Lohnsteuerkarten

Sie erhalten die Lohnsteuerkarte für das Folgejahr von der Gemeinde, in der Sie am 20. September mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind. Für Ehegatten gilt die gemeinsame Hauptwohnung.

Ersatzlohnsteuerkarten
Ist Ihre Lohnsteuerkarte verloren gegangen oder unbrauchbar geworden, stellen wir Ihnen nach erfolgter schriftlicher Verlusterklärung gegen eine Gebühr von 2,50 € eine Ersatzkarte aus.

Steuerklassenwechsel
Bei Steuerklassenänderung von Ehegatten benötigen wir beide Lohnsteuerkarten. Die Änderung der Lohnsteuerklassen wird immer zum Ersten des Folgemonats vorgenommen.

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Alleinerziehende erhalten nach der Gesetzesänderung vom 29.12.2003 einen Entlastungsbetrag in Form der Lohnsteuerklasse II nur noch auf besonderen Antrag. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Sachbearbeiterin.

Eintragung von Kinderfreibeträgen
Wollen Sie ein neugeborenes Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, legen Sie bitte die Lohnsteuerkarte und die Geburtsurkunde vor.
Kinder, unter 18 Jahren, die nicht im Haushalt leben, werden nach Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung ( am Wohnort des Kindes anzufordern) eingetragen.
Kinder , die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Eintragung von Freibeträgen
Durch die Eintragung von Freibeträgen ermäßigt sich die Lohnsteuer. Die dafür benötigten Anträge erhalten Sie bei uns.
Die ausgefüllten Anträge müssen mit der Lohnsteuerkarte bei dem Finanzamt eingereicht werden.