31.12.2025) ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 2 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt.
Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 28.02.2027. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Somit beginnt die Amtszeit des neuen Stelleninhabers frühestens zum 01. März 2027.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach den §§ 31 und 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 3 hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend. Zusätzliche Informationen zu der Stelle können beim Wahlleiter der Stadt Gladenbach, Herrn Rüdiger Götze, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, Tel. 06462/201-211, r.goetze@gladenbach.de erfragt werden. Hier sind auch die erforderlichen Vordrucke zu erhalten.
2. Die Wahl findet nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 01.11.2026, eine evtl. Stichwahl am 22.11.2026 statt.
3. Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister der Stadt Gladenbach aufgefordert.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.
Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien oder Wählergruppen deutlich unterscheiden.
Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen. Ist für die Bewerberin oder den Bewerber ein Ordens- oder Künstlername im Pass, Personalausweis oder Melderegister eingetragen, kann dieser ebenfalls angegeben werden.
Weist die Bewerberin oder der Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge nach, dass im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so ist im Wahlvorschlag neben der Anschrift (Hauptwohnung) eine sog. Erreichbarkeitsanschrift anzugeben. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden.
Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.
Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei der Wahl des Bürgermeisters in der Vertretungskörperschaft der Stadt Gladenbach oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Vertretungskörperschaft der Stadt Gladenbach von Gesetzes wegen Vertreterinnen und Vertreter hat. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Gemeinde ausgeübt haben (§ 45 Abs. 3 KWG).
Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Die Zahl der Stadtverordneten der Stadt Gladenbach beträgt 37. Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe in der Stadt Gladenbach oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe in der Stadt Gladenbach aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung.
Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung und die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauensperson und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten.
Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung, die vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden bis spätestens Montag, den 24. August 2026 bis 18.00 Uhr schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter Rüdiger Götze, Wahlamt, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 09, einzureichen. Gemäß § 67 Abs. 2 KWG müssen der Wahlvorschlag sowie dessen Anlagen im Original vorgelegt werden. Ein Fax oder eine E-Mail genügen diesen Anforderungen – auch zur Fristwahrung – nicht.
Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:
- Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist,
- eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt,
- Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung,
- bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde.
Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.
Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 24.08.2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
gez.
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
11.06.2026
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Stadt Gladenbach am 01. November 2026 und eine mögliche Stichwahl am 22. November 2026
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Betroffene haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Entsprechende Anträge erhalten Sie beim Fachdienst Meldeangelegenheiten, Zimmer 6, sowie auf unserer Homepage www.gladenbach.de.
Der Magistrat der Stadt Gladenbach
Fachdienst Meldeangelegenheiten
03.06.2026
Einladung zur Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Am Donnerstag, dem
Vorläufige Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträte gemäß § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gladenbach in Verbindung mit den §§ 39 a und 46 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.04.2026
5. Mitteilungen
a) des Stadtverordnetenvorstehers
b) des Magistrates
c) aus den Verbänden
6. Anfragen
7. Außerplanmäßige Ausgabe (APL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung
Hier: Kauf Mietcontainer Kita Regenbogen Hoherainstraße
8. Abweichung von Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladenbach
Hier: Mittleres Löschfahrzeug (MLF) Abteilung Runzhausen/Bellnhausen/Sinkershausen
9. Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 113 HGO und Entlastungserteilung an den Magistrat gemäß § 114 HGO
10. Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 113 HGO und Entlastungserteilung an den Magistrat gemäß § 114 HGO
11. Anträge
11.1 Gemeinsame Resolution aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach zur Instandsetzung der L3050 (Weidenhausen – Petersburg)
11.2 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Prüfung der Etablierung eines Bürgerbusses in der Stadt Gladenbach
11.3 Antrag der Fraktionen von SPD, Bürgernah Gladenbach und B 90/Die Grünen
Prüfantrag zur Erneuerung und touristischen Weiterentwicklung des Wohnmobilstellplatzes in Gladenbach
11.4 Antrag der CDU-Fraktion
Pilotprojekt für CarSharing und neue Mobilitätsangebote im ländlichen Raum
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher
03.06.2026
Einladung zur konstituierenden Sitzung
des Sozial- und Kulturausschusses
Am Dienstag, dem
Vorläufige Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Stadtverordnetenvorsteher
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Wahl eines Ausschussvorsitzenden/einer Ausschussvorsitzenden
4. Wahl eines/einer 1. und 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
5. Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin
6. Wahl eines/einer 1. und 2. stellvertretenden Schriftführers/Schriftführerin
