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Stadt Gladenbach

 Karl-Waldschmidt-Str. 3
     35075 Gladenbach

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Was erledige ich wo?

Wohnen :  Kirchenaustritte

Kirchenaustritte

Seit dem 1. März 2017 werden Kirchenaustritte nicht mehr beim Amtsgericht erklärt.

Um aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft austreten zu können, sprechen Sie bitte im Rathaus persönlich vor. Voraussetzung ist, dass Sie in Gladenbach mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten. Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten erklärt werden.

Bei der Erklärung können Sie sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen.

Alternativ können Sie den Austritt aus der Kirche schriftlich im Rathaus einreichen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Erklärung in öffentlich beglaubigter Form (notariell oder beim Ortsgericht) eingereicht werden muss und sich das Wirksamkeitsdatum am Eingangsdatum des Einwohnermeldeamtes orientiert. In diesem Fall überweisen Sie bitte die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € auf eines der Konten der Stadtkasse Gladenbach. Um Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten zu können, legen Sie Ihrer Austrittserklärung bitte den Einzahlungsbeleg bei.

Kosten:

Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,00 €.

Benötigte Unterlagen:

Ausweisdokument
ggf. die Angabe Ihres Taufortes (kein schriftlicher Nachweis erforderlich)

Zuständige Stelle:


Fachbereich II - Ordnungsamt
Fachdienst -Meldeangelegenheiten-


Zu erwartende Bearbeitungsdauer: sofort
Art der Antragstellung: persönlich, schriftlich
Benötigte Unterlagen: Ausweisdokumente

Ansprechpartner/-innen:
Frau Interthal, Regina
Telefon: 06462 201232
Telefax: 06462 201101
E-Mail: r.interthal@gladenbach.de
Zimmer: 006, Erdgeschoss


Informationsblatt bei Kirchenaustritt - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug

(Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main )

Zuständige Mitarbeiter

Sachgebiet: Passangelegenheiten, Meldeangelegenheiten, Fundbüro, Wahlen, Kirchenaustritte (Amt Fachbereich II - Ordnung und Sicherheit)
Zimmer-Nr.: 7
Telefon: 231
Vertreter: Herr Weiß, Holger

Dokumente

zurzeit keine Dokumente
Zuständiges Amt Zuständiges Sachgebiet
Fachbereich II - Ordnung und Sicherheit