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GEBÜHRENORDNUNG zur Satzung der Stadt Gladenbach über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen |
lfd. Nr. |
Art der Sondernutzung |
Benutzungs- gebühr EUR |
Gesamtmindest-gebühr EUR tägl./jährl. |
1 |
Automaten, Auslage- und Schaukästen, die mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind, die Baulinie überschreiten und mehr als 5 v. H. der Gehwegbreite in Anspruch nehmen bzw. mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen. Masten (für Freileitungen, Fahnen, Autorufsäulen u. ä.), Kabel- und Linienverzweiger (oberirdisch), Be- und Entladerampen für die beanspruchte Verkehrsfläche je m jährlich |
10,00 |
25,00 |
2 |
Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden, erlaubnispflichtige Warenanlagen, welche über den Rahmen die § 6 Nr. 2, 3 und 5 hinausgehen, Verkaufsstände, Kioske, Verkaufswagen, Litfasssäulen auf Gehwegen, Straßen und Plätzen Je m² beanspruchte Verkehrsfläche täglich |
0,30 |
10,00 |
3 |
Anlässlich von Jahrmärkten, Volksfesten u. ä. Veranstaltungen aufgestellte Buden und Stände auf Gehwegen, Straßen und Plätzen Je m² beanspruchte Verkehrsfläche täglich |
1,50 |
25,00 |
4 |
Leitungen aller Art, die nicht der öffentlichen Ver- bzw. Entsorgung dienen
Je 10 m Länge jährlich |
10,00 |
25,00 |
5 |
Gerüste, Baustofflagerungen, Baumaschinen und Baugeräte mit und ohne Bauzaun auf Gehwegen, Straßen und Plätzen Je m² beanspruchte Verkehrsfläche täglich |
0,20 |
10,00 |