Amtliche Bekanntmachungen
05. Oktober 2026
Bürgerversammlung in der Kernstadt Gladenbach


Gemäß § 8a Absatz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) lade ich hiermit alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kernstadt Gladenbach am Montag, den 16. November 2026 - 19.00 Uhr in das Haus des Gastes, Kleiner Saal, in Gladenbach zu einer Bürgerversammlung ein.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Aktuelle Situation des Haushalts 2026
- Vergangenheit – Gegenwart - Zukunft
- Erläuterung der getätigten Bauhofleistungen der vergangenen Jahre
- Bericht des Ortsvorstehers
- Diskussion, Anfragen, Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger
Der Stadtverordnetenvorsteher
der Stadt Gladenbach
Marc Bastian
03. Oktober 2026
Der Ortsvorsteher der Kernstadt Gladenbach
Einladung
Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, um 19:00 Uhr, findet in Gladenbach, im Haus des Gastes, Leinweber-Stube, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats Gladenbach statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 13.08.2026
- Mitteilungen des Ortsvorstehers
- Ortsbeiratsmittel
- Verschiedenes
Robby Jahnke
Ortsvorsteher
22.09.2026
Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der Zeit vom 01.09.2025 bis 04.12.2026 findet wieder die Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. statt.
In den vergangenen Jahren ist es immer schwieriger geworden Sammlerinnen und Sammler zu finden. In den Ortsteilen, wo sich niemand für die Haus- und Straßensammlung findet, wird es in diesem Jahr die Möglichkeit geben, bei den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern einen Betrag zu spenden.
Wichtig ist, dass die Spende mit Ihrem Namen und dem Betrag in eine entsprechende Liste eingetragen wird, die die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher führen.
Falls Sie für die Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. im oben genannten Zeitraum Spenden sammeln möchten, können Sie sich ebenfalls bei den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern ein Hinweisblatt und die Sammelliste abholen. Sammlerinnen und Sammlern können auf Wunsch 10% der gesammelten Spenden als Vergütung ausgezahlt werden.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, Frau Burk (06462/201-331).
22.09.2026
Bürgerversammlung im Stadtteil Weitershausen
Gemäß § 8a Absatz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) lade ich hiermit alle Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtteils Weitershausen am Mittwoch, den 30. September 2026 - 19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in Weitershausen zu einer Bürgerversammlung ein.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Vorstellung des Haushalts 2026
- Vergangenheit – Gegenwart - Zukunft
- Erläuterung der getätigten Bauhofleistungen der vergangenen Jahre
- Bericht des Ortsvorstehers
- Diskussion
- Anfragen, Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger
Der Stadtverordnetenvorsteher
der Stadt Gladenbach
Marc Bastian
16. September 2026
Der Ortsvorsteher des Stadtteils Diedenshausen
Einladung
Am Donnerstag, 22. September 2026, um 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Diedenshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
- Protokoll der letzten Sitzung des Ortsbeirats Diedenshausen
- Bürgermeisterwahl am 01.11.2026
- Spielplatz
- Heckenschnitt
- Verkehrssituation
- Sonstiges
Elmar Koch
Ortsvorsteher
14. September 2026
Der Ortsvorsteher der Kernstadt Gladenbach
Einladung
Am Donnerstag, 24. September 2026, um 19:00 Uhr, findet in Gladenbach, im Haus des Gastes, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats Gladenbach statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 13.08.2026
- Mitteilungen des Ortsvorstehers
- Ortsbeiratsmittel
- Verschiedenes
Robby Jahnke
Ortsvorsteher
10. September 2026
Der Ortsvorsteher des Stadtteils Weidenhausen
Einladung
Am Montag, den 28. September um 20:00 Uhr, findet in Gladenbach, Stadtteil Weidenhausen, im Dorfgemeinschaftshaus, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats Weidenhausens statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 01.06.2026
- Mitteilungen des Ortsvorstehers
- Ortsbeiratsmittel 2026
- Verschiedenes
Johannes Koch
Ortsvorsteher
09. September 2026
Einladung zur Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung
Am Mittwoch, 23.09.2026 findet um 19:00 Uhr, im Großen Saal im Haus des Gastes in Gladenbach eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.
Hierzu wird die Bevölkerung eingeladen.
Vorläufige Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung und Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.08.2026
- Mitteilungen
a) des Stadtverordnetenvorstehers
b) des Magistrates
c) aus den Verbänden - Anfragen
- Bauleitplanung „Hoherainstraße - Schreinersgarten“
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderung des
Flächennutzungsplans (FNP) - Bauleitplanung „Hoherainstraße - Schreinersgarten“
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des
Bebauungsplans - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Auf dem Weidenborn“ - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Weidenborn“ - Abweichung vom Bedarfs- und Entwicklungsplan der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladenbach (Stand: Februar 2017)
Hier: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Fusion der Feuerwehren Weitershausen und Diedenshausen - Überplanmäßige Ausgabe (ÜPL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung
Hier: Vergabe Bauleistung I126-12-02 Neubau Feuerwehrhaus RuBeSi - Jahresabschluss 2025 - Außerplanmäßige und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (APL/ÜPL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung (HGO) - Ergebnishaushalt
- Jahresabschluss 2025 - Außerplanmäßige und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (APL/ÜPL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung (HGO) - Finanzhaushalt
- Anträge
- Verleihung von Ehrenbezeichnungen und von Ehrenplaketten an kommunalpolitisch ehrenamtlich Tätige nach Abschluss der Legislaturperiode
2021 - 2026
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher
09. September 2026
Einladung zur Sitzung
des Haupt- u. Finanzausschuss
Am Dienstag, dem
Vorläufige Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung der Niederschrift vom 25.08.2026
- Abweichung vom Bedarfs- und Entwicklungsplan der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladenbach (Stand: Februar 2017)
Hier: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Fusion der Feuerwehren Weitershausen und Diedenshausen - Überplanmäßige Ausgabe (ÜPL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung
Hier: Vergabe Bauleistung I126-12-02 Neubau Feuerwehrhaus RuBeSi - Jahresabschluss 2025 - Außerplanmäßige und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (APL/ÜPL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung (HGO) - Ergebnishaushalt
- Jahresabschluss 2025 - Außerplanmäßige und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (APL/ÜPL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung (HGO) - Finanzhaushalt
- Anfragen / Verschiedenes
Holger Karches
Ausschussvorsitzender
09. September 2026
Einladung zur Sitzung
des Bauausschusses
Am Mittwoch, dem 16.09.2026, findet um 19:00 Uhr in Gladenbach im Haus des Gastes, in der Dr. Berthold-Leinweber-Stube, eine Sitzung des Bauausschusses statt, zu der Sie eingeladen werden.
Vorläufige Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.06.2026
- Bauleitplanung „Hoherainstraße - Schreinersgarten“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) (VL-198/2026)
- Bauleitplanung „Hoherainstraße - Schreinersgarten“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans (VL-199/2026)
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Auf dem Weidenborn“ (VL-201/2026)
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Weidenborn“ (VL-202/2026)
- Anfragen/ Verschiedenes
Artur Trautvetter-Gross
Ausschussvorsitzender
09. September 2026
Einladung zur Sitzung
des Sozial- und Kulturausschusses
Am Dienstag, dem 15.09.2026, findet um 19:00 Uhr, in der Dr. Berthold-Leinweber-Stube im Haus des Gastes in Gladenbach eine Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses statt. Hierzu wird die Bevölkerung eingeladen.
Vorläufige Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.08.2026
- Wahl eines/einer 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
- Elterninformation zur Kindergartenentwicklung in der Stadt Gladenbach
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Anfragen/ Verschiedenes
Katharina Bamberger
Ausschussvorsitzende
04.09.2026
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09.2026 folgende Wahlvorschläge für die Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Gladenbach am 01.11.2026 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:
| Lfd. Nr. |
Träger des Wahlvorschlags Kurzbezeichnung, Kennwort |
Familienname, Rufname der Bewerberin/des Bewerbers, |
| 1 |
Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU |
Füssmann, Dirk |
| 2 |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD |
Bitterlich, Jonas |
| 3 |
Wolfgram, Robert Wolfgram |
Wolfgram, Robert |
| 4 |
Rose, Jörg Rose |
Rose, Jörg |
Gladenbach, im September 2026
gez.
