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Bürgerhäuser
in den Stadtteilen:
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Für Veranstaltungen
(Tanz- und Unterhaltungsabende, Familienfeiern u. a.) stehen in folgenden
Stadtteilen die Einrichtungen der Bürgerhäuser zur Verfügung:
Bellnhausen,
Diedenshausen, Erdhausen, Friebertshausen,
Kehlnbach, Mornshausen, Rachelshausen, Römershausen, Rüchenbach, Runzhausen, Sinkershausen, Weidenhausen, Weitershausen
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Die Vermietung
und Abrechnung nehmen die jeweiligen Ortsvorsteher
vor.
Satzung über die Verwaltung und Nutzung der Bürgerhäuser der Stadt Gladenbach |
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Die Gebühren
entnehmen Sie bitte der entsprechenden
Gebührenordnung! |