Der Eheschließung geht die Anmeldung zur Eheschließung (früher: Bestellung des Aufgebotes) im Standesamt voraus. Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes, bei verschiedenen Wohnsitzen haben Sie die Wahl. Die Bestätigung zur Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit. Heiraten können Sie überall in Deutschland, die Unterlagen werden in diesem Falle vom Standesamt Gladenbach zu dem Ort der Trauung geschickt.
Die Anmeldung wird i.d.R. persönlich von beiden Verlobten vorgenommen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir: Vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Anmeldung zur Eheschließung, damit eine umfassende Beratung und Prüfung der Ehevoraussetzungen und Beratung zur Namensführung in der Ehe gewährleistet werden kann.
Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.
Wenn Sie beide ledig und deutsche Staatsangehörige sind:
1. gültiger Reisepass oder Personalausweis,
2. wenn Sie nicht in Gladenbach wohnen, eine Aufenthaltsbescheinigung vom Meldeamt Ihres Wohnortes,
3. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vom Standesamt Ihres Geburtsortes,
4. bei Geburt im Ausland ist entweder eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher vorzulegen.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
5. eine Geburtsurkunde des Kindes,
6. die Sorgeerklärung, sofern Sie eine abgegeben haben,
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, (geschieden oder verwitwet):
Nr. 1. bis 3 siehe oben,
4. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzen Ehe (Standesamt des Heiratsortes),
5. geeignete Nachweise über die Auflösung aller weiteren Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde).
Sind Sie Ausländer, so müssen die Ehevoraussetzungen nach dem jeweiligen Heimatrecht geprüft werden. Danach richtet sich, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
(Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main )
Zuständiges Amt | Zuständiges Sachgebiet |
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Fachbereich III - Soziales und Kulturelles, Standesamt |