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
03.09.2026
Weiterführung des Glasfaserausbaus
Die Deutsche Telekom GmbH sowie deren Tochterunternehmen, die GlasfaserPlus GmbH haben die Stadt Gladenbach darüber informiert, dass die Firma Thoman & Fuchs Glasfasertechnik GmbH mit der Durchführung der Tiefbauarbeiten für den Glasfaserausbau der Ortsnetze in den Stadtteilen Rachelshausen, Runzhausen, Bellnhausen, Sinkershausen, Frohnhausen, Friebertshausen und Rüchenbach sowie Römershausen, Kehlnbach, Weidenhausen und Erdhausen beauftragt wurde. Die Firma Thoman & Fuchs wiederum hat die Firma Stefan Grauer für die Durchführung der Tiefbauarbeiten beauftragt.
Nach Angaben der Firma GlasfaserPlus GmbH ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten im Oktober 2026 zu beginnen. Ein konkreter Termin für den Baubeginn steht derzeit noch nicht fest.
Die Bauüberwachung der Tiefbauarbeiten wird durch die Infratech Services GmbH mit Sitz in Dautphetal durchgeführt.
Da es sich bei den Tiefbauarbeiten um eine Teilmaßnahme der Deutschen Telekom GmbH handelt, bittet die Stadt Gladenbach die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, von Anfragen und Meldungen an die Stadtverwaltung abzusehen und sich bei Fragen oder Anliegen unmittelbar an die mit der Maßnahme beauftragten Unternehmen oder die Bauüberwachung zu wenden.
Die Stadt Gladenbach bedankt sich für das Verständnis.
Ansprechpartner:
Stefan Grauer
Siebentunnelweg 3a
25469 Halstenbeck
Mail: s.grauer@grauer-montage.de
GlasfaserPlus GmbH
Schanzenstraße 6-20
51063 Köln
Telefon:
Thoman & Fuchs
Kasseler Straße 3
35418 Buseck
Telefon:
Deutsche Telekom Technik GmbH
Petersberger Straße 76
36037 Fulda
Telefon:
Telefon:
Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
gladenbach.baubegleitung@infratech.services
03.09.2026
Baubeginn des Ersatzneubaus der Brücke in der Weidenhäuser Straße
Im Rahmen einer routinemäßig durchgeführten Untersuchung der Brücke in der Weidenhäuser Straße wurde durch das von der Stadt Gladenbach beauftragte Ingenieurbüro eine erhebliche Baufälligkeit des Bauwerks festgestellt.
Aufgrund dieser Feststellung wurde die Planung für den erforderlichen Ersatzneubau eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurden sämtliche erforderlichen Grundlagenermittlungen durchgeführt sowie die zuständigen Wasser-, Naturschutz- und Denkmalschutzbehörden beteiligt. Die erforderlichen Genehmigungen wurden eingeholt und die weiteren Voraussetzungen für die Durchführung der Baumaßnahme geschaffen. Zwischenzeitlich wurde auch der Auftrag zur Ausführung der Bauarbeiten vergeben.
Mit der Durchführung der Baumaßnahme wurde seitens der Stadt Gladenbach die Firma Kammerdiener Peegut aus Gersfeld beauftragt. Das Unternehmen teilte der Stadt am 25.08.2026 mit, dass mit den Bauarbeiten ab dem 02.09.2026 begonnen werden soll.
Aufgrund dieser Mitteilung war es leider nicht möglich, die Öffentlichkeit rechtzeitig über den bevorstehenden Baubeginn zu informieren.
Die Baumaßnahme erstreckt sich über die gesamte Fahrbahnbreite der Weidenhäuser Straße einschließlich der Gehwege. Eine Durchquerung des Baustellenbereichs wird daher bereits unmittelbar nach Beginn der Bauarbeiten nicht mehr möglich sein. Dies betrifft auch den Fußgängerverkehr.
Alle an der Baumaßnahme Beteiligten bitten daher die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohnerinnen und Anwohner, den Baustellenbereich zu meiden und die entsprechenden Umleitungs- beziehungsweise Ausweichmöglichkeiten über den Südring oder die Bergstraße zu nutzen.
Für die mit der Baumaßnahme verbundenen Beeinträchtigungen und die kurzfristige Information bitten wir um Verständnis.
03.09.2026
Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Weidenhausen 2026
Auf dem Friedhof Weidenhausen sind bei folgenden Grabstätten die Nutzungszeiten abgelaufen:
| Grabart | Name | Sterbedatum |
|---|---|---|
| Einzelgrab | Ortmüller, Jakob | 30.11.1977 |
| Einzelgrab | Göhrich, Gustav | 07.05.1980 |
| Einzelgrab | Werner, Karl | 18.06.1980 |
| Einzelgrab | Walter, Herbert | 13.07.1981 |
| Einzelgrab | Müller, Lina, geb. Teutsch | 24.07.1981 |
| Einzelgrab | Karl, Anna, geb. Stettler | 28.05.1982 |
| Einzelgrab | Schröder, Marie, geb. Grimm | 22.02.1983 |
| Einzelgrab | Müller, Ludwig | 14.03.1983 |
| Einzelgrab | Straschewski, Ida, geb. Karlowski | 10.07.1984 |
| Einzelgrab | Ortmüller, Elisabeth, geb. Freund | 23.12.1984 |
| Einzelgrab | Assmann, Heinz | 27.01.1988 |
| Einzelgrab | Krause, Ulrike | 09.01.1990 |
| Einzelgrab | Debus, Erwin | 12.02.1990 |
| Einzelgrab | Schneider, Luise Christel, geb. Ebener | 14.03.1990 |
| Einzelgrab | Schneider, Ludwig | 18.07.1990 |
| Einzelgrab | Draute, Maria, geb. Plage | 31.12.1990 |
| Einzelgrab | Michel, Horst | 03.02.1991 |
| Einzelgrab | Burk, Klaus | 05.10.1991 |
| Einzelgrab | Beck, Artur | 10.03.1992 |
| Einzelgrab | Thomas, Erich Heinrich | 09.07.1992 |
| Einzelgrab | Brandl, Mark | 04.07.1993 |
| Einzelgrab | Thomas, Markus | 25.09.1993 |
| Einzelgrab | Debus, Hans | 14.12.1993 |
| Doppelgrab | Wolf, Lucia, geb. Blaschek Wolf, Franz Hubert |
05.04.1978 23.02.1993 |
| Doppelgrab | Diefenbach, Anna, geb. Friebertshäuser Diefenbach, Konrad |
28.08.1979 20.01.1991 |
| Doppelgrab | Müller, Hermann Müller, Emmy, geb. Müller |
03.12.1981 09.04.1990 |
| Doppelgrab | Jordan, Maria, geb. Müller Jordan, Hermann |
30.11.1983 15.04.1967 |
| Doppelgrab | Schmidt, Auguste Sophie, geb. Kühn Schmidt, Karl |
19.11.1983 21.01.1988 |
| Doppelgrab | Zschumme, Josef Zschumme, Maria Anna, geb. Trömter |
08.10.1985 06.04.1992 |
| Doppelgrab | Tuisl, Emil Tuisl, Emma |
28.07.1986 10.09.1989 |
| Doppelgrab | Wege, Karl Wege, Elisabeth, geb. Ferber |
11.02.1987 10.03.1988 |
| Doppelgrab | Naumann, Konrad erfolgt keine Zweitbelegung |
30.08.1988 |
| Doppelgrab | Haas, Apolonia Reiser, Franz |
15.12.1989 19.11.1992 |
| Doppelgrab | Gerhardt, Franz Müller, Gertrud, geb. Martin |
03.01.1991 11.03.1991 |
| Doppelgrab | Zimmer, Else Frida Martha, geb. Kobsch Zimmer, Martin |
29.09.1992 07.03.1967 |
| Urneneinzelgrab | Nootz, Carl-August Erwin | 09.07.1982 |
| Urneneinzelgrab | Lemke, Paul | 28.08.1991 |
| Urnendoppelgrab | Koldehofe, Hermann Tietz, Else, geb. Laabs Koldehofe, Margarete, Meyer |
06.05.1984 05.10.1986 25.03.1989 |
Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen
Grundlage dieser Veröffentlichung ist § 36 (2) der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Gladenbach.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabstätten bis zum
30. Oktober 2026
(vor Beginn der neuen Pflanzzeit) in eigener Verantwortung unter den folgenden Vorgaben abzuräumen oder fachgerecht durch einen Fachbetrieb abräumen zu lassen sowie die Einfassung und Grabmale zu entfernen.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Grabsteine, die Grabumrandungen und die darunter befindlichen Betonfundamente restlos zu entfernen und zu entsorgen sind. Die eingeebnete Grabfläche ist mit Mutterboden aufzufüllen bzw. abzudecken und mit Grassamen einzusäen. Nachbesserungen durch den städtischen Bauhof müssen je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Nach Abräumung informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung telefonisch unter
Grabstätten, die nach 30. Oktober 2026 noch nicht abgeräumt sind, werden vom städtischen Bauhof gebührenpflichtig eingeebnet.
