GEBÜHRENVERZEICHNIS
zur Satzung
über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Gladenbach
7.07

(Anlage zu § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung)

                                                                                                   
    Gebührensatz
je Stunde
EURO
Kilometergeld
je km
EURO

1.

Personalgebühren

   
1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Mann/Frau/Stunde
31,00
 

1.2

Brandsicherheitswache je Mann/Frau/Stunde einschl. Verzehrgeld

10,00

 

2.

Fahrzeuggebühren

   
 

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)

20,00

0,90

 

Gerätewagen-Nachschub (GW-N)

26,00

0,90

 

Einsatzleitwagen (ELW I)

28,00

0,90

 

Einsatzleitwagen (ELW II)

37,00

0,90

 

Löschgruppenfahrzeug (LF 8)

38,00

1,00

 

Löschgruppenfahrzeug (LF 16, LF 16-TS, LF 16-12)

77,00

1,00

 

Tanklöschfahrzeug (LF 8/6)

51,00

1,00

 

Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25)

77,00

1,00

 

Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF)

38,00

0,90

 

Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank (TSF/W)

51,00

0,90

 

Schlauchwagen SW 1000

38,00

1,00

 

Kraftfahrzeugdrehleiter (DLK 23-12)

102,00

1,20

 

Rüstwagen RW I

77,00

1,00

 

Gerätewagen Gefahrgut GWG-1

102,00

1,00

 

Schlauchanhänger

26,00

 

3.

Gerätegebühren und Sonstiges

   
 

Tragkraftspritze TS 8/8

15,00

 
 

Tragkraftspritze TS 16/8

18,00

 
 

Schaumwasserwerfer FwA 16 W

25,00

 
 

Löschpulveranhänger FwA-P

25,00

 
 

Motorkettensäge

10,00

 
 

Stromaggregat 1,5 KVA

10,00

 
 

Stromaggregat 2,5 KVA

10,00

 
 

Stromaggregat 5 KVA

20,00

 
 

Stromaggregat 8 KVA

25,00

 
 

Be- und Entlüftungsgerät

26,00

 
 

Trennschleifer - zusätzl. Verschleißteile -

10,00

 
 

Brennschneidgerät

15,00

 
 

Spezialleuchten

3,00

 
 

Handscheinwerfer

2,00

 
 

Edelstahlbehälter

10,00

 
 

Kunststoffbehälter

10,00

 
 

Überfaß

10,00

 
 

Wasserstrahlpumpe

10,00

 
 

Grobsaug- oder Lenzpumpe (Größe ca. 800 l/min.)

25,00

 
 

Mastpumpe

20,00

 
 

Ex-Schutztauchpumpe

20,00

 
 

Elektrotauchpumpe

20,00

 
 

Ex-Flüssigkeitssauger

20,00

 
       
                                                                                                                                                         

Anmerkung:   Geräte und Ausrüstungen, die länger als 24 Stunden (1 Tag) ausgeliehen werden, werden pro Tag mit höchstens der 12-fachen Stundengebühr berechnet.

4. Gebühren für besondere Leistungen

4.1      für Einsätze z.B.:

-                     Entfernen von Insekten

-                     Öffnen von Türen

-                     Säubern von Verkehrsflächen sowie Beseitigung von Ölspuren

-                     Entfernen von Eiszapfen usw., werden die Gebühren nach ausrückenden Fahrzeugen und dem tatsächlichen
          Zeit-, Material- und Personalaufwand  gemäß diesem Gebührenverzeichnis berechnet.

4.2      Alarmierung

                                             Gebühren für

4.2.1       Missbräuchliche Alarmierungen
          
Aus vorsätzlichen und fahrlässigen Gründen werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- und
           Personalaufwand berechnet.

4.2.2       Fehlalarmierungen durch automatische Brandmeldeanlagen
          
Pauschale für Fehlalarme 400,- EURO.

4.3      Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln
          
Der Verbrauch von Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln wird nach den Wiederbeschaffungskosten berechnet.

4.4      Entsorgung
          
Die Entsorgung von aufgenommenen Öl- und Kraftstoffen, sonstigen Chemikalien sowie Ölbinde-, Säurebinde- und
           Schaummitteln wird nach den tatsächlichen Kosten berechnet.

5.        Inkrafttreten

Das vorstehende Gebührenverzeichnis tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt das Gebührenverzeichnis vom 23.09.1998 außer Kraft.



35075 Gladenbach, den 12.02.2002                               Der Magistrat der Stadt Gladenbach   

                        - Siegel -                                                                                              Klaus Bartnik

                                                                                                                                                              Bürgermeister