Ausstellung von Geburtsurkunden.
Geburtsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, wo die Person tatsächlich geboren ist!
Zu erwartende Bearbeitungsdauer: sofort
Art der Antragstellung: persönlich, fernmündlich oder schriftlich
zu entrichtende Gebühren/Kosten: 11,00 € (jede weitere 5,00 €)
Zuständiges Amt | Zuständiges Sachgebiet |
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Fachbereich III - Soziales und Kulturelles, Standesamt |