Für diese Arbeiten werden dann die in der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung festgelegten Gebühren abgerechnet:
für die Beseitigung eines Doppelgrabes 500,-Euro je Grabstätte
für die Beseitigung eines Reihengrabes 400,-Euro je Grabstätte
für die Beseitigung eines Urnengrabes 250,00 Euro je Grabstätte
für die Beseitigung eines Urnendoppelgrabes bis 4 Urnen 400,00 Euro je Grabstätte
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.
Der Magistrat der
Stadt Gladenbach
FB II – Friedhofsverwaltung –
01.09.2026
Mitwirkungspfliche bei Eigentümer/in Änderungen beim Finanzamt
Wir weisen auf die Mitwirkungspflicht nach § 2 Abs. 4 HGrStG i. V. m. § 228 Abs. 2 BweG der Eigentümer/in Änderungen beim Finanzamt anzuzeigen. Insbesondere durch Neubau, Anbau oder Ausbau sowie Abriss eines Gebäudes. Auch Nutzungsänderungen sollten mitgeteilt werden. Grundstücksteilungen, neu erschlossen Baugrundstücke, neues Wohn- und Teileigentum. Ein Teil eines Grundstück als eigenes Flurstück abgetrennt und anschließend verkauft wird.
31.08.2026
Glasfaserausbau in den Stadtteilen Diedenshausen und Weitershausen
Die Deutsche Telekom GmbH hat die Stadt Gladenbach darüber informiert, dass die Firma Kessler und Pfaff Consult GmbH mit Sitz in Dillenburg mit der Durchführung der Tiefbauarbeiten für den Glasfaserausbau der Ortsnetze in den Stadtteilen Diedenshausen und Weitershausen beauftragt wurde.
Nach Angaben der Firma Kessler und Pfaff ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten im September 2026 zu beginnen. Ein konkreter Termin für den Baubeginn steht derzeit noch nicht fest.
Die Bauüberwachung der Tiefbauarbeiten wird durch die Infratech Services GmbH mit Sitz in Dautphetal durchgeführt.
Da es sich bei den Tiefbauarbeiten um eine Teilmaßnahme der Deutschen Telekom GmbH handelt, bittet die Stadt Gladenbach die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, von Anfragen und Meldungen an die Stadtverwaltung abzusehen und sich bei Fragen oder Anliegen unmittelbar an die mit der Maßnahme beauftragten Unternehmen zu wenden.
Ansprechpartner
Kessler und Pfaff Consult GmbH
Schelderhütte 6
35687 Dillenburg
Telefon:
Infratech Services GmbH
Hinterlandstr. 14 a
35232 Dautphetal
Telefon:
Deutsche Telekom Technik GmbH
Petersberger Str. 76
36037 Fulda
Telefon:
Telefon:
Die Stadt Gladenbach bedankt sich für das Verständnis.
27.08.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Dano Behr (Freie Wähler), wohnhaft Turmstraße 3a, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Martin Hof, Talblick 2, 35075 Gladenbach.
Herr Hof (Freie Wähler), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 6 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der Freien Wähler, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
25.08.2026
Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Mornshausen 2026
Auf dem Friedhof Mornshausen sind bei folgenden Grabstätten die Nutzungszeiten abgelaufen:
| Grabart | Name | Sterbedatum |
|---|---|---|
| Einzelgrab | Müller, Frieda, geb. Steinberg | 25.01.1983 |
| Einzelgrab | Kuhl, Karl | 29.04.1984 |
| Einzelgrab | Völk, Luise Frieda, geb. Becker | 07.06.1987 |
| Einzelgrab | Franz, Heinrich | 18.07.1987 |
| Einzelgrab | Koch, Wilhelm | 07.11.1987 |
| Einzelgrab | Christ, Rainer | 03.09.1989 |
| Einzelgrab | Beimborn, Anna | 06.05.1990 |
| Einzelgrab | Kuhl, Anna, geb. Kraft | 21.06.1991 |
| Einzelgrab | Steltner, Frieda | 21.11.1991 |
| Einzelgrab | Geßner, Armin | 24.01.1992 |
| Doppelgrab (4er) | Backhaus, Anna, geb. Schuppner Backhaus, Heinrich Backhaus, Heinrich Backhaus, Helene, geb. Börtzler |
01.03.1967 23.09.1970 10.08.1996 12.12.2008 |
| Doppelgrab | Kühn, Walter Kühn, Gertrud Hedwig, geb. Zorn |
05.12.1967 05.12.1991 |
| Doppelgrab | Ortmüller, Anna, geb. Gessner Ortmüller, Hermann |
02.07.1970 24.10.1993 |
| Doppelgrab | Kösters, Frieda, geb. Bliße Kösters, Gerhard |
15.11.1983 03.02.1986 |
| Doppelgrab | Heuser, Katharina, geb. Kuhl Heuser, Adam |
27.11.1985 22.02.1992 |
| Doppelgrab | Häuser, Katharine, geb. Schorge Häuser, Ludwig |
12.12.1986 05.06.1989 |
| Doppelgrab | Runzheimer, Heinrich Runzheimer, Elisabeth, geb. Velt |
30.06.1987 23.09.1987 |
Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen
Grundlage dieser Veröffentlichung ist § 36 (2) der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Gladenbach.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabstätten bis zum
30. Oktober 2026
(vor Beginn der neuen Pflanzzeit) in eigener Verantwortung unter den folgenden Vorgaben abzuräumen oder fachgerecht durch einen Fachbetrieb abräumen zu lassen sowie die Einfassung und Grabmale zu entfernen.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Grabsteine, die Grabumrandungen und die darunter befindlichen Betonfundamente restlos zu entfernen und zu entsorgen sind. Die eingeebnete Grabfläche ist mit Mutterboden aufzufüllen bzw. abzudecken und mit Grassamen einzusäen. Nachbesserungen durch den städtischen Bauhof müssen je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Nach Abräumung informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung telefonisch unter
Grabstätten, die nach 30. Oktober 2026 noch nicht abgeräumt sind, werden vom städtischen Bauhof gebührenpflichtig eingeebnet.
Für diese Arbeiten werden dann die in der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung festgelegten Gebühren abgerechnet:
für die Beseitigung eines Doppelgrabes 500,-Euro je Grabstätte
für die Beseitigung eines Reihengrabes 400,-Euro je Grabstätte
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.
