| Sondernutzung
von öffentl. Wegen oder Plätzen Planen Sie eine Veranstaltung auf öffentlichen Straße oder Plätzen (Straßenfeste, Baumaßnahmen u.ä.) im Bereich der Stadt Gladenbach, so ist hierfür eine Erlaubnis nötig. Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Gebührenordnung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen |
| Zuständige
Stelle: Fachbereich II – Ordnungsamt Fachdienst -Straßenverkehrsangelegenheiten- Zu erwartende Bearbeitungsdauer: ca. 8 Tage Art der Antragstellung: schriftlich, mündlich, persönlich zu entrichtende Gebühren/Kosten: je nach Art der Nutzung und Dauer, bitte erfragen Ansprechpartner/-innen: Frau Regina Wege Telefon: 06462 201231 Telefax: 06462 201101 E-Mail: r.wege@gladenbach.de Zimmer: 006, Erdgeschoss |