| Gewerbeanmeldung
Anmeldung eines Gewerbes. Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen. |
| Zuständige
Stelle: Fachbereich II – Ordnungsamt Fachdienst -Gewerbeangelegenheiten- Art der Antragstellung: schriftlicher Formantrag Zu erwartende Bearbeitungsdauer: ca. 3 Tage Benötigte Unterlagen: nach Rückfrage Ansprechpartner/-innen: Frau Christina Pfeifer/ Telefon: 06462 201251 Telefax: 06462 201101 E-Mail: ch.pfeifer@gladenbach.de Zimmer: 011, Erdgeschoss |