Der Magistrat der
Stadt Gladenbach
FB II – Friedhofsverwaltung –
25.08.2026
Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Erdhausen 2026
Auf dem Friedhof Erdhausen sind bei folgenden Grabstätten die Nutzungszeiten abgelaufen:
| Grabart | Name | Sterbedatum |
|---|---|---|
| Einzelgrab | Wagner, Karlheinz | 17.07.1982 |
| Einzelgrab | Schorge, Heinrich Hermann | 21.09.1985 |
| Einzelgrab | Greif, Lisette | 10.01.1988 |
| Einzelgrab | Hermes, Paul | 05.11.1989 |
| Einzelgrab | Emonds, Reinhard | 23.02.1990 |
| Einzelgrab | Steger, Hans | 26.10.1990 |
| Einzelgrab | Gerhardt, Anna Katharina, geb. Heck | 06.11.1991 |
| Einzelgrab | Schorge, Elfriede Veronika, geb. Sobel | 18.04.1992 |
| Einzelgrab | Gross, Katarina, geb. Buchfellner | 29.06.1992 |
| Doppelgrab (3er) | Schorge, Anna, geb. Koch Kranz, Lina, geb. Schorge Kranz, Konrad |
14.05.1963 21.08.1983 26.06.1988 |
| Doppelgrab | Koch, Jakob Koch, Maria, geb. Lenz |
04.02.1970 04.11.1985 |
| Doppelgrab | Heuser, Luise, geb. Becker Heuser, Jakob |
19.05.1971 23.08.1971 |
| Doppelgrab | Wack, Heinrich Wack, Hilde, geb. Sturm |
18.01.1972 21.08.1991 |
| Doppelgrab | Hinder, Paul Hinder, Elisabeth, geb. Thomas |
20.03.1975 16.01.1991 |
| Doppelgrab | Wagner, Elisabeth, geb. Michel Wagner, Heinrich |
05.11.1975 23.07.1984 |
| Doppelgrab | Wagner, Jost Ludwig Wagner, Elisabeth, geb. Schmidt |
25.12.1977 23.02.1986 |
| Doppelgrab | Schilling, Maria Theresia, geb. Hartinek Schilling, Franz |
30.11.1979 02.09.1988 |
| Doppelgrab | Scheld, Katharina Elisabeth, geb. Koch Scheld, Ernst Hermann |
14.10.1981 12.09.1990 |
| Doppelgrab | Damm, Albert Damm, Olga, geb. Schneider |
22.08.1983 17.02.1987 |
| Doppelgrab | Hof, Heinrich Hof, Auguste Therese, geb. Winkel |
26.11.1986 06.10.1991 |
| Doppelgrab | Hof, Elise Hof, Karl |
26.12.1989 17.11.1993 |
Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen
Grundlage dieser Veröffentlichung ist § 36 (2) der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Gladenbach.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabstätten bis zum
15. Oktober 2026
(vor Beginn der neuen Pflanzzeit) in eigener Verantwortung unter den folgenden Vorgaben abzuräumen oder fachgerecht durch einen Fachbetrieb abräumen zu lassen sowie die Einfassung und Grabmale zu entfernen.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Grabsteine, die Grabumrandungen und die darunter befindlichen Betonfundamente restlos zu entfernen und zu entsorgen sind. Die eingeebnete Grabfläche ist mit Mutterboden aufzufüllen bzw. abzudecken und mit Grassamen einzusäen. Nachbesserungen durch den städtischen Bauhof müssen je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Nach Abräumung informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung telefonisch unter
Grabstätten, die nach 15. Oktober 2026 noch nicht abgeräumt sind, werden vom städtischen Bauhof gebührenpflichtig eingeebnet.
Für diese Arbeiten werden dann die in der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung festgelegten Gebühren abgerechnet:
für die Beseitigung eines Doppelgrabes 500,-Euro je Grabstätte
für die Beseitigung eines Reihengrabes 400,-Euro je Grabstätte
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.
Der Magistrat der
Stadt Gladenbach
FB II – Friedhofsverwaltung –
20.08.2026
Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Römershausen 2026
Auf dem Friedhof Römershausen sind bei folgenden Grabstätten die Nutzungszeiten abgelaufen:
| Grabart | Name | Sterbedatum |
|---|---|---|
| Einzelgrab | Müller, Elli | 10.05.1979 |
| Einzelgrab | Honel, Adolfine, geb. Tropper | 20.03.1980 |
| Einzelgrab | Wenhardt, Katharina, geb. Tewich | 08.06.1983 |
| Einzelgrab | Happel, Karl Heinz | 04.02.1988 |
| Einzelgrab | Ginard, Markus | 19.12.1989 |
| Einzelgrab | Koch, Luise, geb. Eichhorn | 20.11.1992 |
| Einzelgrab | Rink, Katharina, geb. Mankel | 18.11.1993 |
| Doppelgrab | Riegert, Paul Riegert, Helene |
31.01.1984 04.08.1991 |
Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen
Grundlage dieser Veröffentlichung ist § 36 (2) der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Gladenbach.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabstätten bis zum
15. Oktober 2026
(vor Beginn der neuen Pflanzzeit) in eigener Verantwortung unter den folgenden Vorgaben abzuräumen oder fachgerecht durch einen Fachbetrieb abräumen zu lassen sowie die Einfassung und Grabmale zu entfernen.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Grabsteine, die Grabumrandungen und die darunter befindlichen Betonfundamente restlos zu entfernen und zu entsorgen sind. Die eingeebnete Grabfläche ist mit Mutterboden aufzufüllen bzw. abzudecken und mit Grassamen einzusäen. Nachbesserungen durch den städtischen Bauhof müssen je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Nach Abräumung informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung telefonisch unter
Grabstätten, die nach 15. Oktober 2026 noch nicht abgeräumt sind, werden vom städtischen Bauhof gebührenpflichtig eingeebnet.
Für diese Arbeiten werden dann die in der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung festgelegten Gebühren abgerechnet:
für die Beseitigung eines Doppelgrabes 500,-Euro je Grabstätte
für die Beseitigung eines Reihengrabes 400,-Euro je Grabstätte
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.
Der Magistrat der
Stadt Gladenbach
FB II – Friedhofsverwaltung –
20.08.2026
Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Rachelshausen 2026
Auf dem Friedhof Rachelshausen sind bei folgenden Grabstätten die Nutzungszeiten abgelaufen:
| Grabart | Name | Sterbedatum |
|---|---|---|
| Einzelgrab | Philipp, Herta Maria | 02.04.1991 |
| Einzelgrab | Onderscheka, Karin, geb. Bierwirth | 31.10.1992 |
| Einzelgrab | Jung, Reinhold | 06.09.1993 |
| Doppelgrab | Wege, Elisabeth, geb. Weber Wege, Heinrich |
19.10.1934 15.01.1970 |
| Doppelgrab | Benner, Rudolf Benner, Waltraud, geb. Koch |
17.08.1983 24.06.1993 |
| Doppelgrab | Petry, Luise, geb. Reinhard Petry, Wilhelm |
27.09.1988 12.10.1954 |
| Doppelgrab | Lindauer, Therese, geb. Schmalz Erstbelegung |
23.04.1991 1975 |
Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen
Grundlage dieser Veröffentlichung ist § 36 (2) der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Gladenbach.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabstätten bis zum
15. Oktober 2026
(vor Beginn der neuen Pflanzzeit) in eigener Verantwortung unter den folgenden Vorgaben abzuräumen oder fachgerecht durch einen Fachbetrieb abräumen zu lassen sowie die Einfassung und Grabmale zu entfernen.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Grabsteine, die Grabumrandungen und die darunter befindlichen Betonfundamente restlos zu entfernen und zu entsorgen sind. Die eingeebnete Grabfläche ist mit Mutterboden aufzufüllen bzw. abzudecken und mit Grassamen einzusäen. Nachbesserungen durch den städtischen Bauhof müssen je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Nach Abräumung informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung telefonisch unter
Grabstätten, die nach 15. Oktober 2026 noch nicht abgeräumt sind, werden vom städtischen Bauhof gebührenpflichtig eingeebnet.
Für diese Arbeiten werden dann die in der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung festgelegten Gebühren abgerechnet:
für die Beseitigung eines Doppelgrabes 500,-Euro je Grabstätte
für die Beseitigung eines Reihengrabes 400,-Euro je Grabstätte
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.
