| Plakatierung
Nach der GEFAHRENABWEHRVERORDNUNG über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen in der Stadt Gladenbach ist es verboten, auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen außerhalb der hierfür bestimmten Einrichtungen (Plakatsäulen, Anschlagtafeln) Plakate, Anschläge, Beschriftungen, Aufkleber und sonstige Werbemittel anzubringen Nähere Auskünfte erhalten Sie hier: |
| Zuständige
Stelle: Fachbereich II – Ordnungsamt Fachdienst -Öffentliche Sicherheit und Ordnung- Art der Antragstellung: schriftlich, mündlich, persönlich Ansprechpartner/-innen: Herr Bruno Hercher Telefon: 06462 201241 Telefax: 06462 201101 E-Mail:b.hercher@gladenbach.de Zimmer: 102, 1. Obergeschoss |