Sozialhilfe
- Ausgabe und Weiterleitung von Anträgen
- Erstberatung
- Persönliche und finanzielle Beratung
- Unterstützung für Personen in Notlagen
- Vermittlung von Hilfen.

Die Stadt Gladenbach hat kein eigenes Sozialamt! Die entgültige Bearbeitung bzw. Entscheidung erfolgt beim
Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
-Sozialamt Außenstelle- Biedenkopf
Tel. 06461 791.


Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit soll das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zweite Buch Sozialgesetzbuch SGB II (sog. Hartz IV-Gesetz) beitragen. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Nunmehr erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben, Zugang zu den gleichen Leistungen und werden nach denselben Regeln unterstützt: aus einer Hand und unter einem Dach.
siehe Arbeitslosengeld II


Bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahre können weiterhin Sozialhilfe erhalten, d.h. insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Weitergehende Informationen und Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Zuständige Stellen:
Fachbereich III – Standesamt, Friedhofsverwaltung, soziale und kulturelle Angelegenheiten
Fachdienst - Soziale Angelegenheiten-


Art der Antragstellung: formlos, mündlich oder schriftlich
Benötigte Unterlagen: je nach Einzelfall, Nachweise über Ausgaben, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Personalausweis, Reisepass

Ansprechpartner/-innen:
Frau Hildegard Becker
Telefon: 06462 201341
Telefax: 06462 201101
Zimmer: 009, Erdgeschoß