| Untersuchungsberechtigungsschein - Ausstellung von Berechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr, die eine betriebliche Ausbildung beginnen oder sich in einer Berufsausbildung befinden, müssen sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Die Untersuchung wird vom Ausbildungsbetrieb veranlasst und ist jährlich fällig. Sie kann durch die Hausärztin bzw. den Hausarzt durchgeführt werden. Für die Übernahme der Kosten wird ein Berechtigungsschein benötigt, den Sie hier erhalten |
| Zuständige
Stellen: Fachbereich III – Standesamt, Friedhofsverwaltung, soziale und kulturelle Angelegenheiten Fachdienst - Soziale Angelegenheiten- Art der Antragstellung: formlos, mündlich Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Reisepass; für die 2. bzw. Nachuntersuchung den Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers Ansprechpartner/-innen: Frau Hildegard Becker Telefon: 06462 201341 Telefax: 06462 201101 E-Mail: h.becker@gladenbach.de Zimmer: 009, Erdgeschoß |