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Foto Rathaus

Stadt Gladenbach

 Karl-Waldschmidt-Str. 3
     35075 Gladenbach

 06462 201 0

 06462 201 118

magistrat@gladenbach.de

Was erledige ich wo?

Wohnen :  Personalausweis

Das sollten Sie wissen:
In der Bundesrepublik Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr Personalausweispflicht. Ab dem 12. Lebensjahr ist die Beantragung eines Personalausweises möglich. Hierfür ist bei Kindern von 12 bis 16 Jahren die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Fertigstellung beträgt ca. 2-3 Wochen. Die Kosten werden bei Beantragung fällig. Bei Abholung des neuen Personalausweises ist der abgelaufene oder ungültige Personalausweis abzugeben. Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig und muss bei Abholung des neuen Personalausweises abgegeben werden. Die Gültigkeit beträgt bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Das Bürgerbüro bearbeitet:

  • Erstausstellung
  • Neuausstellung
  • Verlust
  • Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen

Notwendige Unterlagen:

  • Bisheriger (alter) Personalausweis bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • ein biometrisches Passbild neueren Datums. Bitte beachten Sie die Hinweise der Bundesdruckerei zum Passbild
  • Gegebenenfalls Verlustanzeige oder Diebstahlsanzeige der Polizei

Persönliches Erscheinen:

  • Erforderlich

Gebühren / Kosten:

  • Die Kosten werden bei Beantragung fällig
  • 37,00 € für den neuen Personalausweis für Personen ab dem 24. Lebensjahr
  • 22,80 € für den neuen Personalausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 10,00 € für den vorl. Personalausweis

Zuständige Mitarbeiter

Sachgebiet: Passangelegenheiten, Meldeangelegenheiten, Fundbüro, Wahlen, Kirchenaustritte (Amt Fachbereich II - Ordnung und Sicherheit)
Zimmer-Nr.: 7
Telefon: 231
Vertreter: Herr Weiß, Holger
Sachgebiet: Meldeangelegenheiten, Wahlen (Amt Fachbereich II - Ordnung und Sicherheit)
Zimmer-Nr.: 6
Telefon: 233
Vertreterin: Frau Steidl, Doreen

Dokumente

zurzeit keine Dokumente
Zuständiges Amt Zuständiges Sachgebiet
Fachbereich II - Ordnung und Sicherheit