| Parkausweis
für Behinderte mit Merkzeichen aG oder BL Berechtigung zum Parken auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol, im eingeschränkten Haltverbot, im Zonenhaltverbot, auf Kurzzeitparkplätzen, in Fußgängerzonen, auf Anwohnerparkplätzen und in verkehrsberuhigten Bereichen. |
| Zuständige
Stelle: Fachbereich II – Ordnungsamt Fachdienst -Straßenverkehrsangelegenheiten- Zu erwartende Bearbeitungsdauer: Persönlich: sofort, schriftlich: ca. 10 Tage Art der Antragstellung: schriftlich, mündlich, persönlich Benötigte Unterlagen:Schwerbehindertenausweis mit Merkmal: "aG": außergewöhnliche Gehbehinderung oder "Bl": blind; bei Verlängerung des Parkausweises: blaue Sichtkarte, Ausnahmegenehmigungsbescheid, Schwerbehindertenausweis, 1 Lichtbild Ansprechpartner/-innen: Herr Günter Becker Telefon: 06462 201211 Telefax: 06462 201101 E-Mail: g.becker@gladenbach.de Zimmer: 010, Erdgeschoss |