Kundeninformation zur neuen Wasserhärteregelung
Durch die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes gibt es nur noch
drei - statt wie bisher vier - Wasserhärtegrade.
Die neuen Bezeichnungen lauten weich, mittel und hart:
Härtebereich
Calciumcarbonat je Liter
   °dH
weich
weniger als 1,5 Millimol
weniger als 8,4
mittel
1,5 bis 2,5 Millimol
8,4 bis 14
hart
mehr als 2,5 Millimol
mehr als 14
Das Frischwasser in den nachfolgend aufgeführten Stadtteilen und Straßen entspricht
verschiedenen Härtebereichen:
Straße
Haus-Nr.
Härtebereich
Adolf-Theis-Straße
alle
mittel
Adrian-Diel-Straße
alle
mittel
Am Kirchberg
alle
mittel
Am Schreinersgarten
1 bis 8
mittel
Ammenhäustraße
alle
mittel
Auweg
alle
mittel
Biedenkopfer Straße
alle
mittel
Ferdinand-Köhler-Straße
1 bis 38
mittel
Grube Erin
alle
mittel
Kernstadt
Hoherainstraße
1 bis 42
mittel
Industriestraße
alle
mittel
Jahnstraße
alle
mittel
Karl-Waldschmidt-Straße
6,8, 10a, 10b
mittel
Kirchbergstraße
alle
mittel
Kreuzstraße
alle
mittel
Gladenbach
Lilienstraße
alle
mittel
Marburger Straße
alle
mittel
Marktweg
7 bis 24
mittel
Ringstraße
3 a bis 32
mittel
Sinkershäuser Weg
alle
mittel
Vorgartenstraße
alle
mittel
Wilhelmstraße
alle
mittel
Zu den Kauten
alle
mittel
alle anderen Straße
weich
Bellnhausen
alle
alle
mittel
Diedenshausen
alle
alle
weich
Erdhausen
alle
alle
weich
Friebertshausen
alle
alle
weich
Frohnhausen
alle
alle
weich
Kehlnbach
alle
alle
weich
Mornshausen
alle
alle
weich
Rachelshausen
alle
alle
mittel
Römershausen
alle
alle
mittel
Rüchenbach
alle
alle
weich
Runzhausen
alle
alle
mittel
Sinkershausen
alle
alle
mittel
Weidenhausen
alle
alle
weich
Weitershausen
alle
alle
weich