Bewertungskriterien
Auswahl- und Bewertungskriterien
für die unterschiedlichen Geschäftsarten beim
Gladenbacher Kirschenmarkt
Der Gladenbacher Kirschenmarkt, der seit über 180 Jahren stattfindet, gilt als eines der größten traditionellen Volksfeste Mittelhessens, das kulturelle wie touristische Bedeutung für die Stadt Gladenbach hat. Insgesamt werden wir bei der Bewertung der Geschäftsarten darauf achten, dass das Angebot an Geschäften zur Vermeidung eines einförmigen Erscheinungsbildes im Rahmen unserer Gestaltungsfreiheit möglichst ausgewogen, abwechslungsreich und modern gehalten wird, so dass für unterschiedliche Besucherkreise ein Anreiz zum Besuch unserer Veranstaltung geboten wird.
Imbissbetriebe:
- Größe des Geschäfts
- Attraktivität
- Serviceleistung
- Standbetreiberbetrieben
- Preis-Leistungs-Verhältnis
- Sauberkeit & Freundlichkeit
- Bekannt und bewährt
Fahrgeschäfte/Unterhaltungsgeschäfte:
- Größe des Geschäfts/Fahrbahn/Parcours
- Aufbau und Abbau
- Zustand des Geschäfts
- Zustand der Fahrzeuge/Chaisen/Parcours
- Attraktivität/Gestaltung der Außenfassade
- Platzierungsmöglichkeit
- Bekannt und bewährt
Erläuterung zu den Bewertungskriterien der Imbissbetriebe
Größe des Geschäfts
Die Imbissbetriebe mit dem größtmöglichen Platz zur Versorgung der Marktbesucher ins Verhältnis gesetzt zu der benötigten Standfläche erhalten die Höchstpunktzahl. Je nach abnehmenden Platz werden entsprechend weniger Punkte vergeben. Bewertet wird auch, die Variabilität des Standes, ob sich die Verkaufsfläche beispielsweise in L-Form erstellen lässt, ob es sich um einen freistehenden Stand handelt, oder ob dieser auch an den Rand platziert werden kann. Je mehr Aufstellmöglichkeiten, desto variabler bei der Platzeinteilung. Die Anordnung der Imbissbetriebe erfolgt nach dem Sicherheitskonzept zum Kirschenmarkt. Außerdem steht in der „Fressgasse“ nur ein beengter Raum zur Verfügung, was bei der Beurteilung selbstverständlich berücksichtigt wird. Imbissbetriebe mit einer Länge von mehr als 12 Metern können aus den v. g. Gründen daher nicht zugelassen werden.
Attraktivität
Die Attraktivität wird nach Bewerbungsbildern und vorhandener Kenntnis beurteilt (ist der Imbissbetrieb als Imbissbetrieb als solches erkennbar, fügt er sich in das Gesamtbild ein, etc.). Weiterhin wird die Optik des Geschäftes (Fassade, Malerei, Beleuchtung, bewegliche oder sprechende Figuren, aufwändige Ausstattungsmerkmale etc.) bewertet. Außerdem wird hierbei bewertet, welche Anziehungskraft der angebotene Imbissbetrieb auf die Volksfestbesucher ausübt.
Serviceleistung
Hier wird bewertet, wie und mit welchem Engagement der Bewerber seinen Imbissbetrieb betreibt und für eine ordnungsgemäße Abwicklung sorgt, insb. auf dem Kirschenmarkt-Festplatz (z. B. persönliche Anwesenheit, Erreichbarkeit, Erscheinungsbild/einheitliche Kleidung, Angebot/Auswahl an Speisen, Dauer der Abwicklung/Wartezeiten, Sauberkeit, Freundlichkeit, Sicherheit etc.).
Standbetreiberbetrieben
Die Stadt Gladenbach legt Wert darauf, dass der Stand vor Ort auch vom Betreiber persönlich betrieben wird.
Preis-Leistungs-Verhältnis
Hier wird bewertet, welche Leistung (bspw. Gewicht, Durchmesser etc.) der Besucher/Kunde für den Preis erhält (berechenbare Größe).
Sauberkeit & Freundlichkeit
Hier wird bewertet, ob es bei den bereits bekannten Betrieben zu Beeinträchtigungen bezüglich der Sauberkeit kam (Einrichtung) oder kommen wird. Bei Freundlichkeit wird bewertet, wie das am Stand vorhandene Personal/Betreiber auf die Kundschaft wirkt bzw. gewirkt hat.
