Gewerbeanmeldung
Anmeldung eines Gewerbes.
Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen.

Zuständige Stelle:
Fachbereich II – Ordnungsamt
Fachdienst -Gewerbeangelegenheiten-

Art der Antragstellung: schriftlicher Formantrag
Zu erwartende Bearbeitungsdauer:
ca. 3 Tage
Benötigte Unterlagen: nach Rückfrage

Ansprechpartner/-innen:
Frau Christina Pfeifer/
Telefon: 06462 201251
Telefax: 06462 201101
E-Mail: ch.pfeifer@gladenbach.de
Zimmer: 011, Erdgeschoss