Der Magistrat der
Stadt Gladenbach
FB II – Friedhofsverwaltung –
20.08.2026
Hinweis aus der Friedhofsverwaltung
Aus aktuellem Anlass weist die Friedhofsverwaltung daraufhin, dass bei Grababräumungen durch die Nutzungsberechtigten auch die Fundamente restlos zu entfernen sind und dann die Grabfläche mit Mutterboden aufzufüllen und einzusäen ist.
20.08.2026
Der Ortsvorsteher des Stadtteils Mornshausen
Einladung
Am Donnerstag, 3. September 2026, um 19:30 Uhr, findet in Gladenbach, StadtteilMornshausen im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche
Sitzung des Ortsbeirats Mornshausen
statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.06.2026
- Mitteilungen des Ortsvorstehers
- Verschiedenes
Jörg Lange-Drewlies
Ortsvorsteher
20.08.2026
Einladung
zur der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
„Interkommunaler Gewerbepark Salzbödetal“
Datum: 01.09.2026
Uhrzeit: 16:30 Uhr
Ort: Fa. Hof-Sonderanlagenbau, Vor dem langen Loh 2, 35075 Gld.-Mornshausen
Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der letzten Niederschrift
- Rücknahme zweier Grundstücke und Beschluss über Veräußerung
- Beteiligungs- und Offenlagebeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes
- Bericht des Geschäftsführers
- Verschiedenes
Der Geschäftsführer der Fa. Hof wird vor Eintritt in die Tagesordnung eine Betriebsbesichtigung anbieten.
Im Anschluss an die Sitzung besteht die Gelegenheit, das Verbandsgebiet zusammen mit dem Geschäftsführer des IGS zu begehen!
gez. Werner Waßmuth
Vorsitzender der Verbandsversammlung
17.08.2026
Die Ortsvorsteherin des Stadtteils Kehlnbach
Einladung
Am Montag, 31. August 2026, um19.00 Uhr, findet in Gladenbach, Stadtteil Kehlnbach
im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats Kehlnbach
statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
-
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
-
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 04.05.2026
-
Verwendung der Ortsbeiratsmittel
-
Gedenkstein des letzten Bürgermeisters von Kehlnbach
-
Mitteilungen
-
Verschiedenes
Cornelia Strohauer-Müller
Ortsvorsteherin
13.08.2026
Der Ortsvorsteher des Stadtteils Frohnhausen
Einladung
Am Montag, 14. September 2026, um 19.30 Uhr, findet in Gladenbach, Stadtteil Frohnhausen in der Alten Schule Frohnhausen eine öffentliche
Sitzung des Ortsbeirats Frohnhausen
statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2026
- Mitteilungen des Ortsvorstehers
- Radwegekonzept/Allnatalradweg
- Ortsbeiratsmittel
- Verschiedenes
Thomas Burk
Ortsvorsteher
11.08.2026
Der Ortsvorsteher des Stadtteils Rüchenbach
Einladung
Am Montag, 24. August 2026, um 19:30 Uhr, findet in Gladenbach, Stadtteil Rüchenbach, im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche
Sitzung des Ortsbeirats Rüchenbach
statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 29.04.2026
3. Wiederherstellung Bolzplatz
4. Neugestaltung Eingangsbereich Dorfgemeinschaftshaus
5. Grabgemeinschaft
6. Verwendung Ortsbeiratsmittel
7. Verschiedenes
Thomas Hecker
Ortsvorsteher
10.08.2026
Der Ortsvorsteher des Stadtteils Runzhausen
Einladung
Am Montag, den 24. August 2026 um 20:00 Uhr, findet in Gladenbach, Stadtteil Runzhausen, im Evangelischen Gemeindehaus, Allbergstraße 9,eine öffentliche
Sitzung des Ortsbeirats Runzhausen
statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.05.2026
- Mitteilungen des Ortsvorstehers
- Verschiedenes
Samuel Heck
Ortsvorsteher
06. August 2026
Einladung zur Sitzung
des Haupt- u. Finanzausschuss
Am Dienstag, dem
Vorläufige Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift
4. Forstwirtschaftsplan 2027 für den Stadtwald Gladenbach
5. Außerplanmäßige Ausgabe (APL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung
Hier: Kauf Mietcontainer Kita Regenbogen Hoherainstraße
6. Grundstück Kindergarten Weidenhausen
7. Beantragung Fördermittel für das Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“
8. Fusion der Einsatzabteilungen Weitershausen und Diedenshausen zur gemeinsamen Einsatzabteilung „Weitershausen-Diedenshausen“
9. Fusion der Einsatzabteilungen Runzhausen, Bellnhausen und Sinkershausen zur gemeinsamen Einsatzabteilung „Runzhausen-Bellnhausen-Sinkershausen“ (Ru/Be/Si)
10. Nachwahl von städtischen Vertretern in die Verbandsversammlung
des Abwasserverband Mittlere Salzböde
des Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke
11. Benennung der städtischen Vertreter/innen der Stadtverordnetenversammlung für den Aufsichtsrat der Stadtmarketing-Energie-Bäder-Gladenbach GmbH (SEB Gladenbach)
12. Ortsgericht Gladenbach I
Wiederwahl des Ortgerichtsschöffen Werner Horak
13. Ortsgericht Gladenbach II
Neuwahl eines Ortsgerichtsvorstehers
14. Ortsgericht Gladenbach II
Wiederwahl des stellv. Ortsgerichtsvorstehers Herr Walter Paul
15. Ortsgericht Gladenbach II
Neuwahl des Ortgerichtsschöffen Patrick Burk
16. Ortsgericht Gladenbach III
Neuwahl eines Ortgerichtsschöffen
17. Ortsgericht III
Wiederwahl des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers Herr Roland Döhler
18. Verleihung von Ehrenbezeichnungen an kommunalpolitisch ehrenamtlich Tätige nach Abschluss der Legislaturperiode
19. Antrag Fraktion Bürgernah Gladenbach
Finanzielle Gleichstellung der Kinderbetreuung in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen für U3-Kinder sowie Aufnahme der Kindertagespflege in „Little Bird“
20. Anfragen / Verschiedenes
Holger Karches
Ausschussvorsitzender
06. August 2026
Einladung zur Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung
Am Donnerstag, dem
vorläufige Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.06.2026
4. Mitteilungen
a) des Stadtverordnetenvorstehers
b) des Magistrates
c) aus den Verbänden
5. Anfragen
6. Behandlung des Widerspruchs der Fraktion Freie Wähler gegen die Wahl der Stadträte sowie Beschlussfassung über das weitere Verfahren (unter Vorbehalt, da noch nicht alle rechtlichen Prüfungen vorliegen)
7. Außerplanmäßige Ausgabe (APL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung
Hier: Kauf Mietcontainer Kita Regenbogen Hoherainstraße
8. Grundstück Kindergarten Weidenhausen
9. Beantragung Fördermittel für das Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“
10. Forstwirtschaftsplan 2027 für den Stadtwald Gladenbach
11. Fusion der Einsatzabteilungen Weitershausen und Diedenshausen zur gemeinsamen Einsatzabteilung „Weitershausen-Diedenshausen“
12. Fusion der Einsatzabteilungen Runzhausen, Bellnhausen und Sinkershausen zur gemeinsamen Einsatzabteilung „Runzhausen-Bellnhausen-Sinkershausen“ (Ru/Be/Si)
13. Nachwahl von städtischen Vertretern in die Verbandsversammlung
des Abwasserverband Mittlere Salzböde
des Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke
14. Benennung der städtischen Vertreter/innen der Stadtverordnetenversammlung für den Aufsichtsrat der Stadtmarketing-Energie-Bäder-Gladenbach GmbH (SEB Gladenbach)
15. Verleihung von Ehrenbezeichnungen an kommunalpolitisch ehrenamtlich Tätige nach Abschluss der Legislaturperiode
16. Ortsgericht Gladenbach I
Wiederwahl des Ortgerichtsschöffen Werner Horak
17. Ortsgericht Gladenbach II
Neuwahl eines Ortsgerichtsvorstehers
18. Ortsgericht Gladenbach II
Wiederwahl des stellv. Ortsgerichtsvorstehers Herr Walter Paul
19. Ortsgericht Gladenbach II
Neuwahl des Ortgerichtsschöffen Patrick Burk
20. Ortsgericht Gladenbach III
Neuwahl eines Ortgerichtsschöffen
21. Ortsgericht III
Wiederwahl des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers Herr Roland Döhler
22. Anträge
22.1 Antrag Fraktion Bürgernah Gladenbach
Finanzielle Gleichstellung der Kinderbetreuung in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen für U3-Kinder sowie Aufnahme der Kindertagespflege in „Little Bird“
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher
!!! SITZUNG FINDET NICHT STATT !!!
