Neues Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

Am 01.05.2012 ist das neue Hessische Gaststättengesetz (HGastG) in Kraft getreten.
Anstelle der bisherigen Gestattung tritt zukünftig gemäß § 6 HGastG nur noch eine Anzeigepflicht des vorübergehenden Gaststättengewerbes.

Diese Anzeige ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt Gladenbach zu erstatten. Diese Frist ist zwingend einzuhalten.

Die Anzeigen werden von der Stadt Gladenbach an den Fachbereich Bauen und den Fachdienst Lebensmittelüberwachung unseres Landkreises, das Finanzamt Marburg-Biedenkopf sowie die Polizeistation Biedenkopf übermittelt.

Der Vordruck für die Anzeige gemäß § 6 HGastG ist beim Ordnungsamt erhältlich. Außerdem ist er auf hier (pdf-Formular) auf unserer Homepage abrufbar.

Im Gegensatz zur früheren Gestattung ist die neue Anzeige gemäß § 6 auch bei Abgabe von alkoholfreien Getränken und Speisen erforderlich. Wir bitten den Antrag vollständig auszufüllen, wichtig für die empfangsberechtigten Stellen ist auch die Zahl der erwarteten Besucher.

Werden die Anzeigen unterlassen oder nicht rechtzeitig erstattet liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 12 HGastG vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 

Zuständige Stelle:
Fachbereich II - Ordnungsamt
Fachdienst-Gewerbeangelegenheiten-


Art der Antragstellung: schriftlich
Zu erwartende Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Benötigte Unterlagen: Formantrag (pdf-Format)

Ansprechpartner/-innen:
Frau Christina Pfeifer/
Telefon: 06462 201251
Telefax: 06462 201101
E-Mail: ch.pfeifer@gladenbach.de
Zimmer: 011, Erdgeschoss