Bekannt und bewährt
Hier wird bewertet, wie der Bewerber seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Maßgeblich sind hier unter anderem die Zahl der Beanstandungen und die Einhaltung der Betriebsvorschriften, sowie die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Weiterhin erhalten eng mit dem Kirschenmarkt verknüpfte, historische und erhaltenswerte Betriebe, die fester Bestandteil des Kirschenmarktes geworden sind, auch „Traditions“punkte.
Erläuterung zu den Bewertungskriterien Fahrgeschäfte/Unterhaltungsgeschäfte*
Größe des Geschäfts/Fahrbahn/Parcours
Die Geschäfte mit dem geringsten Platzbedarf, allerdings bspw. der größtmöglichen Fahrbahn oder Hindernisparcours, erhalten die Höchstpunktzahl. Je nach zunehmendem Platzbedarf und geringerer Fahrbahnfläche/Parcours werden entsprechend weniger Punkte verteilt. Bewertet wird auch, ob es sich um ein freistehendes Fahrgeschäft/Unterhaltungsgeschäft handelt, oder ob dieses auch an den Rand platziert werden kann.
Aufbau und Abbau
Hier wird bewertet, inwiefern andere Schausteller beim Auf-/Abbau behindert werden (bspw. Zeitraum für den Auf-/Abbau etc.).
Zustand des Geschäfts
Hier wird der technische Standard des Fahrbetriebes/Unterhaltungsgeschäftes bewertet. Zur Bewertung herangezogen werden unter anderem das Alter des Geschäftes, elektronische oder mechanische Steuerung, Komplexität der Fahrbewegungen, Sonderausstattung (z. B. Laser, akustische Bauteile etc.). Erforderliche Rampen/Stufen zum Begehen der Umrandung. Verletzungsgefahr?
Zustand der Fahrzeuge/Chaisen/Parcours
Hier wird der technische und optische Standard der Fahrzeuge oder des Parcours bewertet. Zur Bewertung herangezogen werden unter anderem das Alter der Fahrzeuge/Attraktionen, elektronische oder mechanische Steuerung, Komplexität der Bewegungen, Sonderausstattung (z. B. Laser, akustische Bauteile etc.).
Attraktivität/Gestaltung der Außenfassade
Die Attraktivität wird nach Bewerbungsbildern und Kenntnis beurteilt (fügt sich das Fahrgeschäft/Unterhaltungsgeschäft in das Gesamtbild ein, etc.). Weiterhin wird die Optik des Standes (Fassade, Malerei, Beleuchtung, bewegliche oder sprechende Figuren, aufwändige Ausstattungsmerkmale etc.) bewertet. Außerdem wird hierbei bewertet, welche Anziehungskraft der angebotene Stand auf die Volksfestbesucher ausübt.
Platzierungsmöglichkeit
Bewertet wird, ob es sich um ein freistehendes Fahrgeschäft/Unterhaltungsgeschäft handelt, oder ob dieses auch an den Rand platziert werden kann bzw. muss.
Bekannt und bewährt
Hier wird bewertet, wie der Bewerber seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Maßgeblich sind hier unter anderem die Zahl der Beanstandungen und die Einhaltung der Betriebsvorschriften, sowie die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Weiterhin erhalten eng mit dem Kirschenmarkt verknüpfte historische und erhaltenswerte Fahrgeschäfte, die fester Bestandteil des Kirschenmarktes geworden sind auch „Traditions“punkte.
- Nur für Autoscooter: Aufgrund des beengten Aufstellungsortes und den damit einhergehenden Erfahrungen des Kirschenmarktes 2017 hat der Magistrat der Stadt Gladenbach bereits 2017 entschieden, dass für das Fahrgeschäft „Autoscooter“ besondere Bewertungsmaßstäbe gelten. Alle Bewerber, welche nicht bereits für den Kirschenmarkt an einem Probeaufbau teilgenommen haben, müssen bereit sein, ihr Fahrgeschäft nach Abstimmung mit der Verwaltung bis zum 31. Januar 2025 an dem vorgesehenen Aufstellungsort zu platzieren. Für einen Probeaufbau ist es notwendig, eine Woche vor dem gewünschten Termin Kontakt zum Ordnungsamt der Stadt Gladenbach aufzunehmen. Bewerber, die nicht bereit sind ihr Fahrgeschäft aufzubauen, bleiben beim Auswahlverfahren unberücksichtigt. Bewerber, die ihr Fahrgeschäft bereits probeweise aufgebaut haben, müssen nicht erneut aufbauen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen für den Aufbau entstehen, nicht übernehmen können.
Des Weiteren müssen alle Bewerber eine zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens gültige Ausführungsgenehmigung vorweisen können.
Stand: 24.10.2024