Rundfunkgebührenbefreiung (GEZ)
- Ausgabe von Anträgen
- Bescheinigung und Beglaubigung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Befreiung

Seit dem 01.04.2005 wird die Befreiung für natürliche Personen nicht mehr vom Sozialhilfeträger, sondern von der
Gebühreneinzugszentrale
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
50656 Köln

erteilt.
Die Befreiung erfolgt frühestens ab dem Monat, der auf den Antragseingang folgt.
Befreit werden können u.a. Personen, die
- das RF-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis besitzen
- bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).
Wenn keine Originalunterlagen mitgesandt werden, müssen die Nachweise von der Stadtverwaltung amtlich beglaubigt sein.

Zuständige Stellen:
Fachbereich III – Standesamt, Friedhofsverwaltung, soziale und kulturelle Angelegenheiten
Fachdienst - Soziale Angelegenheiten-


Art der Antragstellung: formeller schriftlicher Antrag
Benötigte Unterlagen: je nach Einzelfall

Ansprechpartner/-innen:
Frau Hildegard Becker
Telefon: 06462 201341
Telefax: 06462 201101
E-Mail: h.becker@gladenbach.de
Zimmer: 009, Erdgeschoß