Arbeitslosengeld II (SGB II-Leistungen)
- Ausgabe von Anträgen
- Zusammenstellung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Antragstellung
- Erstberatung
- Unterstützung für Personen in Notlagen
- Vermittlung von Hilfen

Mit in Kraft treten der "Hartz IV"-gesetzgebung am 01.01.2005 wurden die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe in die neue Leistung zusammengelegt. Diese beinhaltet auch die Übernahme der notwendigen Kosten für die Unterkunft und Heizung, so dass für diesen Personenkreis die Gewährung von Wohngeld entfällt.


Die Zuständigkeiten sind im gesamten Bundesgebiet von Landkreis zu Landkreis verschieden. In unserem Landkreis Marburg-Biedenkopf ist der Kreisausschuss (und nicht die Bundesagentur für Arbeit) zuständig und hat daher das KreisJobCenter mit einer Außenstelle in Biedenkopf eingerichtet. Dort erfolgt die Bearbeitung und Vermittlung der Leistungsbezieher und Arbeitsuchenden. Telefonisch erreichbar unter: 06461 79-0.

Die Leistungen werden auch ergänzend zu bereits bestehendem Einkommen oder Vermögen gezahlt. Die Zahlung erfolgt ab Antragseingang, niemals rückwirkend!

Weitergehende Informationen und Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Zuständige Stellen:
Fachbereich III – Standesamt, Friedhofsverwaltung, soziale und kulturelle Angelegenheiten
Fachdienst - Soziale Angelegenheiten-

Art der Antragstellung: formeller schriftlicher Antrag
Benötigte Unterlagen: je nach Einzelfall, Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, alle Einnahmen und Ausgaben, Unterhaltszahlungen, Vermögensnachweise, Versicherungen, Personalausweis, Pass

Ansprechpartner/-innen:
Frau Christina Schreiner/
Frau Hildegard Becker
Telefon: 06462 201341
Telefax: 06462 201101
Zimmer: 009, Erdgeschoß