06. August 2026
Einladung zur Sitzung
des Bauausschusses
Die für ursprünglich Mittwoch, dem
Artur Trautvetter-Gross
Ausschussvorsitzender
06. August 2026
Einladung zur Sitzung
des Sozial- und Kulturausschusses
Am Dienstag, dem 11.08.2026, findet um 19:00 Uhr, in der Dr. Berthold-Leinweber-Stube im Haus des Gastes in Gladenbach eine Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses statt. Hierzu wird die Bevölkerung eingeladen.
Vorläufige Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.06.2026
- Wahl eines/einer 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
- Antrag Fraktion Bürgernah Gladenbach
- Einrichtung eines ZABLchens (Zentrale Anlaufstelle für BetreuungsLösungen) im Stadtteil Weidenhausen zur Verbesserung der U3-Kinderbetreuung – Beauftragung der DRK Schwesternschaft Marburg e.V. als Träger
- Antrag Fraktion Bürgernah Gladenbach
- Finanzielle Gleichstellung der Kinderbetreuung in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen für U3-Kinder sowie Aufnahme der Kindertagespflege in „Little Bird“
- Anfragen/ Verschiedenes
Katharina Bamberger
Ausschussvorsitzende
30. Juli 2026
Mitteilung der Stadtkasse Gladenbach
Die Stadtkasse Gladenbach erinnert an die Zahlung der Steuern und Abgaben für das 3. Quartal 2026 zum Fälligkeitstermin 15.08.2026. Die Höhe der Zahlung entnehmen Sie bitte dem zuletzt zugestellten Abgabenbescheid (Mehrjahresbescheid). Bei der Überweisung auf eines unserer Bankkonten ist darauf zu achten, dass als Verwendungszweck das Kassenzeichen (rechts unterhalb des Datums auf dem Steuerbescheid) angegeben wird.
Nach dem Fälligkeitstermin werden die nicht eingegangenen Beträge angemahnt. Laut Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist die Stadt verpflichtet, bereits bei der ersten Mahnung entsprechende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Zur Vermeidung dieser unnötigen Kosten bitten wir um sofortige Zahlung bzw. verweisen auf die Möglichkeit des Einzugsverfahrens (Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates).
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse Gladenbach sehr gerne zur Verfügung:
Ihre Stadtkasse Gladenbach
| Ansprechpartner | Telefon | |
|---|---|---|
| Frau Barth | a.barth@gladenbach.de | |
| Frau Schmidt | b.schmidt@gladenbach.de | |
| Herr Burk | l.burk@gladenbach.de | |
| Telefax | l.burk@gladenbach.de |
28. Juli 2026
Einladung Ortsbeiratssitzung
Sinkershausen
Am Montag, 10. August 2026, um 19.00 Uhr, findet in Gladenbach, Stadtteil Sinkershausen, im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats Sinkershausen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
-
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
-
Genehmigung der Tagesordnung
-
Genehmigung der Niederschrift vom 27.04.2026
-
Ortsbeiratsmittel 2026
-
Bericht Strom und Beleuchtung Pergola
-
Bericht Modernisierung LED-Beleuchtung DGH
-
Radwegbeschilderung
-
Verschiedenes
Christiane Grosch
Ortsvorsteherin
27. Juli 2026
Einladung Ortsbeiratssitzung
Kernstadt Gladenbach
Hiermit lade ich zur nächsten Ortsbeiratssitzung am Donnerstag, den 13. August um 19.00 Uhr recht herzlich ein. Die Sitzung findet wie gewohnt im Haus des Gastes, in der Leinweber Stube, statt.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 11.06.2026
- Mitteilungen des Ortsvorstehers
- Mobilitätsstadion und Ersatzhaltestelle
- Spielplatz – und Friedhofsbegehung
- Hochbehälter Kernstadt
- T-Shirts Ortsbeirat
- Ortsbeiratsmittel
- Verschiedenes
Robby Jahnke
Ortsvorsteher
22.07.2026

Öffentliche Bekanntmachung
hier: Festsetzung der Grundsteuer
Auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Haushaltsjahr 2026 wird verzichtet, da sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 keine Änderung ergeben hat.
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (BGBl. I 1973 S. 965) in der zur Zeit gültigen Fassung, die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2026 in der zuletzt für das Haushaltsjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt.
Ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei dem Magistrat der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach zu erheben. Der Widerspruch hat gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt weiterhin bestehen.
Neben den Grundsteuern A und B gilt dies auch für die weiteren Abgaben wie Hundesteuer, Pacht und Erbbauzins zu den einzelnen Fälligkeiten.
Steuerpflichtige, die einen Steuerbescheid benötigen, können diesen im Rathaus, Zimmer Nr. 4, bei Frau Schneider, Tel.
Für den Magistrat der Stadt Gladenbach
Peter Kremer
Bürgermeister
21. Juli 2026
Einladung Ortsbeiratssitzung
Rachelshausen
Am Montag, den 27. Juli 2026, um 19:00 Uhr findet in Gladenbach, Stadtteil Rachelshausen, im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats Rachelshausen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 30.04.2026
3. Neugestaltung/Veränderungen im Bereich des Ehrenmals
4. Verwendung der Ortsbeiratsmittel 2026
5. Verschiedenes
Bernd Müller
Ortsvorsteher
01.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach über die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Stadt Gladenbach
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung die von der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf geprüften Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Stadt Gladenbach beschlossen.
Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach dem Magistrat der Stadt Gladenbach per Beschluss Entlastung erteilt.
Die beschlossenen Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Stadt Gladenbach werden im Anschluss an die Bekanntmachung für mindestens ein Jahr im Internet auf der Homepage der Stadt Gladenbach veröffentlicht.
Peter Kremer
Bürgermeister
Jahresabschluss 2022 (ca. 26MB im PDF Format)
Jahresabschluss 2023 (ca. 6 MB im PDF Format)
25.06.2026
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Roland Döhler (SPD), wohnhaft Ostring 23, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgende Bewerberin in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Frau Tanja Herzog, Bergstraße 2a, 35075 Gladenbach.
Frau Herzog (SPD), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 12 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der SP, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Jens Urban (Bürgernah Gladenbach), wohnhaft Ost-West-Ring 1, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgende Bewerberin in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Frau Martina Merte, Zum Donnerberg 14, 35075 Gladenbach.
Frau Merte (Bürgernah Gladenbach), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 11 unter den 15 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags von Bürgernah Gladenbach, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Michael Willms (SPD), wohnhaft Eichendorffstraße 27, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgende Bewerberin in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Frau Franka-Maria Becker, Am Rothenberg 13, 35075 Gladenbach.
Frau Becker (SPD), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 11 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der SPD, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Hans-Hermann Ullrich (CDU), wohnhaft Dilschhäuser Straße 9a, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Tim Flurschütz, Finkenweg 6, 35075 Gladenbach.
Herr Flurschütz (CDU), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 14 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der CDU, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in den Ortsbeirat im Stt. Weidenhausen
Herr Jens Urban (Miteinander für Weidenhausen), wohnhaft Ost-West-Ring 1, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Weidenhausen verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in den Ortsbeirat Weidenhausen nachgerückt ist:
Herr Simon Bitterlich, Weidenhäuser Str. 37, 35075 Gladenbach.