7. Vorstellung des Ferienpasses für das Jahr 2026
8. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.01.2026
9. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.02.2026
10. Anträge
10.1 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Prüfung der Etablierung eines Bürgerbusses in der Stadt Gladenbach
11. Anfragen/ Verschiedenes
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher
03.06.2026
Einladung zur konstituierenden Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Am Dienstag, dem
Vorläufige Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Stadtverordnetenvorsteher
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Wahl eines Ausschussvorsitzenden/einer Ausschussvorsitzenden
4. Wahl eines/einer 1. und. 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
5. Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin
6. Wahl eines/einer 1 und 2. stellvertretenden Schriftführers/Schriftführerin
7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.02.2026
8. Außerplanmäßige Ausgabe (APL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung
Hier: Kauf Mietcontainer Kita Regenbogen Hoherainstraße
9. Abweichung von Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladenbach
Hier: Mittleres Löschfahrzeug (MLF) Abteilung Runzhausen/Bellnhausen/Sinkershausen
10. Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 113 HGO und Entlastungserteilung an den Magistrat gemäß § 114 HGO
11. Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 113 HGO und Entlastungserteilung an den Magistrat gemäß § 114 HGO
12. Anträge
12.1 Gemeinsame Resolution aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach zur Instandsetzung der L3050 (Weidenhausen – Petersburg)
12.2 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Prüfung der Etablierung eines Bürgerbusses in der Stadt Gladenbach
12.3 Antrag der Fraktionen von SPD, Bürgernah Gladenbach und B 90/Die Grünen
Prüfantrag zur Erneuerung und touristischen Weiterentwicklung des Wohnmobilstellplatzes in Gladenbach
12.4 Antrag der CDU-Fraktion
Pilotprojekt für CarSharing und neue Mobilitätsangebote im ländlichen Raum
13. Anfragen / Verschiedenes
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher
03.06.2026
Einladung zur konstituierenden Sitzung
des Bauausschusses
Am Mittwoch, dem
Vorläufige Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Stadtverordnetenvorsteher
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Wahl eines Ausschussvorsitzenden/einer Ausschussvorsitzenden
4. Wahl eines/einer 1. und. 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
5. Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin
6. Wahl eines/einer 1 und 2. stellvertretenden Schriftführers/Schriftführerin
7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.02.2026
8. Anträge
8.1 Gemeinsame Resolution aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach zur Instandsetzung der L3050 (Weidenhausen – Petersburg)
8.2 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Prüfung der Etablierung eines Bürgerbusses in der Stadt Gladenbach
8.3 Antrag der Fraktionen von SPD, Bürgernah Gladenbach und B 90/Die Grünen
Prüfantrag zur Erneuerung und touristischen Weiterentwicklung des Wohnmobilstellplatzes in Gladenbach
8.4 Antrag der CDU-Fraktion
Pilotprojekt für CarSharing und neue Mobilitätsangebote im ländlichen Raum
9. Anfragen/ Verschiedenes
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher
01.06.2026
Der Ortsvorsteher
des Stadtteils Mornshausen
Einladung
Am Mittwoch, 17. Juni 2026, um 19:00 Uhr, findet in Gladenbach, Stadtteil Mornshausen im Dorfgemeinschaftshaus
eine öffentliche
Sitzung des Ortsbeirats Mornshausen
statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2026
- Mitteilungen des Ortsvorstehers
- Verlängerung des Pachtvertrages des Modellfluggruppe Salzbödetal e.V. Gladenbach-Mornshausen
- Verschiedenes
Jörg Lange-Drewlies
Ortsvorsteher
01.06.2026
Bürgerversammlungen im Jahr 2026
Gemäß § 8a Abs. 2 HGO lade ich hiermit alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Gladenbach und ihrer Stadtteile zu den nachstehend geplanten Bürgerversammlungen im Jahre 2026 ein.
Möchten Sie gerne wissen, wie sich unsere Stadt in den kommenden Jahren entwickeln könnte? Würden Sie gerne erfahren, was in Ihrer Heimatgemeinde von Seiten des Parlaments, des Magistrates oder Ihres Ortsbeirates geplant ist? Dann kommen Sie zu den Bürgerversammlungen, zu denen ich Sie in den Stadtteilen Weitershausen und Gladenbach Kernstadt einlade (alle Termine nachstehend). Dort haben Sie die Möglichkeit, sich von Herrn Bürgermeister Peter Kremer informieren zu lassen, vor allem aber Ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen zur Entwicklung Ihres Heimatortes vorzubringen.
Die parlamentarischen Gremien unserer Stadt sind bemüht, ihre Politik an den Bedürfnissen, berechtigten Wünschen und Notwendigkeiten der Bevölkerung auszurichten. Für die angestrebte bürgernahe Politik ist der Austausch von Informationen und Meinungen, aber auch Anregungen und Kritik unerlässlich. Noch nie war es – vor allem angesichts der leeren kommunalen Kassen – so notwendig, auf einer breiten, vertrauensvollen Basis die richtigen Entscheidungen für das Heute und Morgen unserer Heimat zu treffen. Ohne Schwarzmalerei bleibt festzuhalten, dass wir das Geschaffene und das Neue nur dann erhalten und verwirklichen können, wenn alle Bürgerinnen und Bürger und die Kommunalpolitik an einem Strang ziehen.
Gladenbach, im Juni 2026
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Gladenbach
Folgende Termine sind vorgesehen:
| Stadtteil | Tag | Datum | Räumlichkeit |
| Weitershausen | Mittwoch | 30.09.2026 19:00 Uhr |
DGH |
| Gladenbach Kernstadt |
Montag | 16.11.2026 19:00 Uhr |
Haus des Gastes Kleiner Saal |
18.05.2026
Einladung Ortsbeiratssitzung Weidenhausen
Am Montag, dem 01. Juni 2026 um 19:00 Uhr findet in Gladenbach, Stadtteil Weidenhausen im Dorfgemeinschaftshaus, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats Weidenhausen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
27.05.2026
Einladung Ortsbeiratssitzung Gladenbach
Am Donnerstag, 11. Juni 2026, um 19:00 Uhr, findet in Gladenbach, im Haus des Gastes, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats Gladenbach-Kernstadt statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.


