Einbürgerungen
Beantragung, Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit unter Vermeidung von Mehrstaatigkeit

Informationen zur Einbürgerung

Zuständige Stelle:
Fachbereich III – Standesamt, Friedhofsverwaltung, soziale u. kulturelle Angelegenheiten
Fachdienst -Staatsangehörigkeit-


Art der Antragstellung:
möglichst persönlich, schriftlich
Zu erwartende Bearbeitungsdauer:
Einzelfallabhängig
Benötigte Unterlagen: müssen im Einzelfall erfragt werden
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Die Antragstellung ist kostenlos.
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255,-- Euro für jede Person über 16 Jahre und 51,-- Euro pro Person für mit einzubürgernde Kinder unter 16 Jahren. Hierin ist nicht die Gebühr für Ausweispapiere enthalten. Kosten für die Beschaffung von Dokumenten, Übersetzungen und solche, die für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen, gehen zu Ihren Lasten.
Seit dem 01.07.2011 wird die Gebühr bereits bei der Antragstellung erhoben!

Ansprechpartner/-innen:
Herr Martin Müller
Telefon: 06462 201321
Telefax: 06462 201101
E-Mail: m.mueller@gladenbach.de
Zimmer: 009, Erdgeschoss