Gaststättenrechtliche Erlaubnis
Erteilung einer gaststättenrechtl. Erlaubnis bei der Eröffnung / Übernahme einer Gaststätte / Lokal .

Zuständige Stelle:
Fachbereich II - Ordnungsamt
Fachdienst -Gaststättenrecht-


Art der Antragstellung: schriftlicher Formantrag
Zu erwartende Bearbeitungsdauer: nach Aufwand
Benötigte Unterlagen: Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Pachtvertrag, Unterrichtungsnachweis der IHK, Lageplan, Grundrissplan, Bescheinigung in Steuersachen, Gesundheitsausweis oder Bescheinigung gemäß §43lf SG, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, Gewerbe-Anmeldung
Bearbeitungsgebühr: je nach Einzelfall, bitte erfragen

Ansprechpartner/-innen:
Frau Christina Pfeifer
Telefon: 06462 201251
Telefax: 06462 201101
E-Mail: ch.pfeifer@gladenbach.de
Zimmer: 011, Erdgeschoss