Wahlschein
Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Sie können Ihren Wahlscheinantrag bis Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Ein anderer als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie ihn schriftlich bevollmächtigen.

Zuständige Stelle:
Fachbereich II - Ordnungsamt
Fachdienst -Wahlen-


Ansprechpartner/-innen:
Herr Günter Becker
Telefon: 06462 201211
Telefax: 06462 201101
E-Mail: g.becker@gladenbach.de
Zimmer: 010, Erdgeschoss