Google Street View
Seit einigen Wochen sind die Medien voll von kritischen Äußerungen zu dem Kartendienst von Google. Dennoch will Google bis zum Ende dieses Jahres mit seinem Online Dienst „Street View“ viele deutsche Städte im Internet zeigen. Dabei handelt es ich um die Ansammlung von Daten die bis in die Privatsphäre gehen könnten. Die Datenschützer der Länder setzen sich daher stark dafür ein, dass der amerikanische Internetriese die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre deutsche Bürgerinnen und Bürger wahrt.
Jeder hat das Recht und die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Aufnahmen
der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und insbesondere von selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen.
In dem Widerspruch sollten möglichst konkret die Gebäude bzw. Grundstücke mit Adresse benannt werden, die vom Widerspruch erfasst werden. Es ist nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen.
Widersprüche gegen die Veröffentlichungen im WWW sind per eMail an:
streetview-deutschland@google.com zu richten oder postalisch an:
Google Germany GmbH, - Street View -, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.
Die Wirksamkeit des Widerspruchs ist nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Anforderungen abhängig. Google hat zugesagt, alle per eMail oder Brief eingehenden Widersprüche unabhängig von ihrer Form (ausgenommen sind mündliche Widersprüche) zu beachten und umzusetzen.
Wenn Sie gegen die Veröffentlichung ihres Gebäudes Widerspruch einlegen möchten, so steht ihnen
hier auf unserer Internetseite
(pdf-Format zum ausfüllen und ausdrucken)
ein entsprechender Vordruck zur Verfügung
Diesen sollten Sie ausfüllen und entweder an die oben genannte Anschrift senden, oder bei der Stadtverwaltung (Rathaus Zimmer Nr. 204, Herr Schmidt, Telefon 06462/201-111) abgeben. In diesem Fall senden wir die eingegangenen Widersprüche gesammelt an die Google GmbH Deutschland.