Passamt

E-Mail an Fachbereich II




Was erledige ich hier:
Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderausweisen
Aussstellung von Lohnsteuerkarten
Beantragung von
Bescheinigen von
Ausstellung von
Führungszeugnissen
Führerscheinanträge
Fischereischeinen

PERSONALAUSWEIS

wird z.Zt. neu erarbeitet

REISEPASS

Der Reisepaß muß persönlich von Ihnen beantragt werden. Bei der Beantragung benötigen Sie ein biometrietaugliches Lichtbild mit hellem Hintergrund.

Bei Personen unter 18 Jahren benötigen wir die Unterschrift beider Elternteile.

Bei Aushändigung des Reisepasses wird der alte Reisepaß eingezogen, oder wenn gewünscht, entwertet zurückgegeben. Bei der Aushändigung des Passes können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muß sich ausweisen können, im Besitz einer schriftlichen Vollmacht und des alten Reisepasses von Ihnen sein.
Die Gebühren werden bei der Antragstellung erhoben. Sie beträgt für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben 59,00 €, für Personen unter 24 Jahren 37,50 €.

KINDERREISEPASS

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen wir die Einverständniserklärung von beiden Elternteilen, sowie ein biometrietaugliches Lichtbild.
Die Gebühr beträgt 13,-- €.

LOHNSTEUERKARTEN

Sie erhalten die Lohnsteuerkarte für das Folgejahr von der Gemeinde, in der Sie am 20. September mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind. Für Ehegatten gilt die gemeinsame Hauptwohnung.

Bei Steuerklassenänderungen von Ehegatten benötigen wir beide Lohnsteuerkarten.

FÜHRUNGSZEUGNISSE

Bei der Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden benötigen wir den genauen Verwendungszweck ( Aktenzeichen ) sowie die genaue Anschrift der Empfängerbehörde.

Bei der Beantragung für private Zwecke muß lediglich der Geburtsname der Mutter angegeben werden.

Die Gebühr in Höhe von 13,00 € wird bei der Beantragung erhoben.

FÜHRERSCHEINANTRÄGE

Der Führerscheinantrag muß vom Antragsteller persönlich unter Vorlage eines Lichtbildes und des Personalausweises abgegeben werden.

AUSSTELLUNG VON FISCHEREISCHEINEN

Ein Fischereischein kann nur unter Vorlage der abgelegten Fischereiprüfung und eines Lichtbildes beantragt werden.