Erschließungsbeitrag
Erhebung von Geldleistungen für Straßenbauten.

Für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von Straßen, Wegen und Grünanlagen werden von den Eigentümern der angrenzenden Baugrundstücke Erschließungsbeiträge erhoben.
Die Höhe des Erschließungsbeitrags richtet sich nach den tatsächlichen Herstellungskosten der Ausbaumaßnahme.
Bei Anfragen ist die Bezeichnung des Grundstücks anzugeben.

Zuständige Stelle:
Karl-Waldschmidt-Straße 3 (Rathaus)
35075 Gladenbach

Ansprechpartner/-innen:
Frau Rita Wittmann
Telefon: 06462 201421
Telefax: 06462 201101
E-Mail: r.wittmann@gladenbach.de
Zimmer: 110, 1. Obergeschoss