Art der Antragstellung: persönlich
Benötigte Unterlagen: Für Anträge beim Standesamt Gladenbach sind in der Regel folgende Unterlagen für beide Verlobte erforderlich:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag - oder bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Elternangabe
- beglaubigte Ablichtung der Reisepässe (nur die Seiten mit den Personaldaten und der ausstellenden Behörde) und - falls vorhanden - eine
Staatsangehörigkeitsurkunde (z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis)
- sofern ein Verlobter bereits verheiratet war: Eheurkunde(n) der Vorehe(n)
- sofern ein Verlobter bereits verheiratet war: Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk)
- sofern ein Verlobter bereits verheiratet war: ggf. Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde
- eine amtliche Familienstands- sowie eine Wohnsitz- oder Meldebescheinigung (oder eine eigenhändige Erklärung über Ihren Familienstand und Wohnsitz sowie
darüber, dass Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. hatten)
Fremdsprachige Urkunden und Unterlagen sollten von einem geeigneten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Die Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt in der Regel 42,00 € / mit Auslandsbeteiligung -je ausländischem Recht- zusätzlich 21,00 €. Hinzu kommen Gebühren für eine eventuell erforderliche Überbeglaubigung (Legalisation/Apostille).
Erst nach abschließender Prüfung des Antrags und Unterlagen kann das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, welches sechs Monate ab dem Tage der Ausstellung gültig ist.
Zuständiges Amt | Zuständiges Sachgebiet |
---|---|
Fachbereich III - Soziales und Kulturelles, Standesamt |