| Anliegerbeiträge Erhebung von Geldleistungen für Straßenbauten. Hierzu gehören: -die Erschließungsbeiträge für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von Straßen, Wegen und Grünanlagen, -die Kleineinleiterabgabe für Grundstücke, die nicht an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind und auf denen Abwasser anfällt. |
Zuständige Stelle: |