Herr Simon Bitterlich (Miteinander für Weidenhausen), erreichte bei der Wahl zum Ortsbeirat Weidenhausen am 15. März 2026 den Rang 8 unter den 14 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der Bürgerliste Miteinander für Weidenhausen, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach-Weidenhausen“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Armin Becker (SPD), wohnhaft Am Rothenberg 13, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Roland Döhler, Ostring 23, 35075 Gladenbach.
Herr Döhler (SPD), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 10 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der SP, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Markus Baumann (CDU), wohnhaft Marktstraße 29, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Manuel Wiesenäcker, Berliner Straße 11, 35075 Gladenbach.
Herr Wiesenäcker (CDU), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 13 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der CDU, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Frau Doreen Steidl (Bürgernah Gladenbach), wohnhaft Bachseite 7, 35075 Gladenbach, hat auf ihr Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Frank Hartmann, Marburger Straße 2a, 35075 Gladenbach.
Herr Hartmann (Bürgernah Gladenbach), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordneten-versammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 9 unter den 15 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags von Bürgernah Gladenbach, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in den Ortsbeirat im Stt. Gladenbach-Kernstadt
Herr Markus Baumann (CDU), wohnhaft Marktstraße 29, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Gladenbach-Kernstadt verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in den Ortsbeirat Gladenbach-Kernstadt nachgerückt ist:
Herr Dirk Füssmann, Wilhelm-Schwarz-Straße 12, 35075 Gladenbach.
Herr Füssmann (CDU), erreichte bei der Wahl zum Ortsbeirat Gladenbach-Kernstadt am 15. März 2026 den Rang 3 unter den 9 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der CDU, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach-Kernstadt“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
25.06.2026
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Frank Hartmann (Bürgernah Gladenbach), wohnhaft Marburger Straße 2a, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Daniel Ndeiy, Justus-Kilian-Weg 8, 35075 Gladenbach.
Herr Ndeiy (Bürgernah Gladenbach), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordneten-versammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 10 unter den 15 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags von Bürgernah Gladenbach, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, im Juni 2026
18.06.2026
Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz zur
Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags
Allgemeinverfügung
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2024 (GVBl. 2024 Nr. 33), ergeht folgende Verfügung:
1. Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass des „Brunnenmarktes“, am Sonntag,
Der Geltungsbereich umfasst im Kernstadtbereich der Stadt Gladenbach folgende Straßenzüge:
Marktplatz, Karl-Waldschmidt-Straße bis Kreuzung Ringstraße, Marktstraße bis Nr. 48, Bahnhofstraße bis Nr. 7, Gießener Straße bis Nr. 5, Bornrainstraße bis Nr. 4, Adolf-Theis-Straße bis Nr. 8.
2. Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen ebenso wie Apotheken nicht unter diese Regelung.
3. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, Jugend-arbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladenbach in Kraft.
5. Gemäß § 6 Abs. 3 HLöG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Freigabeentscheidung keine aufschiebende Wirkung.
Begründung
Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.
Gegenstand der aktuellen Freigabe ist der Brunnenmarkt am Sonntag,
Die Freigabe erfolgt vorbehaltlich der tatsächlichen Durchführbarkeit der Veranstaltung an diesem Tag.
Der Brunnenmarkt in Gladenbach findet regelmäßig am 3. Sonntag im Oktober statt, in diesem Jahr bereits zum 38. Mal. Seit über drei Jahrzehnten gibt es diese Veranstaltung in Gladenbach. Neben den ca. 150 Marktständen wird ein attraktives Rahmenprogramm geboten, das sich an alle Altersgruppen richtet.
Die Tradition und das Konzept der Veranstaltung sind geeignet, einen beträchtlichen, überregionalen Besucherstrom anzuziehen. Der Brunnenmarkt führt zu einem erheblichen Besucherandrang mit ca. 6000 Besuchern. Die Sonntagsöffnung steht keinesfalls im Vordergrund, sondern stellt lediglich einen Annex zur Hauptveranstaltung dar. Die Ladenöffnung ist auf das Umfeld des Marktes begrenzt.
Der Brunnenmarkt findet am Sonntag,
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei dem Magistrat der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, erhoben werden.
Der Magistrat der Stadt Gladenbach
gez.
Kremer
Bürgermeister
18.06.2026
Einladung Ortsbeiratssitzung
Am Montag, dem 22. Juni 2026, findet um 19:30 Uhr eine Sitzung des Ortsbeirates Römershausen im Dorfgemeinschaftshaus Römershausen statt.
Die Sitzung ist öffentlich. Alle Römershäuserinnen und Römershäuser sowie alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
- Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 27. April 2026
- Verwendung der Ortsbeiratsmittel 2026
- Mitteilungen des Ortsbeirates
- Verschiedenes
Für den Ortsbeirat Römershausen
Marco Steidl
16.06.2026
Einladung
zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
„Interkommunaler Gewerbepark Salzbödetal“
Datum: 23.06.2026
Uhrzeit: 16:30 Uhr
Ort: Bürgerhaus Lohra, Großer Saal, Jahnstraße 10, 35102 Lohra
Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister der Stadt Gladenbach, Herrn Peter Kremer
- Wahl eine/r/s Vorsitzenden der Verbandsversammlung
- Wahl eine/r/s stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung
- Wahl eine/r/s Schriftführ/in/ers
- Genehmigung der letzten Niederschrift
- Kurzbericht zum Jahresabschluss 2025
- Bericht des Geschäftsführers
- Verschiedenes
gez. Peter Kremer
Bürgermeioster der Stadt Gladenbach
11.06.2026
Bekanntmachung des Wahltages sowie des Tages einer etwaigen Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
der Stadt Gladenbach am 01.11.2026
1. In der Stadt Gladenbach mit 12.504 Einwohnern (Stand 31.12.2025) ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 2 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt.
Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach den §§ 31 und 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 3 hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend. Zusätzliche Informationen zu der Stelle können beim Wahlleiter der Stadt Gladenbach, Herrn Rüdiger Götze, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, Tel.
2. Die Wahl findet nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 01.11.2026, eine evtl. Stichwahl am 22.11.2026 statt.
3. Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister der Stadt Gladenbach aufgefordert.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.
Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien oder Wählergruppen deutlich unterscheiden.
Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen. Ist für die Bewerberin oder den Bewerber ein Ordens- oder Künstlername im Pass, Personalausweis oder Melderegister eingetragen, kann dieser ebenfalls angegeben werden.
Weist die Bewerberin oder der Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge nach, dass im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so ist im Wahlvorschlag neben der Anschrift (Hauptwohnung) eine sog. Erreichbarkeitsanschrift anzugeben. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden.
Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.
Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei der Wahl des Bürgermeisters in der Vertretungskörperschaft der Stadt Gladenbach oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Vertretungskörperschaft der Stadt Gladenbach von Gesetzes wegen Vertreterinnen und Vertreter hat. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Gemeinde ausgeübt haben (§ 45 Abs. 3 KWG).
Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Die Zahl der Stadtverordneten der Stadt Gladenbach beträgt 37. Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe in der Stadt Gladenbach oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe in der Stadt Gladenbach aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung.
Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung und die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauensperson und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten.
Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung, die vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden bis spätestens Montag, den 24. August 2026 bis 18.00 Uhr schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter Rüdiger Götze, Wahlamt, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 09, einzureichen. Gemäß § 67 Abs. 2 KWG müssen der Wahlvorschlag sowie dessen Anlagen im Original vorgelegt werden. Ein Fax oder eine E-Mail genügen diesen Anforderungen – auch zur Fristwahrung – nicht.
Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:
- Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist,
- eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt,
- Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung,
- bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde.
Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.
Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 24.08.2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
gez.
Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
11.06.2026
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Stadt Gladenbach am 01. November 2026 und eine mögliche Stichwahl am 22. November 2026
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Betroffene haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Entsprechende Anträge erhalten Sie beim Fachdienst Meldeangelegenheiten, Zimmer 6, sowie auf unserer Homepage www.gladenbach.de.
