Einwohnermeldeamt

E-Mail an Fachdienst Meldeangelegenheiten II


Anmeldung

Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und falls vorhanden Ihren Reisepass mit.
Die Anmeldung ist innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung vorzunehmen.

Abmeldung

Eine Abmeldung ist nur dann vorzunehmen, wenn Ihre neue Wohnung außerhalb Deutschlands liegt, oder es sich um eine weitere Wohnung (Nebenwohnung) handelt, die aufgegeben wird.
Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Auszug aus der Wohnung vorzunehmen.

Ummeldung

Zur Ummeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Die Ummeldung ist innerhalb einer Woche vorzunehmen.

Auskunftssperren nach dem Hessischen Meldegesetz

Nach dem Hessischen Meldegesetz können Sie folgende Auskunftssperren im Melderegister eintragen lassen:
-  gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, der man nicht selbst, aber der ein Familienmitglied angehört.
-  gegenüber Adreßbuchverlagen
-   für Alters- und Ehejubiläumsdaten
-  gegenüber Parteien und ähnlichen Trägern für Abstimmungen
-  gegen die Weiterleitung der Daten in einem automatisierten Verfahren über das Internet
-  gegen die Erteilung einer Melderegisterauskunft, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt wird
-  gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
-  jeder Melderegisterauskunft (d. h. auch Vor- und Familiennamen, akademische Grade und Anschriften)
   nur bei Gefahr für Leben und Gesundheit, Freiheit, usw.; das Vorliegen von Tatsachen muß glaubhaft gemacht werden.


Entsprechende Anträge erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder hier auf unserer Homepage.

Änderung derAnschrift im Fahrzeugschein / der Zulassungsbescheinigung Teil I

- Bei Umzug innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf
- Bei Zuzug aus einem hessischen Landkreis in den Landkreis Marburg-Biedenkopf und
  Sie möchten Ihr bisheriges amtliches  Kennzeichen beibehalten

können Sie die Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein / Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I bei dem Fachdienst Meldeangelegenheiten ändern lassen.

Weitere Änderungen können ausschließlich von der Zulassungsstelle beim Landkreis Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Tel.: 06421-4050, vorgenommen werden.

Müllabfuhr

Grundsätzliche Organisation der Müllabfuhr wird durch den Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel.-Nr.: 06465-92690, vorgenommen.
Sperrmüllentsorgung erfolgt mit Kartensystem. Die Karten erhalten Sie bei dem Fachdienst Meldeangelegenheiten und bei den Ortsvorstehern.
Bestellung der Müllgefäße für private Haushalte. Gewerbetreibende wenden sich an den Müllabfuhrzweckverband.

Beglaubigung von Schriftstücken

Bitte bringen Sie die Originalunterlagen oder beglaubigten Ablichtungen bzw. Abschriften mit.

Beglaubigung von Unterschriften

Die Unterschrift muß hier persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses erfolgen.

Wahlen
-   Berufung der Wahlvorstände
-   Führung der Wählerverzeichnisse
-   Ausstellung von Wahlscheinen für die Briefwahl

Hier die aktuellen Einwohnerzahlen