Abfall und Gefahrgut
Liebe Internet-Gäste,

der Umgang mit Gefahrstoffen wird immer komplizierter. Die Stadt ist deshalb im Verbund eines Gefahrgut - Zweckverbandes organisiert und besitzt einen Gefahrgutberater.
E-Mail an Fachbereich II

Zuständigkeitsbereich:
örtlich: Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk (GOB), bestehend aus 3 Städten und 11 Gemeinden (seit 01.01.1993)
Städte: Gladenbach (Leitung des GOB), Biedenkopf, Wetter;
Gemeinden: Angelburg, Bad Endbach, Breidenbach, Dautphetal, Ebsdorfergrund, Fronhausen/Lahn, Lohra, Lahntal, Weimar/Lahn, Steffenberg, Cölbe;;
sachlich: - Überwachung und Beratung von Betrieben bezüglich des Gefahrgutrechts;
- Überwachung einzelner Transportvorgänge;
- Überwachung einzelner Entsorgungsvorgänge;
- Zuständige Behörde für die Erteilung diverser Erlaubnisse im Umgang mit Gefahrgut;
Erlaubniserteilung u.a. für:
- das Verladen oder Abladen von gefährlichen Stoffen und Gegenständen an einer der Öffentlichkeit zugänglichen Stelle innerhalb von Ortschaften;
- die Erteilung der Zustimmung für längeres Halten in der Nähe von Ortschaften oder Menschenansammlungen nach ADR (Gesetz zum europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße;
- die Erteilung der Zustimmung für längeres Halten in der Nähe von Wohn- oder Stadtgebieten nach ADR;
- die Benachrichtigung nach Rn. ADR, wenn die in dem haltenden oder parkenden Fahrzeug beförderten gefährlichen Güter eine besondere Gefahr für den Straßenbenutzer bilden.
Sachbearbeiter für Gefahrgutüberwachung: Frank Horst
Informationen unter: Tel.: 06462/201-271
Fax: 06462/201-101