Dorferneuerung Frohnhausen

Wichtige Adressen und Informationen:

Hier gibt es Rat und Hilfe:

Beratung privater Baumaßnahmen:

Architekturbüro plusConcept
Karl-Dieter Schnarr
Alte Mengsberger Straße 4
34613 Schwalmstadt
Telefon: 06691/21180

zur Antragstellung und Gesamtverfahren:
Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Hauptabteilung Amt für den ländlichen Raum
Abt. Dorf- und Regionalentwicklung
Hermann-Jacobsohn-Weg 1
35039 Marburg
private Maßnahmen: Telefon: 06421/291-125 (Frau Lippert)
kommunale Maßnahmen: Telefon: 06421/291-132 (Frau Schneider)
Fax: 06421/291-130
Telefon: 06421/291-0 (Zentrale)

Informationen zu kommunalen Maßnahmen:
Stadtverwaltung Gladenbach
Frau Frank
Karl-Waldschmidt-Straße 3
35075 Gladenbach
Tel.: 06462/201-461


Das Antragsverfahren in Kürze:

Kontaktaufnahme:

mit dem zuständigen Planungsbüro, dem Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Hauptabteilung - Amt für den ländlichen Raum -, Abt. Dorf- und Regionalentwicklung oder Gemeindeverwaltung/Ortsvorsteher.

Ortstermin:
wird vereinbart - fachkundige Beratung, Information über Förderungsmöglichkeiten, Anfertigung eines Beratungsvermerks.

Antragstellung:
Kostenvoranschläge und erforderliche Genehmigungen einholen, zusammen mit ausgefülltem Antragsformular und Bildern des Projektes direkt beim Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Hauptabteilung - Amt für den ländli-chen Raum -, Abt. Dorf- und Regionalentwicklung, einreichen.

Bewilligung:
von der Investitionsbank Hessen, Außenstelle Wetzlar, durch einen schriftlichen Bescheid, wenn die Maßnahme förderfähig ist, noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde und Fördermittel vorhanden sind.

Durchführung der Maßnahme:
erst nach Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheids, entsprechend der im Ortstermin getroffenen Vereinbarungen und der eventuellen Auflagen im Bewilligungsbescheid.

Abrechnung der Maßnahme:
nach Abschluss der Maßnahme und durch Vorlage von Auszahlungsantrag und Rechnungen beim Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Hauptabteilung - Amt für den ländlichen Raum -, Abt. Dorf- und Regionalentwicklung.

Auszahlung:
nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen; Zuschuss wird überwiesen, die Belege werden zurückgeschickt.