Untersuchungsberechtigungsschein
- Ausstellung von Berechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr, die eine betriebliche Ausbildung beginnen oder sich in einer Berufsausbildung befinden, müssen sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Die Untersuchung wird vom Ausbildungsbetrieb veranlasst und ist jährlich fällig. Sie kann durch die Hausärztin bzw. den Hausarzt durchgeführt werden.

Für die Übernahme der Kosten wird ein Berechtigungsschein benötigt, den Sie hier erhalten
Zuständige Stellen:
Fachbereich III – Standesamt, Friedhofsverwaltung, soziale und kulturelle Angelegenheiten
Fachdienst - Soziale Angelegenheiten-


Art der Antragstellung:
formlos, mündlich
Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Reisepass; für die 2. bzw. Nachuntersuchung den Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers

Ansprechpartner/-innen:
Frau Hildegard Becker
Telefon: 06462 201341
Telefax: 06462 201101
E-Mail: h.becker@gladenbach.de
Zimmer: 009, Erdgeschoß