Kommunalwahlen / Volksabstimmung am 27. März 2011


Beantragung Wahlschein

Gemäß §17 der Kommunalwahlordnung ist es möglich, den Wahlscheinantrag in elektronischer Form vorzunehmen.

Sie können den Antrag über eine Eingabemaske im Internet stellen.

Füllen Sie bitte das Erfassungsformular mit den Angaben der eigenen Wahlbenachrichtigungskarte aus.
Die Vorgehensweise beim Ausfüllen ist erläutert.
Nach Prüfung Ihrer Angaben und Bearbeitung des Antrages werden Ihnen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zugestellt.

Günter Becker

Wahlleiter