Anliegerbeiträge
Erhebung von Geldleistungen für Straßenbauten.

Hierzu gehören:
-die Erschließungsbeiträge für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von Straßen, Wegen und Grünanlagen,
-die Kleineinleiterabgabe für Grundstücke, die nicht an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind und auf denen Abwasser anfällt.

Zuständige Stelle:
Karl-Waldschmidt-Straße 3 (Rathaus)
35075 Gladenbach


Ansprechpartner/-innen:
Frau Rita Wittmann
Telefon: 06462 201421
Telefax: 06462 201101
E-Mail: r.wittmann@gladenbach.de
Zimmer: 110, 1. Obergeschoss,