Geburtsurkunden
Ausstellung von Geburtsurkunden.
Geburtsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, wo die Person tatsächlich geboren ist!
Zuständige Stelle:
Fachbereich III - Standesamt, Friedhofsverwaltung, soziale u. kulturelle Angelegenheiten
Fachdienst -Standesamt


Zu erwartende Bearbeitungsdauer: sofort
Art der Antragstellung
: persönlich, fernmündlich oder schriftlich
zu entrichtende Gebühren/Kosten: 10,00 €

Ansprechpartner/-innen:
Herr Holger Weiß
Telefon: 06462 201331
Telefax: 06462 201101
E-Mail: h.weiss@gladenbach.de
Zimmer: 008, Erdgeschoss