GEBÜHRENORDNUNG
zur Satzung der Stadt Gladenbach über
Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen
E-Mail an Magistrat
vom 23. Oktober 1980

einschließlich
I.     Änderung vom 24. Dezember 1997
II.   Änderung durch die Artikelsatzung zur Einführung des Euro zum 01.01.2002 vom 26.10.2001


GEBÜHRENORDNUNG
zur Satzung der Stadt Gladenbach über
Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen


(angefangene m² werden aufgerundet)
 
lfd. Nr.
Art der Sondernutzung
Benutzungs- gebühr
EUR
Gesamtmindest-gebühr
EUR
tägl./jährl.
1
Automaten, Auslage- und Schaukästen, die mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind, die Baulinie überschreiten und mehr als 5 v. H. der Gehwegbreite in Anspruch nehmen bzw. mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen.
Masten (für Freileitungen, Fahnen, Autorufsäulen u. ä.),
Kabel- und Linienverzweiger (oberirdisch),
Be- und Entladerampen

für die beanspruchte Verkehrsfläche je m jährlich
10,00
25,00
2
Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden, erlaubnispflichtige Warenanlagen, welche über den Rahmen die § 6 Nr. 2, 3 und 5 hinausgehen, Verkaufsstände, Kioske, Verkaufswagen, Litfasssäulen auf Gehwegen, Straßen und Plätzen

Je m² beanspruchte Verkehrsfläche täglich
0,30
10,00
3
Anlässlich von Jahrmärkten, Volksfesten u. ä. Veranstaltungen aufgestellte Buden und Stände auf Gehwegen, Straßen und Plätzen

Je m² beanspruchte Verkehrsfläche täglich
1,50
25,00
4
Leitungen aller Art, die nicht der öffentlichen Ver- bzw. Entsorgung dienen
Je 10 m Länge jährlich
10,00
25,00
5
Gerüste, Baustofflagerungen, Baumaschinen und Baugeräte mit und ohne Bauzaun auf Gehwegen, Straßen und Plätzen

Je m² beanspruchte Verkehrsfläche täglich
0,20
10,00