Parkausweis für Behinderte mit Merkzeichen aG oder BL
Berechtigung zum Parken auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol, im eingeschränkten Haltverbot, im Zonenhaltverbot, auf Kurzzeitparkplätzen, in Fußgängerzonen, auf Anwohnerparkplätzen und in verkehrsberuhigten Bereichen.
Zuständige Stelle:
Fachbereich II – Ordnungsamt
Fachdienst -Straßenverkehrsangelegenheiten-

Zu erwartende Bearbeitungsdauer: Persönlich: sofort, schriftlich: ca. 10 Tage
Art der Antragstellung: schriftlich, mündlich, persönlich
Benötigte Unterlagen:Schwerbehindertenausweis mit Merkmal: "aG": außergewöhnliche Gehbehinderung oder "Bl": blind;
bei Verlängerung des Parkausweises: blaue Sichtkarte, Ausnahmegenehmigungsbescheid, Schwerbehindertenausweis, 1 Lichtbild

Ansprechpartner/-innen:
Herr Günter Becker
Telefon: 06462 201211
Telefax: 06462 201101
E-Mail: g.becker@gladenbach.de
Zimmer: 010, Erdgeschoss