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Foto Rathaus

Stadt Gladenbach

 Karl-Waldschmidt-Str. 3
     35075 Gladenbach

 06462 201 0

 06462 201 118

magistrat@gladenbach.de

Was erledige ich wo?

Standesamt :  Standesamt

Ihr Standesamt:

Seit dem Jahre 1874 werden beim Standesamt Gladenbach staatliche Geburten-, Heirats- und Sterberegister geführt.

Der Standesamtsbezirk Gladenbach umfasst folgende Stadtteile:

Gladenbach, Bellnhausen, Diedenshausen, Erdhausen, Friebertshausen, Frohnhausen, Kehlnbach, Mornshausen, Rachelshausen, Römershausen, Runzhausen, Rüchenbach, Sinkershausen, Weidenhausen und Weitershausen. In der Zeit von 1906 bis zur kommunalen Gebietsreform am 30.06.1974 existierte für Weidenhausen und Römershausen ein eigenes selbstständiges Standesamt. Vor dem Gemeindezusammenschluss am 01.07.1974 gehörte Weitershausen dem ehemaligen Kreis Marburg an, und gehörte zum Standesamtsbezirk Elnhausen. Die Standesregister bis zum 30.06.1974 befinden sich daher heute beim Standesamt in Marburg. Tel. (06421) 201-250. Das Standesamt Gladenbach befindet sich im Rathaus der Stadt Gladenbach, Karl Waldschmidt-Straße 3, Erdgeschoss, Zimmer 8. Der Trauraum befindet sich ebenfalls im Rathaus, und zwar im 2. Obergeschoss, Zimmer 207, und bietet außer dem Brautpaar und den Trauzeugen weitere Sitzplätze für ca. 20 Gäste.

Die Hochzeit gehört wohl zu den schönsten Momenten des Lebens.

Der Eheschließung geht nach deutschem Personenstandsrecht die Anmeldung zur Eheschließung (früher: Bestellung des Aufgebotes) im Standesamt voraus. Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes, bei verschiedenen Wohnsitzen haben Sie die Wahl. Die Bestätigung zur Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit. Heiraten können Sie überall in Deutschland, die Unterlagen werden in diesem Falle vom Standesamt Gladenbach zu dem Ort der Trauung geschickt. Die Anmeldung wird i.d.R. persönlich von beiden Verlobten vorgenommen.

Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.

Wenn Sie beide ledig und deutsche Staatsangehörige sind:

1. gültiger Reisepass oder Personalausweis,
2. wenn Sie nicht in Gladenbach wohnen, eine Aufenthaltsbescheinigung vom Meldeamt Ihres Wohnortes,
3. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vom Standesamt Ihres Geburtsortes,
4. bei Geburt im Ausland ist entweder eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher vorzulegen (je nach Herkunft und Überbeglaubigung).

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

5. eine Geburtsurkunde des Kindes,
6. die Sorgeerklärung, sofern Sie eine abgegeben haben,

Wen Sie schon einmal verheiratet waren, (geschieden oder verwitwet)

Nr. 1. bis 4 siehe oben,
5. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzen Ehe (Standesamt des Heiratsortes),
6. geeignete Nachweise über die Auflösung aller weiteren Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde etc.).

Sind Sie Ausländer, so müssen die Ehevoraussetzungen nach dem jeweiligen Heimatrecht geprüft werden. Danach richtet sich, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Von Ausländern wird für die Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Nicht alle Länder stellen solche Ehefähigkeitszeugnisse aus. Ersatzweise muss ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht in Frankfurt/Main (OLG) eingeleitet werden.

Waren Sie bereits verheiratet und wurde die Ehe im Ausland geschieden, so muss das Scheidungsurteil zunächst für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden.

Trautermine

Wenn alle Ehevoraussetzungen erfüllt sind, werden Termine zur Eheschließung vereinbart, wobei wir nach Möglichkeit Ihren Wunschtermin berücksichtigen.

Die Trauungen finden in der Regel während der allgemeinen Dienstzeit von montags 8.00 bis freitags 12.00 Uhr, sowie zusätzlich dienstags von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr statt. In begründeten Einzelfällen können - gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr - auch Termine außerhalb der regulären Dienstzeit vereinbart werden.

Welche Kosten entstehen beim Standesamt?

Die Gebührenhöhe ist festgelegt in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.

Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung 42,00 €

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei Eheschließung im Ausland 42,00 €

Wenn ausländisches Recht zu prüfen ist, erhöhen sich die vorstehenden Beträge je ausl. Recht um 21,00 €

Durchführung der Eheschließung 42,00 €

Durchführung der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten 63,00 €

Urkunden (Ehe-/Geburts-/Sterbeurkunden) je 11,00 €

für jedes weitere Exemplar 5,00 €

Beurkundung von Namenserklärungen 21,00 €

Bescheinigung über Erklärung zur Namensführung 11,00 €

Abnahme einer Versicherung an Eides statt /Vereidigung eines Dolmetschers 32,00 €

Auf Wunsch erhalten sie ein Familienstammbuch nach Ihrer Wahl aus einem reichhaltigen Sortiment.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir: Vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Anmeldung zur Eheschließung, damit eine umfassende Beratung und Prüfung der Ehevoraussetzungen und Namensführung in der Ehe gewährleistet werden kann.

Im Standesamt werden weiterhin die Beurkundung von Sterbefällen, Geburten und Namensänderungen durchgeführt und die entsprechenden Urkunden ausgefertigt.

Haben Sie weitere Fragen ?

Unser Fachdienst Standesamt berät Sie gerne:
Herr Martin Müller, 201-321, Zimmer 8, m.mueller@gladenbach.de
Frau Christina Schreiner, 201-322, Zimmer 9, c.schreiner@gladenbach.de



Zuständige Mitarbeiter

Sachgebiet: Standesamt, Friedhofsverwaltung, soziale- und kulturelle Angelegenheiten (Amt Fachbereich III - Soziales und Kulturelles, Standesamt )
Zimmer-Nr.: 9
Telefon: 322
Vertreter: Herr Müller, Martin
Sachgebiet: Friedhofsverwaltung, soziale- und kulturelle Angelegenheiten (Amt Fachbereich III - Soziales und Kulturelles, Standesamt )
Zimmer-Nr.: 9
Telefon: 331
Vertreter: Frau Burk, Nina
Sachgebiet: Friedhofsverwaltung, soziale- und kulturelle Angelegenheiten (Amt Fachbereich III - Soziales und Kulturelles, Standesamt )
Zimmer-Nr.: 9
Telefon: 332
Vertreter: Frau Späth, Saskia
Sachgebiet: Standesamt, Staatsangehörigkeiten, stellv. Fachbereichsleiter (Amt Fachbereich III - Soziales und Kulturelles, Standesamt )
Zimmer-Nr.: 8
Telefon: 321
Vertretung: Frau Schreiner, Christina
Sachgebiet: Friedhofsverwaltung, soziale- und kulturelle Angelegenheiten (Amt Fachbereich III - Soziales und Kulturelles, Standesamt )
Zimmer-Nr.: 9
Telefon: 332

Dokumente

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