Der Magistrat der Stadt Gladenbach
Fachdienst Meldeangelegenheiten
03.06.2026
Einladung zur Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Am Donnerstag, dem
Vorläufige Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträte gemäß § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gladenbach in Verbindung mit den §§ 39 a und 46 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.04.2026
5. Mitteilungen
a) des Stadtverordnetenvorstehers
b) des Magistrates
c) aus den Verbänden
6. Anfragen
7. Außerplanmäßige Ausgabe (APL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung
Hier: Kauf Mietcontainer Kita Regenbogen Hoherainstraße
8. Abweichung von Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladenbach
Hier: Mittleres Löschfahrzeug (MLF) Abteilung Runzhausen/Bellnhausen/Sinkershausen
9. Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 113 HGO und Entlastungserteilung an den Magistrat gemäß § 114 HGO
10. Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 113 HGO und Entlastungserteilung an den Magistrat gemäß § 114 HGO
11. Anträge
11.1 Gemeinsame Resolution aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach zur Instandsetzung der L3050 (Weidenhausen – Petersburg)
11.2 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Prüfung der Etablierung eines Bürgerbusses in der Stadt Gladenbach
11.3 Antrag der Fraktionen von SPD, Bürgernah Gladenbach und B 90/Die Grünen
Prüfantrag zur Erneuerung und touristischen Weiterentwicklung des Wohnmobilstellplatzes in Gladenbach
11.4 Antrag der CDU-Fraktion
Pilotprojekt für CarSharing und neue Mobilitätsangebote im ländlichen Raum
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher
03.06.2026
Einladung zur konstituierenden Sitzung
des Sozial- und Kulturausschusses
Am Dienstag, dem
Vorläufige Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Stadtverordnetenvorsteher
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Wahl eines Ausschussvorsitzenden/einer Ausschussvorsitzenden
4. Wahl eines/einer 1. und 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
5. Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin
6. Wahl eines/einer 1. und 2. stellvertretenden Schriftführers/Schriftführerin
7. Vorstellung des Ferienpasses für das Jahr 2026
8. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.01.2026
9. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.02.2026
10. Anträge
10.1 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Prüfung der Etablierung eines Bürgerbusses in der Stadt Gladenbach
11. Anfragen/ Verschiedenes
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher
03.06.2026
Einladung zur konstituierenden Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Am Dienstag, dem
Vorläufige Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Stadtverordnetenvorsteher
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Wahl eines Ausschussvorsitzenden/einer Ausschussvorsitzenden
4. Wahl eines/einer 1. und. 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
5. Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin
6. Wahl eines/einer 1 und 2. stellvertretenden Schriftführers/Schriftführerin
7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.02.2026
8. Außerplanmäßige Ausgabe (APL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung
Hier: Kauf Mietcontainer Kita Regenbogen Hoherainstraße
9. Abweichung von Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladenbach
Hier: Mittleres Löschfahrzeug (MLF) Abteilung Runzhausen/Bellnhausen/Sinkershausen
10. Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 113 HGO und Entlastungserteilung an den Magistrat gemäß § 114 HGO
11. Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 113 HGO und Entlastungserteilung an den Magistrat gemäß § 114 HGO
12. Anträge
12.1 Gemeinsame Resolution aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach zur Instandsetzung der L3050 (Weidenhausen – Petersburg)
12.2 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Prüfung der Etablierung eines Bürgerbusses in der Stadt Gladenbach
12.3 Antrag der Fraktionen von SPD, Bürgernah Gladenbach und B 90/Die Grünen
Prüfantrag zur Erneuerung und touristischen Weiterentwicklung des Wohnmobilstellplatzes in Gladenbach
12.4 Antrag der CDU-Fraktion
Pilotprojekt für CarSharing und neue Mobilitätsangebote im ländlichen Raum
13. Anfragen / Verschiedenes
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher
03.06.2026
Einladung zur konstituierenden Sitzung
des Bauausschusses
Am Mittwoch, dem
Vorläufige Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Stadtverordnetenvorsteher
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Wahl eines Ausschussvorsitzenden/einer Ausschussvorsitzenden
4. Wahl eines/einer 1. und. 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
5. Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin
6. Wahl eines/einer 1 und 2. stellvertretenden Schriftführers/Schriftführerin
7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.02.2026
8. Anträge
8.1 Gemeinsame Resolution aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach zur Instandsetzung der L3050 (Weidenhausen – Petersburg)
8.2 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Prüfung der Etablierung eines Bürgerbusses in der Stadt Gladenbach
8.3 Antrag der Fraktionen von SPD, Bürgernah Gladenbach und B 90/Die Grünen
Prüfantrag zur Erneuerung und touristischen Weiterentwicklung des Wohnmobilstellplatzes in Gladenbach
8.4 Antrag der CDU-Fraktion
Pilotprojekt für CarSharing und neue Mobilitätsangebote im ländlichen Raum
9. Anfragen/ Verschiedenes
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher
01.06.2026
Der Ortsvorsteher
des Stadtteils Mornshausen
Einladung
Am Mittwoch, 17. Juni 2026, um 19:00 Uhr, findet in Gladenbach, Stadtteil Mornshausen im Dorfgemeinschaftshaus
eine öffentliche
Sitzung des Ortsbeirats Mornshausen
statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2026
- Mitteilungen des Ortsvorstehers
- Verlängerung des Pachtvertrages des Modellfluggruppe Salzbödetal e.V. Gladenbach-Mornshausen
- Verschiedenes
Jörg Lange-Drewlies
Ortsvorsteher
01.06.2026
Bürgerversammlungen im Jahr 2026
Gemäß § 8a Abs. 2 HGO lade ich hiermit alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Gladenbach und ihrer Stadtteile zu den nachstehend geplanten Bürgerversammlungen im Jahre 2026 ein.
Möchten Sie gerne wissen, wie sich unsere Stadt in den kommenden Jahren entwickeln könnte? Würden Sie gerne erfahren, was in Ihrer Heimatgemeinde von Seiten des Parlaments, des Magistrates oder Ihres Ortsbeirates geplant ist? Dann kommen Sie zu den Bürgerversammlungen, zu denen ich Sie in den Stadtteilen Weitershausen und Gladenbach Kernstadt einlade (alle Termine nachstehend). Dort haben Sie die Möglichkeit, sich von Herrn Bürgermeister Peter Kremer informieren zu lassen, vor allem aber Ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen zur Entwicklung Ihres Heimatortes vorzubringen.
Die parlamentarischen Gremien unserer Stadt sind bemüht, ihre Politik an den Bedürfnissen, berechtigten Wünschen und Notwendigkeiten der Bevölkerung auszurichten. Für die angestrebte bürgernahe Politik ist der Austausch von Informationen und Meinungen, aber auch Anregungen und Kritik unerlässlich. Noch nie war es – vor allem angesichts der leeren kommunalen Kassen – so notwendig, auf einer breiten, vertrauensvollen Basis die richtigen Entscheidungen für das Heute und Morgen unserer Heimat zu treffen. Ohne Schwarzmalerei bleibt festzuhalten, dass wir das Geschaffene und das Neue nur dann erhalten und verwirklichen können, wenn alle Bürgerinnen und Bürger und die Kommunalpolitik an einem Strang ziehen.
Gladenbach, im Juni 2026
Marc Bastian
Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Gladenbach
Folgende Termine sind vorgesehen:
| Stadtteil | Tag | Datum | Räumlichkeit |
| Weitershausen | Mittwoch | 30.09.2026 19:00 Uhr |
DGH |
| Gladenbach Kernstadt |
Montag | 16.11.2026 19:00 Uhr |
Haus des Gastes Kleiner Saal |
18.05.2026
Einladung Ortsbeiratssitzung Weidenhausen
Am Montag, dem 01. Juni 2026 um 19:00 Uhr findet in Gladenbach, Stadtteil Weidenhausen im Dorfgemeinschaftshaus, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats Weidenhausen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
27.05.2026
Einladung Ortsbeiratssitzung Gladenbach
Am Donnerstag, 11. Juni 2026, um 19:00 Uhr, findet in Gladenbach, im Haus des Gastes, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats Gladenbach-Kernstadt statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.








