|
Dorferneuerung
Frohnhausen
|
|
Wichtige
Adressen und Informationen:
Hier gibt es Rat und Hilfe: Beratung privater Baumaßnahmen: Architekturbüro plusConcept Karl-Dieter Schnarr Alte Mengsberger Straße 4 34613 Schwalmstadt Telefon: 06691/21180 zur Antragstellung und Gesamtverfahren: Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf Hauptabteilung Amt für den ländlichen Raum Abt. Dorf- und Regionalentwicklung Hermann-Jacobsohn-Weg 1 35039 Marburg private Maßnahmen: Telefon: 06421/291-125 (Frau Lippert) kommunale Maßnahmen: Telefon: 06421/291-132 (Frau Schneider) Fax: 06421/291-130 Telefon: 06421/291-0 (Zentrale) Informationen zu kommunalen Maßnahmen: Stadtverwaltung Gladenbach Frau Frank Karl-Waldschmidt-Straße 3 35075 Gladenbach Tel.: 06462/201-461 Das Antragsverfahren in Kürze: Kontaktaufnahme: mit dem zuständigen Planungsbüro, dem Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Hauptabteilung - Amt für den ländlichen Raum -, Abt. Dorf- und Regionalentwicklung oder Gemeindeverwaltung/Ortsvorsteher. Ortstermin: wird vereinbart - fachkundige Beratung, Information über Förderungsmöglichkeiten, Anfertigung eines Beratungsvermerks. Antragstellung: Kostenvoranschläge und erforderliche Genehmigungen einholen, zusammen mit ausgefülltem Antragsformular und Bildern des Projektes direkt beim Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Hauptabteilung - Amt für den ländli-chen Raum -, Abt. Dorf- und Regionalentwicklung, einreichen. Bewilligung: von der Investitionsbank Hessen, Außenstelle Wetzlar, durch einen schriftlichen Bescheid, wenn die Maßnahme förderfähig ist, noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde und Fördermittel vorhanden sind. Durchführung der Maßnahme: erst nach Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheids, entsprechend der im Ortstermin getroffenen Vereinbarungen und der eventuellen Auflagen im Bewilligungsbescheid. Abrechnung der Maßnahme: nach Abschluss der Maßnahme und durch Vorlage von Auszahlungsantrag und Rechnungen beim Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Hauptabteilung - Amt für den ländlichen Raum -, Abt. Dorf- und Regionalentwicklung. Auszahlung: nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen; Zuschuss wird überwiesen, die Belege werden zurückgeschickt. |