GEBÜHRENORDNUNG

zur Satzung über die Verwaltung und Benutzung
der Bürgerhäuser der Stadt Gladenbach

E-Mail an Magistrat


GEBÜHRENORDNUNG

zur Satzung über die Verwaltung und Benutzung

der Bürgerhäuser der Stadt Gladenbach

vom 25. März 2004

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 25. März 2004 diese Gebührenordnung über die Verwaltung und Nutzung der Bürgerhäuser der Stadt Gladenbach beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlage gestützt wird: §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der heute gültigen Fassung.

Bürgerhäuser

Gebühren
qm 0,50 €
     

1. Bellnhausen

   
     
kleiner Saal
45 m²
22,50 €
großer Saal
55 m²
27,50 €
Küche  
15,00 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt.Reinigungskraft
30,00 €
     
2. Diedenshausen    
     
Saal
85 m²
42,50 €
Thekenraum
15 m²
7,50 €
Küche  
12,50 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
30,00 €
     
3. Erdhausen    
     
kleiner Saal
85 m²
42,50 €
großer Saal
140 m²
70,00 €
Thekenraum
15 m²
7,50 €
Innenhof
45 m²
22,50 €
Küche  
20,00 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
65,00 €
     
4. Friebertshausen    
     
Saal
80 m²
40,00 €
Thekenraum
20 m²
10,00 €
Küche  
15,00 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
30,00 €
     
5. Frohnhausen    
     
Schulsaal
60 m²
30,00 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
10,00 €
     

6. Kehlnbach

   
     
Saal
60 m²
30,00 €
Küche  
10,00 €

Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft

15,00 €
     
7. Mornshausen    
     
kleiner Saal
64 m²
32,00 €
großer Saal
72 m²
36,00 €
Saal komplett
136 m²
68,00 €
Thekenräume
15 m²
7,50 €
kleiner Raum im EG
29 m²
14,50 €
Küche  
15,00 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
45,00 €
     
8. Rachelshausen    
     
Saal
110 m²
55,00 €
(teilbar)
74 m²
37,00 €
Thekenraum
40 m²
20,00 €
Küche  
12,50 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
35,00 €
     
9. Römershausen    
     
kleiner Saal
36 m²
18,00 €
großer Saal
93 m²
46,50 €
Saal komplett
129 m²
64,50 €
Thekenraum
10 m²
5,00 €
Küche  
12,50 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
35,00 €
     
10. Rüchenbach    
     
Saal
110 m²
55,00 €
Thekenraum
6 m²
3,00 €
Sitzungsraum im EG
35 m²
17,50 €
Küche  
16,00 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
30,00 €
     
11. Runzhausen    
     
kleiner Saal
55 m²
27,50 €
großer Saal
95 m²
47,50 €
Thekenraum
10 m²
5,00 €
Küche  
22,50 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
45,00 €
     
12. Sinkershausen    
     
Saal
136 m²
68,00 €
(teilbar)
68 m²
34,00 €
Thekenraum
40 m²
20,00 €
Küche  
15,00 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
45,00 €
     
13. Weidenhausen    
     
Saal
135 m²
67,50 €
Küche  
17,50 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
35,00 €
     
14. Weitershausen    
     
Saal
150 m²
75,00 €
(teilbar)
75 m²
37,50 €
Thekenraum
26 m²
13,00 €
Küche  
15,50 €
Pauschale für Endreinigung durch die städt. Reinigungskraft
45,00 €
   
   
I.        50 v. H. der Gebühren sind zu entrichten für:
   -        kulturelle, kirchliche und schulische Veranstaltungen
   -        Beerdigungskaffee
   -        Jahreshauptversammlungen und Weihnachtsfeiern von ortsansässigen
            Vereinen  und Verbänden

II.          Für den 1. Tag einer Veranstaltung werden die vollen Gebühren,
             für jeden weiteren Tag anl. des gleichen Anlasses wird die Hälfte des
            Tagessatzes erhoben.

III.         Bei Veranstaltungen in den Bürgerhäusern, bei denen Geschirr oder
             Inventar nicht ausreichend vorhanden ist, kann eine Ausleihe erfolgen.

IV.        Grundsätzlich wird für kommerzielle Veranstaltungen jeglicher Art die
            doppelte Gebühr erhoben.
            Hierzu zählen auch Second-Hand-Basare, Herbst-, Weihnachts-
            oder Ostermärkte, Handarbeitsausstellungen mit Verkauf u. ä.
            Veranstaltungen.

            Über Ausnahmen entscheidet der Magistrat.

V.         Für gewerbliche Veranstaltungen in den Bürgerhäusern ist die dreifache
            Gebühr zu erheben.

VI.        Für die Benutzung eines Kühlraumes, ohne Anmietung weiterer
            Räumlichkeiten im Bürgerhaus, ist eine Gebühr von 5,00 € pro Tag
            zu zahlen.

VII.        Für die Benutzung der Toilettenanlagen und/oder Küchen in den
             Bürgerhäusern, z. B. bei Bratpartien im Freien, ohne Anmietung weiterer
             Räumlichkeiten im Bürgerhaus, wird bei einer anschließenden
             Selbstreinigung durch den Veranstalter eine pauschale Gebühr in Höhe
             von mindestens 25,00 € pro Tag, höchstens jedoch die übliche
             Nutzungsgebühr, erhoben.

             Bei einer Endreinigung durch eine städt. Reinigungskraft wird eine
             zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,00 € fällig.

VIII.       Von Nutzerinnen und Nutzern, z.B. Vereinen oder der Volkshochschule,
            die das Bürgerhaus regelmäßig ein- oder mehrmals monatlich benutzen,
            ist ein Pauschalbetrag pro Benutzungstag in Höhe von 5,00 € zu
            entrichten.

IX.        Die Kaution gem. § 10 der Satzung über die Verwaltung und Nutzung der
            Bürgerhäuser der Stadt Gladenbach beträgt das doppelte der
            Endreinigungspauschale des jeweiligen Bürgerhauses.

X.                     Gebührenfreie Veranstaltungen :
            -   Benutzung durch Feuerwehr, DLRG und sonstige technische
               Hilfsdienste, DRK für Aus- und Fortbildungszwecke
            -   Weihnachtsfeiern der Schulen und Kirchen
            -    Veranstaltungen im Schulsaal der „Alten Schule“, Stt. Frohnhausen bis
               zum Abschluss der Renovierungsarbeiten

Die Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Gebührenordnung vom 09. Februar 1995 in der z. Zt. gültigen Fassung tritt dadurch außer Kraft.

Gladenbach, den 14. April 2004

DER MAGISTRAT DER STADT GLADENBACH

Klaus-D. Knierim
Bürgermeister