Sondernutzung von öffentl. Wegen oder Plätzen
Planen Sie eine Veranstaltung auf öffentlichen Straße oder Plätzen (Straßenfeste, Baumaßnahmen u.ä.) im Bereich der Stadt Gladenbach, so ist hierfür eine Erlaubnis nötig.

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Gebührenordnung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Zuständige Stelle:
Fachbereich II – Ordnungsamt
Fachdienst -Straßenverkehrsangelegenheiten-

Zu erwartende Bearbeitungsdauer: ca. 8 Tage
Art der Antragstellung: schriftlich, mündlich, persönlich
zu entrichtende Gebühren/Kosten: je nach Art der Nutzung und Dauer, bitte erfragen

Ansprechpartner/-innen:
Frau Regina Wege
Telefon: 06462 201231
Telefax: 06462 201101
E-Mail: r.wege@gladenbach.de
Zimmer: 006, Erdgeschoss